# taz.de -- Funksender dürfen nicht gestört werden: Anti-Strahlungs-Aktivistin verurteilt
       
       > Sie schaltete einen Funkmast ab und kettete sich an, um die
       > Wiederanschaltung zu verhindern – alles für einem elektrosensiblen
       > Freund. Jetzt wurde die Anti-Strahlungs-Aktivistin verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Ein Mobilfunkmast, fotografiert in Duisburg.
       
       FREIBURG taz | Die mutwillige Abschaltung eines Mobilfunksenders stellt
       eine Störung einer Telekommunikationsanlage dar und ist selbst dann
       strafbar, wenn die Tat aus einer notstandsähnlichen Lage heraus begangen
       wird. Sie sei kein geeignetes Mittel, die gefürchtete Gefahr durch
       elektromagnetische Strahlung abzuwenden.
       
       Das befand am Dienstagnachmittag das Freiburger Amtsgericht und verhängte
       gegen eine Aktivistin des Aktionsbündnisses für strahlungsfreie Lebensräume
       (AB-Strahl) eine Verwarnung. Verstößt sie innerhalb eines Jahres gegen
       weitere Auflagen des Gerichts, muss sie eine Geldstrafe von 600 Euro
       zahlen.
       
       Die Systemelektronikerin Viola Gleich hatte im Dezember 2009 einen
       Mobilfunksendemast des Betreibers O2 in St. Märgen bei Freiburg mit einer
       Rettungsdecke verhüllt und so eine Selbstabschaltung ausgelöst. Daraufhin
       hatte sie sich an den Mast gekettet, um das Wiedereinschalten zu
       verhindern. Erst ein Sondereinsatzkommando der Polizei konnte die Frau nach
       fünf Stunden herunterholen. Die Kosten für diesen Einsatz hatte sie bereits
       gezahlt.
       
       Als Begründung für die Tat gab die 24-Jährige an, sie habe ihrem hochgradig
       elektrosensiblen guten Freund Ulrich Weiner helfen wollen. Dieser könne
       sich aufgrund seiner Krankheit nur in Funklöchern aufhalten. Der wegen
       Tatbeihilfe verurteilte Weiner lebt seit acht Jahren in einem Wohnwagen im
       Wald, wo es keinen Handy-Empfang gibt. Seit seiner Aufstellung 2008
       bestrahlt der Mobilfunksender in St. Märgen eines der letzten Funklöcher im
       Schwarzwald, in die sich Weiner flüchten konnte.
       
       Das alternative Funkloch, in das sich Weiner Ende 2009 flüchtete, erwies
       sich als unzureichend. Mit lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen musste
       er im Januar von einem Notarzt versorgt und zu einem Spezialisten nach
       München gebracht werden, wo er die Wintermonate gesundheitlich stark
       beeinträchtigt in einem abgeschotteten Kellerraum verbrachte.
       
       Der Mobilfunkbetreiber O2 lehnt eine zeitweise Abschaltung des Senders ab
       und verweist auf das Vorliegen einer rechtmäßigen Standortgenehmigung sowie
       Studien, die keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Funkbelastung und
       Elektrosensibilität feststellen konnten. Weiners Ärzte zweifeln jedoch
       nicht daran, dass dem 32-Jährigen einzig das Leben in einem
       strahlungsfreien Raum hilft. Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass
       Weiner psychologisch völlig gesund ist.
       
       3 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tanja Gaudian
       
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