# taz.de -- Kommentar Pressefreiheit: Nicht hinnehmbares Vorgehen
       
       > Nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft haben über die Stränge
       > geschlagen, auch die Gerichte haben als Garanten der Pressefreiheit
       > versagt.
       
 (IMG) Bild: November 2003: Kripobeamte beim Verlassen der FSK-Räume.
       
       Die Karlsruher Richter haben in ihrem Urteil klare Worte gefunden. Hier
       haben nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft über die Stränge geschlagen,
       sondern auch die Gerichte als Garanten der Pressefreiheit versagt. Zu gern
       ist die Justiz bereit, in bewegten Zeiten Maximen über Bord zu werfen.
       
       Der Richterspruch bezieht sich auf die Zeit, als die CDU in Hamburg mit
       Hilfe des Rechtspopulisten Ronald Schill gerade die Macht erobert hatte -
       und sich auf die Fahnen geschrieben, etwa dem Leben in Bauwagen den Garaus
       zu machen. Besonders die Räumung des Bauwagenplatzes Bambule erregte die
       Gemüter. Es kam zu zahlreichen Demonstrationen und Polizeieinsätzen, in
       denen die Live-Berichterstattung des Freien Sender Kombinats (FSK) eine
       maßgebliche Rolle spielte. Das räumte selbst Schill ein: Er nannte das FSK
       einmal seine wichtigste Informationsquelle.
       
       Nun ist das Mitschneiden eines Telefonats ohne vorherige Ankündigung nicht
       erlaubt - das soll nicht beschönigt werden. Auch wenn der Interviewte ein
       Pressesprecher war, der Live-Auftritte gewöhnt ist. Dafür ist dem
       zuständigen Redakteur der Prozess gemacht worden, wobei die letzte Instanz
       nur eine symbolische Strafe unter Vorbehalt ausgesprochen hat, weil es sich
       um eine Bagatelle handelte. Der tiefe Eingriff in das Redaktionsgeheimnis
       als Reaktion war aber keine Bagatelle.
       
       5 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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