# taz.de -- Tierquälerei auf Verkaufsbörsen: Igel in Tupperdosen
       
       > Tierschutzverbände haben Tierbörsen untersucht, auf denen Privatleute den
       > Nachwuchs ihrer Haustiere weiterreichen. Dabei wird die Grenze zur
       > Tierquälerei häufig überschritten.
       
 (IMG) Bild: Gern gesehenes, aber schlecht verpacktes Verkaufsgut auf Tierbörsen: der Igel.
       
       BERLIN taz | Igel werden in Tupperdosen gepfercht und Giftschlangen illegal
       über den Wühltisch gereicht: Tierquälerei ist üblich an deutschen
       Tierbörsen, wie der Deutsche Tierschutzbund und Pro Wildlife dokumentieren.
       Für ihren Bericht haben die Tierschützer 32 Börsen in Deutschland
       untersucht. "Nahezu alle Tierschutzvorgaben werden missachtet. Selbst
       kranke und verletzte Tiere stehen zum Verkauf", kritisiert Sandra Altherr
       von Pro Wildlife.
       
       Tierbörsen waren eigentlich dazu gedacht, dass Privatleute den Nachwuchs
       ihrer Haustiere unterbringen können. Mittlerweile seien die Börsen aber zu
       "kommerziellen Flohmärkten" verkommen, bemängelt Thomas Schröder vom
       Tierschutzbund. Vor allem Reptilien-Börsen würden von gewerblichen Händlern
       dominiert, die ein großes Artenspektrum bieten könnten.
       
       Dabei komme es auch zum "unkontrolliertem Verkauf" von Wildfängen und
       gefährlichen Arten, die nicht im Haushalt gehalten werden dürfen,
       kritisiert Altherr. Besonders beim Handel mit exotischen Wildtieren wie
       Kampfspinnen oder Schlangen sei in den letzten Jahren eine steigende
       Nachfrage zu beobachten. Schröder schätzt, dass der Gesamtumsatz an den
       Tierbörsen inzwischen eine zweistellige Millionenhöhe erreicht. Die
       zahlreichen Börsentermine im Dezember ließen zudem darauf schließen, dass
       Exoten auch häufiger unter dem Weihnachtsbaum landen.
       
       Die Tierschützer vermuten, dass es über tausend Tierbörsen in Deutschland
       gibt. Allerdings sei die genaue Zahl schwer zu eruieren. "In jedem kleinen
       Ort gibt es im Hinterzimmer des Gasthauses solche Veranstaltungen", erklärt
       Altherr.
       
       Seit 2006 schreibt das Landwirtschaftsministerium den Tierbörsen
       verbindliche Rahmenbedingungen vor. Die Leitlinien regeln, welche Tierarten
       verkauft werden dürfen und wie die Tiere untergebracht werden müssen. Die
       hohe Anzahl an Börsen erschwert es den zuständigen Amtstierärzten jedoch,
       bei Missständen durchzugreifen. Zudem haben die Leitlinien keinen
       Gesetzescharakter.
       
       "Wir brauchen klare Vorschriften im Tierschutzgesetz", fordert Schröder.
       Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und ihre Länderkollegen müssten
       sich auf neue Vorgaben einigen. "Keiner will die Verantwortung tragen,
       daher wird sie bis zu den Kommunen durchgereicht. Damit muss Schluss sein."
       Wenn die Leitlinien keine Wirkung zeigen, müssten Tierbörsen generell
       verboten werden.
       
       Heinrich Stöppler, Präsident des Bundesverbands der beamteten Tierärzte,
       widerspricht: Der "Gesetzeswald" sei schon zu groß. Stattdessen sollten
       sich Amtstierärzte mit den zuständigen Behörden abstimmen und die
       Kontrolldichte erhöhen. "Gerade in der Weihnachtszeit müssen die Kollegen
       extra Zeit einplanen", sagt Stöppler.
       
       Tierquälerei kann mit Geldstrafen bis 25.000 Euro oder drei Jahren Haft
       geahndet werden. Auf Verstöße gegen den Artenschutz stehen sogar bis zu
       fünf Jahren Gefängnis.
       
       16 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Wieder
       
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