# taz.de -- Verfassungsrichter zu Legehennen-Haltung: Ohne Tierschutz geht es nicht
       
       > Die derzeitigen Regeln zur Haltung von Legehennen sind ohne Mitwirkung
       > von Tierschützern zustande gekommen, bemängelt das
       > Bundesverfassungsgericht. Das muss nun nachgeholt werden.
       
 (IMG) Bild: Könnte ab 2012 die Regel in Mastbetrieben werden: Hennen in Bodenhaltung.
       
       KARLSRUHE rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Bestimmungen
       für die Haltung von Legehennen gekippt. Der Tierschutz sei bei der
       Verabschiedung der Verordnung nicht ausreichend angehört worden,
       argumentierten die Karlsruher Richter in ihrem am Donnerstag
       veröffentlichen Beschluss. Das Gericht gab damit einem Normenkontrollantrag
       des Landes Rheinland Pfalz statt. (Az.: 2 BvF 1/07)
       
       Die Tierschutzkommission sei vor der Verabschiedung der derzeitigen Regeln
       nicht ergebnisoffen, sondern rein pro forma angehört worden, argumentierten
       die Richter. Denn die Tierschutzkommission wurde erst befragt, nachdem die
       EU-Kommission den Entwurf notifiziert und das Bundeskabinett den
       entsprechenden Maßgabebeschluss des Bundesrats zustimmend zur Kenntnis
       genommen hatte.
       
       Damit sei das Gesetz aus formalen Gründen mit dem Grundgesetz unvereinbar.
       Denn die Anhörung relevanter Gremien müsse rechtzeitig und ergebnisoffen
       geschehen. Nur dann könne der Gesetzgeber deren Meinungen in seinen
       Gesetzgebungsprozess und die dafür erforderlichen Abwägungen
       berücksichtigen.
       
       Die Richter entschieden zwar nicht darüber, ob das Gesetz gegen den
       gesetzlichen Schutz der Tiere verstoße. Sie betonten jedoch, dass
       Tierschutz mittlerweile in der Verfassung verankert sei.
       
       Nun besteht die Chance, dass die Legehennen-Haltung artgerechter wird. Bis
       April 2012 müsse der Gesetzgeber neue Regelungen verabschieden, heißt es in
       dem Beschluss. Bis dahin blieben die derzeitigen Bestimmungen anwendbar.
       
       Die Tierschutzkommission kritisiert die derzeitigen Bestimmungen, die die
       Käfighaltung der Hennen in Kleingruppen vorsieht, als nicht artgerecht. Es
       ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber daher auf die als artgerechter
       geltende Boden- oder Volierenhaltung zurückgreifen muss.
       
       2 Dec 2010
       
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