# taz.de -- Streit um Datenbank für Agrarbeihilfen: Subventionen wieder geheim
       
       > Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sperrt Deutschland seine
       > öffentliche Datenbank mit den Namen der Empfänger von EU-Agrarbeihilfen.
       
 (IMG) Bild: Was gibt es da zu verbergen?
       
       Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat die öffentliche
       Internetdatenbank mit den Namen der Empfänger von EU-Agrarsubventionen in
       Deutschland sperren lassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe ihre
       Bedenken gegen die Veröffentlichung bestätigt, teilte die CSU-Politikerin
       am Dienstag mit. Die Luxemburger Richter hatten wenige Stunden zuvor
       geurteilt, dass die Behörden aus Datenschutzgründen künftig nicht alle
       Empfänger veröffentlichen dürften.
       
       Für Gegner des derzeitigen Subventionssystems ist das ein Rückschlag. Sie
       haben die Daten in der aktuellen Diskussion darüber benutzt, wie die
       jährlich rund 60 Milliarden Euro für die Landwirtschaft künftig verteilt
       werden sollen. Die Aktivisten kritisieren, dass die Beihilfen vor allem pro
       Hektar Land vergeben werden - also zum Beispiel auch an umweltschädliche
       Betriebe. Landwirte beeinflussen die Natur erheblich, denn sie nutzen mehr
       als 40 Prozent des Bodens in Europa.
       
       Zudem bemängeln Kritiker, dass die Subventionen sehr ungerecht verteilt
       würden. Seit der ersten Veröffentlichung 2008/2009 ließ sich anhand von
       konkreten Beispielen zeigen, dass die größten Beträge nicht an Bauern,
       sondern an Handels- und Agrarkonzerne fließen. Denn die Datenbanken nennen
       Namen, Ort, Postleitzahl und Betrag fast aller Empfänger.
       
       Zwei Landwirte aus Hessen sahen dadurch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt
       und zogen vor Gericht - mit tatkräftiger Unterstützung des Deutschen
       Bauernverbandes. Die Ämter hätten personenbezogene Angaben veröffentlicht,
       ohne dass es dafür ein überwiegendes Interesse der Gesellschaft gebe.
       
       Auch der EuGH ließ das Argument der EU-Kommission und des -Rates nicht
       gelten, wonach die Veröffentlichung notwendig sei, damit die Bürger
       wüssten, was mit ihrem Steuergeld passiere. Nach Meinung der Richter würde
       es reichen, nur die Namen bestimmter Empfänger zu veröffentlichen. Die
       Behörden könnten zum Beispiel danach entscheiden, wie lange ein Bauer
       Subventionen erhalten hat und wie viel er insgesamt kassiert hat. Da die EU
       das nicht getan hat, seien die entsprechenden Vorschriften
       unverhältnismäßig und damit ungültig.
       
       Allerdings gelten diese Einschränkungen dem Urteil zufolge nicht für Firmen
       und andere Organisationen. "Die Verletzung des Rechts auf Schutz der
       personenbezogenen Daten hat nämlich bei juristischen Personen ein anderes
       Gewicht als bei natürlichen Personen", schreiben die Richter. Auch schloss
       der EuGH Schadenersatzklagen wegen bisheriger Veröffentlichungen aus.
       
       Trotz des Urteils hätte Aigner nicht gleich alle Daten sperren müssen,
       bemängelte die Umweltorganisation Greenpeace. "Das Urteil erlaubt
       ausdrücklich, die Daten der juristischen Personen zu veröffentlichen",
       sagte Agrarexperte Martin Hofstetter. "Aigners Entscheidung ist völlig
       unverständlich. Jetzt wird wieder verheimlicht." Zudem forderte er eine
       neue EU-Verordnung zur Veröffentlichung, die vor Gericht Bestand hat. Sie
       könnte etwa vorschreiben, dass zumindest die Namen aller Bauern
       veröffentlicht werden, die mehr als einen bestimmten Betrag erhalten.
       
       Ob sich die EU-Kommission darauf einlässt, ist unklar. Einer ihrer Sprecher
       sagte am Dienstag in Brüssel nur: "Die Kommission will weiter Details dazu
       veröffentlichen, was mit Steuergeldern passiert."
       
       10 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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