# taz.de -- Castor-Protestler im Sixt-Video: "Das ist Werbung!"
       
       > Der Autovermieter Sixt wollte provozieren und die Castor-Proteste für PR
       > nutzen. Doch im Youtube-PR-Spot sind etliche Demo-Teilnehmer klar zu
       > erkennen. Hat das ein Nachspiel?
       
 (IMG) Bild: In die Castor-Proteste geschummelt: Ausschnitt aus dem Sixt-Video.
       
       taz: Herr Feldmann, eine Werbeagentur hat auf der Castor-Demo einen Clip
       gedreht, für den sie Personen mit Transparenten und Flugblättern für den
       Autovermieter Sixt inszeniert hat. Dieser kursiert jetzt im Netz. Ist das
       Werbung? 
       
       Dirk Feldmann: Grundsätzlich ist das selbstverständlich Werbung. Weil Sixt
       dadurch auf seine Produkte und Leistungen aufmerksam machen möchte.
       
       Etliche Demo-Teilnehmer sind im Bild und klar zu erkennen. Ist das
       rechtens? 
       
       Das Kunsturhebergesetz sagt ganz klar: Jede Person hat ein Recht am eigenen
       Bild. Danach muss jeder, dessen Bild irgendwo gezeigt wird, seine
       Zustimmung geben. Das gilt nicht, wenn aus dem Bereich der Zeitgeschichte,
       über Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Vorgänge berichtet wird. Dann
       müssen Personen es hinnehmen, dass sie gezeigt werden. Mit einer Ausnahme:
       Wenn es sich um Werbung handelt. Die Antwort ist ganz klar: Wenn Personen,
       die an dieser Castor-Demonstration teilgenommen haben, im Rahmen von
       Werbefilmen gezeigt werden, müssen sie vorher gefragt werden. Ansonsten
       wäre dies rechtswidrig.
       
       Welche Möglichkeiten haben all jene, die zu erkennen sind, ohne ihr
       Einverständnis gegeben zu haben? 
       
       Man kann die Ausstrahlung nicht rückgängig machen, aber für die Zukunft
       haben sie einen Unterlassungsanspruch. Sie können die Agentur sowie
       diejenigen, die diese Bilder über einen Fernsehsender oder einen
       Internetprovider verbreiten, auffordern, eine Unterlassungserklärung
       abzugeben, in der sie sich verpflichten, diese Bilder nicht mehr
       auszustrahlen.
       
       Wie erwirkt man so eine Unterlassungserklärung? 
       
       Die wird zunächst außergerichtlich verlangt. Man schickt ein anwaltliches
       Schreiben zu, in dem steht, was man unterlassen haben möchte und die
       Gegenseite auffordert, eine entsprechende Erklärung unterzeichnet
       zurückzuschicken. Passiert dieses nicht innerhalb der gesetzten Frist oder
       wird die Unterzeichnung verweigert, muss man vor Gericht eine einstweilige
       Verfügung erwirken.
       
       Entstehen dadurch Kosten? 
       
       Wenn eine einstweilige Verfügung erlassen wird, setzt das Gericht
       gleichzeitig fest, dass die Kosten für Gericht und Anwalt von dem
       Rechtsverletzer getragen werden müssen.
       
       Die Demo-Teilnehmer sind als Idioten vorgeführt. Gibt es auch die
       Möglichkeit auf Schadenersatz? 
       
       Es gibt zwei finanzielle Ansprüche. Einmal das sogenannte
       Bereicherungsentgelt: Wer einen Werbefilm herstellt, muss seine Komparsen
       dafür bezahlen, dass sie daran teilnehmen. Dadurch entsteht ein Anspruch
       auf das übliche Komparsen-Honorar. Der ist nicht hoch. Wenn aber bekannte
       Persönlichkeiten darunter sind, etwa der Sprecher der Organisation, dann
       würden sich ganz andere Honorare ergeben. Wenn diese Personen die Message
       des Werbefilms aufgrund der gewählten Darstellung mittragen oder bekannte
       Persönlichkeiten sind und durch diesen Film in ihrer Protesthaltung
       diffamiert werden, kann auch ein Schmerzensgeldanspruch entstehen. Da reden
       wir dann sicherlich über vierstellige Beträge, nach oben offen. Sixt hat ja
       Erfahrung in diesem Bereich. Es gab einen Prozess um Oskar Lafontaine, bei
       dem der Bundesgerichtshof gesagt hat, das ist Satire, freie
       Meinungsäußerung, man macht sich über einen Minister lustig, das darf man.
       Es könnte sein, dass Sixt sich aufgrund dieser Erfahrung gedacht hat, das
       bekommen wir unter dem Mantel der Meinungsäußerung oder der satirischen
       Darstellung von Sachverhalten, die als Berichterstattung gelten kann,
       durch.
       
       10 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Silke Burmester
       
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