# taz.de -- Google Instant Preview: Gut für User, doof für Verleger
       
       > Googles neue Vorschau-Funktion ist urheberrechtlich in einer Grauzone.
       > Aus Sicht der Nutzer ist sie komfortabel - weil sie Fehlklicks erspart.
       
 (IMG) Bild: Die Screenshots von "Google Instant Preview" das Design der Webseiten, Fotos und Texte. Und die Leistungsschutzrechte?
       
       Google hat mal wieder was Neues: "Instant Preview" heißt die Funktion, die
       der Suchmaschinenkonzern in der vergangenen Woche vorgestellt hat: Wer auf
       eine kleine Lupe neben den Suchergebnissen klickt, bekommt automatisch
       einen Screenshot der Seite eingeblendet. Aus Sicht der Nutzer ist das
       komfortabel - weil es Fehlklicks erspart. Aus Sicht des deutschen
       Urheberrechts dringt der Suchmaschinenkonzern einmal mehr in eine Grauzone
       vor, wie Adrian Schneider, Jurist und Autor des medienjuristischen Blogs
       telemedicus.info, meint.
       
       "Diese Screenshots tun keinem so richtig weh, das spielt aber für das
       Urheberrecht keine Rolle", sagt Schneider. So könnte die Darstellung eines
       Screenshots auf der Google-Suchseite bereits als "Vervielfältigung" gelten,
       auch wenn man die Texte darauf kaum erkennen kann. Probleme könnten sich
       auch ergeben, wenn die gesamte Webseite urheberrechtlich geschützt ist. Das
       leitet Schneider aus Urteilen zum Umgang mit Thumbnails und Screenshots im
       Netz ab.
       
       Schneider erwartet, dass Zeitungsverlage versuchen werden, gegen "Google
       Instant Preview" vorzugehen. Denn im Zusammenhang mit dem Versuch,
       Leistungsschutzrechte für die eigene Branche einzuführen, wollen sich
       einige Verleger schon länger von Google für die kurzen Sätze bezahlen
       lassen, mit denen "Google News" Artikel ankündigt und auf sie verlinkt. Die
       Screenshots von "Google Instant Preview" gehen da noch weiter: Sie zeigen
       das Design der Webseiten, Fotos und Texte.
       
       Derzeit liegen in Deutschland noch keine Beschwerden gegen Instant Preview
       vor, sagt Schneider. "Aber es ist wahrscheinlich, dass da etwas kommen
       wird." Und sei es nur, um sich im Kampf für ein Leistungsschutzrecht mit
       weiteren Argumenten gegen Google zu bewaffnen.
       
       14 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Meike Laaff
       
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