# taz.de -- EU-Kommissar Barnier zu Bankenrisiken: Private Investoren sollen haften
       
       > EU-Kommissar Barnier macht Vorschläge für einen europaweiten Notfallplan
       > gegen Bankenkrisen: Nicht die Steuerzahler, sondern die Investoren sollen
       > Verluste tragen.
       
 (IMG) Bild: Die Risiken sollen genauer beobachtet werden. Im Notfall soll der Staat auch einschreiten dürfen.
       
       2.000 Milliarden Euro - diese kaum vorstellbare Summe haben die
       Steuerzahler Europas während der Finanzkrise aufgebracht, um kranke Banken
       vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Das entspricht etwa 13 Prozent der
       gesamten EU-Wirtschaftsleistung eines Jahres. Damit das nicht noch einmal
       passiert, stellt EU-Kommissar Michel Barnier nun zur Debatte, die Banken
       europaweit besser zu beaufsichtigen und die Kapitalgeber am Risiko zu
       beteiligen.
       
       Barniers Ziel ist es, die Risiken des Finanzsektors so einzuhegen, dass sie
       nicht mehr die Gesellschaft als Ganzes in Mitleidenschaft ziehen. "Wir
       müssen ein System schaffen, um Europa darauf vorzubereiten, mit
       Bankenzusammenbrüchen in geregelter Weise umzugehen - ohne dass nach
       Steuergeldern gerufen wird", sagte der EU-Kommissar für Binnenmarkt und
       Dienstleistungen am späten Donnerstagnachmittag. Das
       Bundesfinanzministerium begrüßte die Initiative. Der Bundesverband
       deutscher Banken, der die privaten Institute vertritt, kritisierte, die
       staatliche Aufsicht dürfe nicht zu früh in die Geschäftsmodelle "gesunder
       Finanzmarktunternehmen" eingreifen.
       
       Barniers Katalog beinhaltet, dass die nationalen Bankenaufseher die
       Institute verpflichten dürfen, frühzeitig Notfallpläne für den Krisenfall
       aufzustellen. Dazu könne es auch gehören, so Barnier, dass Institute ihre
       Geschäftsmodelle ändern müssen, damit es nicht zu einer Krise kommt. Die
       staatliche Aufsicht würde dann präventiv bestimmte risikoreiche Geschäfte
       der Banken einschränken oder untersagen.
       
       Darüber hinaus könnte die Bankenaufsicht im Krisenfall das Management eines
       Instituts austauschen, die Bank zerlegen und teilweise verstaatlichen. Es
       wäre auch möglich, Institute ganz oder teilweise abzuwickeln und zu
       schließen. Um die Verluste zu decken, sollen künftig nicht nur die
       Aktionäre, sondern auch entferntere Kapitalgeber der Bank haften - etwa
       Investoren, die Unternehmensanleihen des jeweiligen Instituts gekauft
       haben. Diese könnten gezwungen werden, auf ihr Kapital zu verzichten.
       
       Nicht alles, was Barnier jetzt zur Diskussion stellt, wird später Teil
       eines EU-Gesetzes. Der Katalog des Kommissars dient dazu, die Meinungen aus
       den Mitgliedsstaaten einzuholen. So unterstützt das Bundesfinanzministerium
       Barniers Linie zwar grundsätzlich, aber nicht in jedem einzelnen Punkt.
       Beispielsweise sei es eine "offene Frage", ob man die Besitzer von
       Bankanleihen in die Haftung miteinbeziehen sollte, sagte eine Sprecherin
       von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Im deutschen
       Restrukturierungsgesetz, das teilweise bereits ähnliche Bestimmungen
       enthält wie der EU-Katalog, sind die Anleihebesitzer ausgeklammert.
       
       Auch der Bundesverband deutscher Banken sagt, er teile die Absicht des
       EU-Kommissars. An einem Punkt stört sich die Bankenlobby allerdings ganz
       erheblich: Sie befürchtet, dass die staatlichen Aufseher auch schon dann in
       die Institute eingreifen könnten, wenn eine Krise noch gar nicht absehbar
       ist.
       
       7 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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