# taz.de -- Manganknollen auf dem Meeresboden: Trüffel in der Tiefsee
       
       > Die Manganknollen auf dem Grund des Meeres gelten als eine Rohstoffquelle
       > der Zukunft. Vor dem Seegerichtshof wird jetzt geklärt, wer für Schäden
       > bei der Fahndung aufkommen muss.
       
 (IMG) Bild: Eine Kiste mit den von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (GBR) geborgenen Mangangknollen.
       
       BERLIN taz | Deutschlands Interessen werden im Pazifik verteidigt, auf
       einer Meeresfläche, die kaum kleiner ist als Österreich. Südöstlich von
       Hawaii erstreckt sich das "Lizenzgebiet zur Exploration von Manganknollen";
       75.000 Quadratkilometer groß und in zwei Hälften geteilt, liegt es
       verlassen auf hoher See.
       
       Seit vier Jahren darf die Bundesrepublik in diesem Gebiet Exploration
       betreiben. In einem Vertrag mit der Internationalen Meeresbodenbehörde
       (IMB) sicherte sie sich im Juli 2006 jene wichtigen Flächen nördlich des
       Äquators. Der Preis pro Quadratkilometer: 3,33 US-Dollar.
       
       Deutschlands Interesse gilt einem Rohstoff, der 5.000 Meter unter der
       Wasseroberfläche am Meeresgrund ruht: den sogenannten Manganknollen. Das
       sind schwarzbraune Steine, die aussehen wie Kartoffeln und nur wenige
       Zentimeter messen.
       
       Über Millionen von Jahren gewachsen, enthalten die Knollen neben Mangan
       wertvolle Buntmetalle, wie Nickel, Kupfer und Kobalt; zudem seltene Metalle
       wie Molybdän, Neodym, Cer und Yttrium, die bei der Herstellung von
       Elektronikprodukten eingesetzt werden.
       
       Mangan gibt den Knollen zwar ihren Namen, da es den größten Anteil darin
       ausmacht. Der Rohstoff ist aber nicht so wertvoll und daher für den Abbau
       kaum interessant. In zehn Kilogramm Manganknollen stecken nur kleine
       Anteile der weit wertvolleren Buntmetalle: 140 Gramm Kupfer, 140 Gramm
       Nickel und 20 Gramm Kobalt. Steigen die jeweiligen Rohstoffpreise an Land,
       steigt auch das Interesse an den "Trüffeln der Tiefsee". Deutschland will
       vorbereitet sein.
       
       "Die Bundesregierung betrachtet unsere Forschung als Zukunftsvorsorge",
       sagt Carsten Rühlemann von der Bundesanstalt für Geowissenschaft und
       Rohstoffe (BGR) in Hannover. "Wir haben so die Hand auf wichtigen
       Ressourcen." Seine Behörde berät und vertritt auch die Bundesregierung in
       "georelevanten Fragen".
       
       Rühlemann kennt die deutschen Lizenzgebiete im Pazifik. Im Juni kehrte der
       BGR-Forscher von einer fünfwöchigen Expedition zurück. Mit anderen
       deutschen Wissenschaftlern erforschte er die Bodenschätze im deutschen
       Anspruchsgebiet. Die Bilanz der Suche: eine Milliarde Tonnen Manganknollen.
       
       Ab wann sich ein Abbau der Knollen lohnt, kann Rühlemann nicht abschätzen.
       "Das hängt von den Rohstoffpreisen und der technischen Entwicklung ab."
       Frühstens in 10 Jahren sei es so weit, sagt Rühlemann. Deutsche
       Gerätehersteller, wie die schwäbische Würth GmbH, signalisieren bereits
       Interesse an den Ergebnissen des BGR, so Rühlemann. Sie könnten in Zukunft
       die passende Abbautechnologie liefern. Es wäre nicht der erste Griff in die
       Tiefsee.
       
       Bereits vor dreißig Jahren zog der damalige deutsche Stahlkonzern Preussag
       testweise Manganknollen an Board. Die Abbautests wurden jedoch bald darauf
       eingestellt. Schon damals bestanden Zweifel an der Umweltverträglichkeit
       des Unterfangens. 1988 beauftrage die Bundesregierung den renommierten
       Hamburger Tiefseeforscher Professor Hjalmar Thiel die Auswirkungen des
       Tiefseebergbaus zu untersuchen.
       
       In großflächigen Versuchen störte Thiel mit Hilfe eines speziellen
       Tiefseepflugs den Meeresboden. "Drei und sieben Jahre nach dem Eingriff
       untersuchten wir die Stellen erneut", sagt der inzwischen emeritierte
       Professor. Das Ergebnis: Die Narben am Meeresgrund waren noch deutlich zu
       erkennen, die ursprüngliche Lebensgemeinschaft kehrte jedoch fast komplett
       zurück.
       
       Ist Tiefseebergbau folglich ungefährlich? Thiel verneint. Entscheidend für
       die Erholung des Meeresbodens sei die Größe der Abbauflächen und die
       Distanz zwischen ihnen. Er schlägt einen Mindestabstand von 30 Kilometern
       zwischen Flächen vor, die jeweils höchstens 200 Quadratkilometer groß sein
       dürfen. Nur so könnte sich der Boden und seine Lebensgemeinschaft nach
       einem Eingriff weit gehend erholen.
       
       Fragt man Umweltschützer nach den Folgen des Tiefseebergbaus, klingen die
       Prognosen düster. Christian Neumann, Meeresschutzexperte beim WWF,
       befürchtet einen Abbau, vergleichbar mit der Abholzung des Regenwalds.
       "Angesichts der immensen Mengen von Metallen verfallen sicherlich einige in
       Goldgräberstimmung", sagt Neumann. Wann der Rausch beginnt, weiß er nicht.
       
       Bevor es losgeht, muss eine juristische Frage geklärt werden, die momentan
       ein Gericht in Hamburg, drei internationale Organisationen und neun Länder
       beschäftigt: Wer zahlt, wenn beim Abbau Schäden entstehen? Rechtliche
       Grundlage ist die UN-Resolution 2749. Vor vierzig Jahren erklärte die
       Staatengemeinschaft das Gebiet des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds
       abseits nationaler Hoheitsgewässer als "gemeinsames Erbe der Menschheit".
       
       "Das Gebiet", wie Seerechtler jenen Erdausschnitt andachtsvoll bezeichnen,
       darf nur im Sinne der gesamten Menschheit erforscht und ausgebeutet werden.
       Will ein Unternehmen im "Gebiet" tätig werden, braucht es einen sogenannten
       Sponsoring State, einen Staat, der sich für das Unternehmen verbürgt.
       Soweit die Theorie.
       
       In der Praxis tobt ein Kampf der Interessen. Ausgetragen wird er
       gegenwärtig in Hamburg vor der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten, die
       zum Internationalen Seegerichtshof gehört. Die Kammer tagt auf Antrag der
       Pazifikrepublik Nauru, einem Entwicklungsland mit 13.000 Einwohnern.
       
       Nauru beherbergt ein Tochterunternehmen des kanadischen Bergbaukonzerns
       Nautilus Minerals. Nautilus braucht Nauru als seinen "Sponsoring State".
       
       Was, wenn der Bergbaukonzern Schäden verursacht? Soll Nauru, der
       drittkleinste Staat der Welt, tatsächlich für Nautilus haften? Es ist ein
       historischer Fall; das erste Verfahren überhaupt in der vierzehnjährigen
       Geschichte der Kammer. In einigen Monaten werden die Richter ein Gutachten
       vorlegen. Es soll Rechtssicherheit schaffen, bevor die Trüffeljagd eröffnet
       wird.
       
       28 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Felix Dachsel
       
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