# taz.de -- Prozess gegen Mülltaucher: Sozialstunden fürs "Containern"
       
       > Vor dem Amtsgericht Döbeln läuft ein Prozess, der eine Grundsatzfrage
       > klären könnte: Kann es strafbar sein, fremdes Essen zu essen, das keiner
       > mehr braucht?
       
 (IMG) Bild: Wem gehören weggeworfene Lebensmittel?
       
       DÖBELN taz | Es ist eine Posse mit Strahlkraft: Vor dem sächsischen
       Amtsgericht Döbeln sollte am Donnerstag eine anschauliche Prozessgeschichte
       zu Ende gebracht werden, die eine Grundatzbedeutung hat: Kann es strafbar
       sein, fremdes Essen zu essen, das keiner mehr braucht? In Döbeln hatte die
       Staatsanwaltschaft Chemnitz versucht, eine Verurteilung gegen zwei
       sogenannte Container-Aktivisten zu erwirken - und damit ein Exempel in
       Sachen Müllklau zu statuieren.
       
       Die Angeklagten Christof N. (24) und Frederik V. (32) waren am 13. April
       2010 nachts auf dem Parkplatz eines Supermarktes mit einem Anhänger voller
       Lebensmittel mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum angehalten worden. Monate
       später flatterte ihnen ein Strafbefehl über 20 bzw. 10 Tagessätze wegen
       Diebstahls ins Haus. Das besondere: Weder der bestohlene Discounter noch
       sonstwer fühlte sich geschädigt. Die Staatsanwaltschaft sah jedoch ein
       "besonderes öffentliches Interesse" in dem Fall - und wollte die
       Mülltaucher verknacken. Dem stimmte die Richterin so nicht zu.
       
       Dennoch bleibt die Lösung unbefriedigend, denn ein Urteil ergeht zunächst
       nicht. Stattdessen machte die Richterin das Angebot, das Verfahren gegen
       Auflagen einzustellen. Der Angeklagte Frederik V. nahm das Angebot unter
       Protest an - und muss nun zehn Sozialstunden bei einer gemeinnützigen
       Organisation seiner Wahl leisten. Der zweite Angeklagte Christof N. blieb
       noch unentschieden - und kann sich nun überlegen, ob er es zu einem
       aussagekräftigen Urteil kommen lassen will.
       
       Das hätte Bedeutung, weil sich Experten über die Frage streiten, ob das
       Mülltauchen illegal ist. Diejenigen, die "Containern" - also das Aneignen
       von weggeworfenen Lebensmitteln - für strafbar halten, argumentieren, dass
       der Müll entweder demjenigen gehört, der ihn weggeworfen hat - also in
       diesem Fall den Discountern - oder ansonsten der Abfallwirtschaft.
       
       Andere vertreten dagegen die Ansicht, dass der Supermarkt offiziell seinen
       Besitzanspruch aufgegeben hat, wenn er die Lebensmittel in den Container
       wirft. Diebstahl von Waren mit "geringem bis nicht vorhandenem Warenwert"
       wird nach §248 des Strafgesetzbuches aber nur auf Antrag verfolgt und führt
       normalerweise dazu, dass Verfahren gegen Mülltaucher schnell eingestellt
       werden - zumindest so lange sie Mülltonnen einfach nur öffnen und keine
       Schlösser oder sonstigen Absperr-Vorrichtungen beschädigen.
       
       "Besonders schwer" sollte der Fall von Christof N. und Frederik V. sein,
       weil sie über einen Zaun geklettert sein sollen, um an das Essen zu
       gelangen. Allerdings hatte der Discounter, von dem die Lebensmittel
       stammen, gar keinen Strafantrag gestellt. Neu an dem Döbeler Fall ist also
       eine Anzeige wegen Containerns, obwohl sich niemand geschädigt gefühlt
       hatte. Alle anderen vergleichbaren Verfahren waren bereits während der
       Ermittlungen eingestellt worden.
       
       "Aus unserer Sicht kann das besondere öffentliche Interesse nur darin
       liegen, die Lebensmittelvernichtung sofort zu stoppen", empören sich die
       Angeklagten. Christof N. sagte der taz am Donnerstag: "Es ist absurd, dass
       Lebensmittel weggeworfen werden - und die Verwendung der Lebensmittel dann
       bestraft werden soll. Bestraft werden sollten die, die noch gute
       Lebensmittel massenweise vernichten, obwohl täglich zehntausende Menschen
       an Hunger sterben."
       
       28 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sigrid Lehmann-Wacker
       
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