# taz.de -- Abschluss der Consumer Electronics Show: Schöner kopieren mit "Ultraviolet"
       
       > Zum Ende der Elektronikmesse CES haben Medienkonzerne und Technikfirmen
       > ein neues Kopierschutzverfahren vorgestellt. Es soll das Chaos lichten.
       
 (IMG) Bild: Die Auswahl an Filmen auf Blu-ray ist groß. Die Auswahl an Abspielgeräten gering.
       
       Wer im Netz legale Videos kauft, hat es nicht leicht. Egal ob man sich
       einen Film auf Download-Seiten oder auf hochauflösenden Blu-ray-Scheiben
       besorgen - Ärger über technische Einschränkungen wegen
       Kopierschutzmaßnahmen gehört häufig dazu. "Digital Rights Management"
       (DRM), auf Deutsch: digitales Rechtemanagement, nennt sich die Nervensäge.
       Sie sorgt dafür, dass man Blu-rays unter Umständen auf bestimmten Geräten
       nicht wiedergeben kann, weil weitere Kopierbeschränkungen fehlen - oder
       Videos nur auf Windows-PCs laufen, nicht aber auf Linux-Maschinen.
       
       Zum Ausklang der Elektronikmesse CES haben Hollywoodstudios in Verbindung
       zusammen mit Technikherstellern nun Abhilfe versprochen. Ein neuer Standard
       namens "Ultraviolet" soll es richten. Dabei handelt es sich um eine Art
       Metakopierschutz: Ein DRM-Verfahren, dass es erlauben soll, einen einmal
       gekauften Film in andere Formate umzuwandeln. Beteiligt sind unter anderem
       Microsoft, Hewlett-Packard, Sony, Panasonic und Samsung.
       
       Drei Jahre lang haben die Firmen über die Technik hinter Ultraviolet
       diskutiert. Mitte des Jahres soll das Projekt in den USA starten, noch vor
       dem Weihnachtsgeschäft sollen erste europäische Märkte folgen. Man wolle
       den Nutzern das Gefühl geben, dass sie digitale Inhalte "besitzen", sagte
       ein Manager von Sony Pictures auf der CES. Lizenzrechtliche Änderungen soll
       es nicht geben, aber technische. Dank Ultraviolet sei es sicher, dass
       einmal gekaufte Inhalte auch auf Geräten späterer Generationen liefen.
       
       Damit das funktioniert, müssen sie mit dem Ultraviolet-Logo ausgestattet
       sein, ebenso wie das Empfangsgerät - Fernsehbox oder Computer. Kunden
       können sich einen Account bei einem Zentralserver besorgen, wo der Film
       über einen Zahlencode registriert wird. Der Server gibt dann Zugriff auf
       einen "digitalen Schrank", aus dem maximal sechs Personen pro Haushalt
       bedienen können. Inhalte sollen auf allen registrierten Geräten - bis zu 12
       sind erlaubt - wiedergegeben werden können. Ein auf DVD gekaufter Film kann
       so auch auf der Spielkonsole Xbox per Streaming angesehen werden. Auch wer
       unterwegs ist, soll nicht verzichten müssen, zumindest, wenn das Hotel am
       Ferienort an Ultraviolet angeschlossen ist.
       
       Wo geplant wird, sind Probleme nicht weit. Noch sind nicht alle großen
       Unterhaltungs- und Computer-Firmen am Ultraviolet-Verfahren beteiligt -
       Apple und Disney fehlen beispielsweise. Außerdem könnten die eingesetzten
       Prüfserver zum Problem werden, bei denen sich Nutzer stets anmelden müssen,
       bevor sie Inhalte von einem Gerät zum anderen übertragen dürfen. Sollte das
       System eines Tages aufgegeben werden, stünden Käufer mit leeren Händen da:
       Erworbene Inhalte wären auf immer und ewig auf einzelnen Geräten
       "eingesperrt".
       
       Beispiele dafür gibt es aus der Vergangenheit genug. Musikangebote großer
       Player wie Microsoft oder Yahoo ließen sich nach der Abschaltung der
       zugehörigen Infrastruktur plötzlich nicht mehr nutzen. Kein Wunder, dass
       beispielsweise Bibliotheken die Inhalteanbieter auffordern, ihnen
       Materialien stets auch kopierschutzfrei zur Verfügung zu stellen, damit die
       Archivierung gesichert bleibt und nicht eines Tages ausfällt.
       
       Die vielgescholtene Musikindustrie zeigt indes, wie es auch anders gehen
       kann: Sie hat Bemühungen zum flächendeckenden Kopierschutzeinsatz bei
       Downloads bereits im Jahr 2009 sang- und klanglos aufgegeben. Seither kann
       man bei iTunes und Co. Musik kaufen, die auf fast jedem Gerät läuft und
       beliebig oft übertragen werden kann. Angst, dass Songsnicht mehr verfügbar
       sind, weil ein Sicherheitsserver abgedreht wird, müssen Kunden seither
       nicht mehr haben.
       
       Allein ein Wasserzeichen lässt Rückschlüsse auf den Käufer zu, falls dieser
       unrechtmäßige Kopien anlegen sollte. Die Hollywoodstudios wollen sich
       dagegen nicht vom nutzerfeindlichen DRM verabschieden, obwohl auch hier das
       Anlegen von Schwarzduplikaten längst endemische Maße angenommen hat - auch
       in hochauflösender Qualität, Breitbandleitungen machen es möglich.
       
       10 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ben Schwan
       
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