# taz.de -- Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Straße frei für die Radfahrer
       
       > Mehr Rechte für Radfahrer: Künftig dürfen sie fast immer auf den Straßen
       > fahren, sogar wenn es Radwege gibt. Doch es gibt auch Ausnahmen.
       
 (IMG) Bild: Müssen sich nicht nur auf Radwegen quetschen: Radfahrer in Deutschland.
       
       Es ist eine Frage, die im Alltag eines jeden Radfahrers eine Rolle spielen
       kann - zumindest wenn gerade Polizisten in der Nähe sind: Müssen Radfahrer
       einen Radweg benutzen, der oft holprig oder zugeparkt sein kann? Oder
       dürfen sie auch auf der Straße fahren, auf der sie schneller vorankommen
       könnten?
       
       Die Regel ist: Wenn ein Radweg da ist und mit dem entsprechenden
       Verkehrsschild ausgewiesen wird, gilt die Radwegebenutzungspflicht. Fehlt
       allerdings das Schild, dürfen sich die Radfahrer - auch verkehrsrechtlich
       gesehen - aussuchen, ob sie auf dem Radweg oder der Fahrbahn radeln. Nach
       einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts
       (BVG) haben Radfahrer nun bessere Chancen, gegen die Schilder vorzugehen.
       
       Konkret ging es in dem Rechtsstreit um neue Radwege im bayrischen
       Regensburg. Dort hatte die Stadtverwaltung gemeinsame Geh- und Radwege
       neben der Straße eingerichtet und durch blaue Schilder für beide
       Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet. Das Verbot
       für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren, begründete die Stadt mit
       allgemeinen Sicherheitserwägungen.
       
       Dies wollte der Kläger, der Chef des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs
       (ADFC) in Regensburg, nicht hinnehmen und ist dagegen juristisch
       vorgegangen. Das BVG gab ihm nun in der Sache recht und stellte klar, dass
       Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn
       aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte
       Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Diese habe aber im konkreten
       Fall in Regensburg nicht vorgelegen.
       
       Der Fahrradclub ADFC begrüßte das Urteil. Das Gericht habe die Rechte der
       Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt, so
       Clubsprecher Roland Huhn. Das Gericht habe damit bestätigt, dass Radfahrer
       im Regelfall auf der Fahrbahn unterwegs sein dürfen und Städte und
       Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen
       dürfen.
       
       Gleichwohl ändert sich in der Praxis zunächst erst einmal wenig. Denn da,
       wo die blauen Schilder stehen, gilt nach wie vor die Benutzungspflicht. Nun
       allerdings haben engagierte Radfahrer juristisches Rüstzeug an der Hand,
       gegen solche Schilder vorzugehen. "Das werden wir unterstützen", so Huhn.
       
       Die Radwegebenutzungspflicht ist der Radfahrerlobby seit langem ein Dorn im
       Auge. Radwege sind nämlich häufig in einem schlechteren Zustand als
       Straßen. Zudem sind Radfahrer auf Radwegen für Autofahrer, die abbiegen,
       meist schwieriger zu sehen als Radfahrer auf der Straße - eine der
       häufigsten Unfallursachen.
       
       Das wird auch deshalb zum größeren Problem, weil Radfahren im Trend ist.
       Legten die 80 Millionen Einwohner Deutschlands im Jahr 2002 noch
       durchschnittlich 85 Millionen Kilometer pro Tag per Fahrrad zurück, so
       waren es 2008 schon 90 Millionen - Tendenz steigend. "Wir stehen erst am
       Anfang der Entwicklung", so Huhn. Denn die Liebe zum Rad hängt noch von der
       Region ab. Während in den Großstädten das Fahrrad immer häufiger benutzt
       werde, gehe die Fahrradbenutzung in kleineren Städten sogar zurück. Huhn:
       "Wir haben noch viel zu tun."
       
       19 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Richard Rother
       
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