# taz.de -- Kommentar Verfassungsklage der SPD: Besser spät als gar nicht
       
       > Die SPD hat wegen der fehlenden Staatsferne beim ZDF Verfassungsklage in
       > Karlsruhe eingereicht. Allzu sehr kann man die Partei dafür nicht loben.
       
       Endlich setzt sich die SPD in Bewegung. Auf dem Umweg über Rheinland-Pfalz
       wird ein Jahr nachdem die Unionsparteien beim ZDF den Chefredakteur
       absägten, Verfassungsklage in Karlsruhe eingereicht.
       
       Dass es um die Staatsferne beim ZDF schlecht bestellt ist, zu viel Einfluss
       von Regierungen und Politik in den Sendergremien herrscht, haben
       Journalisten wie Juristen seit langem angeprangert. Nur fand sich keiner,
       der klagen wollte - oder konnte.
       
       Allzu sehr kann man aber auch die SPD nicht loben. Lange hatte es so
       ausgesehen, als würden die Sozialdemokarten hoffen, dass das Problem von
       selbst verschwände. Oder dass sich die Unionsländer auf ein bisschen
       Gremien-Kosmetik einließen - ein paar Parteivertreter weniger im Fernsehrat
       zum Beispiel. Doch Bayern, Sachsen & Co. blieben angenehmerweise
       starrsinnig - und haben indirekt nun sogar Anteil daran, dass es zu einem
       Grundsatzurteil kommt.
       
       Das wollte Kurt Beck eigentlich gar nicht. Denn er ist nicht nur
       Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Sondern auch Chef des
       ZDF-Verwaltungsrats. Und muss zu Recht fürchten, dass Karlsruhe den
       Einfluss der Landesregierungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk
       deutlich beschneidet, um Staatsferne zu garantieren.
       
       So steht es sinngemäß im SPD-Antrag - aber auch im Papier der
       Bundestags-Grünen, die schon im Februar für den Marsch nach Karlsruhe
       getrommelt haben. Dass die SPD einer gemeinsamen Klage weiterhin die kalte
       Schulter zeigt, ist Quatsch. Denn dem Bundesverfassungsgericht kann und
       wird herzlich egal sein, was sich einzelne Kläger wünschen.
       
       Die schwere Geburt zeigt aber auch: Wirklich öffentlich-rechtlich wäre,
       wenn auch die als Gruppe in Karlsruhe klagen könnten, für die ARD und ZDF
       da sind - für uns, als Gebührenzahler wie als Bürger.
       
       1 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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