# taz.de -- Besetzte Häuser in Amsterdam: Räumkommando wird zurückgepfiffen
       
       > Der Haager Gerichtshof verhindert die Räumung mehrerer besetzter Häuser
       > in Amsterdam. Hausbewohner hätten das Recht, die Entmietung anzufechten.
       
 (IMG) Bild: Bleiben bewohnt: Die Räumung von Häusern in Amsterdam wurde gestoppt.
       
       AMSTERDAM taz | Im Streit um das Verbot von Hausbesetzungen hat es in den
       Niederlanden eine überraschende Wendung gegeben: Zwar wurden am
       Dienstagnachmittag in Amsterdam drei Gebäude durch die Polizei geräumt. Die
       Mehrzahl der eigentlich vorgesehenen Häuser jedoch blieb unangetastet.
       Verantwortlich dafür ist der Beschluss des Gerichtshofs in Den Haag. Dieser
       hatte zu Wochenbeginn geurteilt, das seit vergangenem Oktober geltende
       "Kraak"-Verbot verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention.
       
       Hausbewohner, so das Urteil, hätten durch die Konvention das Recht, eine
       drohende Räumung gerichtlich anzufechten. Da das Gesetz dies nicht vorsehe,
       stelle es keine ausreichende rechtliche Grundlage dar. Den durchgeführten
       Räumungen lag jeweils ein entsprechender zivilrechtlicher Beschluss
       zugrunde.
       
       Das Urteil setzt ein Fragezeichen hinter das umstrittene Gesetz, das 2009
       mit den Stimmen der heutigen Regierungsparteien VVD und CDA sowie der
       rechtspopulistischen PVV zustande kam. Die vorgesehene "Räumungsrunde" vom
       Dienstag sollte der Beginn einer zügigen Umsetzung des Verbots sein.
       
       Amsterdamer Hausbesetzer reagierten euphorisch. Eine Demonstration, die als
       Protest gegen die Räumungspläne gedacht war, geriet zum fröhlichen Umzug.
       Ein Redner beschwor "erste Risse" in dem Gesetz, das auch von einer
       Mehrheit des Stadtparlaments abgelehnt wird. "Kraakverbot gekraakt", hieß
       es in einem Kommentar des Kulturzentrums Schijnheilig, das ebenfalls
       geräumt werden sollte.
       
       Hausbesetzungen wurden in den Niederlanden bisher nicht strafrechtlich
       verfolgt, wenn das Gebäude nachweislich seit einem Jahr unbenutzt war.
       Gesetzwidrig war nur das Aufbrechen des Hauses. War das unbemerkt
       geschehen, riefen die Aktivisten selbst die Polizei, auf dass diese
       Leerstand feststellte. Die obligatorische "Wohnsituation" wurde mittels
       eines "kraaksetje", bestehend aus Bett, Tisch und Stuhl, inszeniert.
       
       Konservative Politiker bekräftigten nach dem Urteil, das Verbot lasse sich
       nicht so einfach kippen. Der rechtsliberale Justiz- Staatssekretär Fred
       Teeven erklärte, der Staat prüfe derzeit, gegen den Beschluss in Berufung
       zu gehen. "Es ist unmissverständlich, dass das Besetzen von Häusern
       strafbar ist und die Räumung erfolgt", so Teeven. André Rouvoet, der
       Fraktionsvorsitzende der Christen-Union, die für das Verbot stimmte,
       konstatierte: "Verrückter muss es nicht mehr werden."
       
       10 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Müller
       
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