# taz.de -- Gerichtsstreit um "Tatort"-Vorspann: Wer hat's erfunden?
       
       > Gerade mal 2.500 Mark hatte die Grafikerin des "Tatort"-Vorspanns 1969
       > als Honorar erhalten. Jetzt will sie mehr und klagt vor dem OLG München.
       > Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
       
 (IMG) Bild: Sonntag, viertel nach acht in Deutschland: Der "Tatort" fängt an.
       
       Das Auge im Fadenkreuz, die rennenden Beine auf nassem Asphalt: Fast jeder
       deutsche Fernsehzuschauer kennt den "Tatort"-Vorspann in der ARD – doch wer
       hat ihn eigentlich offiziell erfunden? Mit dieser Frage muss ich seit
       Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) München befassen. Die Richter des
       29. Zivilsenats sollen klären, ob die Münchner Grafikerin Kristina
       Böttrich-Merdjanowa als Urheberin des berühmten Vorspanns gilt - und ob sie
       als solche genannt werden muss. (AZ 29 U 2749/10)
       
       Wäre dies der Fall, könnte die Grafikerin versuchen, eine finanzielle
       Nachvergütung geltend zu machen. Die Entscheidung des OLG wird am 10.
       Februar verkündet.
       
       Als der Vorspann 1969 entstand, hatte die Grafikerin pauschal 2.500 Mark
       bekommen. Nach Ansicht ihres Anwalts Nikolaus Reber zu wenig für einen
       Vorspann, der prägend geworden ist: Mittlerweile wurde er fast unverändert
       in knapp 800 "Tatort"-Folgen gezeigt und war tausendfach bei Wiederholungen
       der Krimis zu sehen.
       
       Vor dem Landgericht hatte die heute 75 Jahre alte Grafikerin mit ihrer
       Klage gegen den Bayerischen und den Westdeutschen Rundfunk im März 2010
       bereits weitgehend Recht bekommen (AZ 21 O 11590/09). Die 21. Zivilkammer
       hatte damals das Urheberrecht der Künstlerin an dem Vorspann bestätigt und
       ihr Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Nutzung zugesprochen. Gegen
       das Urteil waren WDR und BR aber auch die Klägerin in einem Punkt in
       Berufung gegangen.
       
       Der Vorsitzende Richter am OLG, Rainer Zwirlein, verwies zu Beginn der
       Berufungsverhandlung auf die schwierige Rechtslage. Der Gesetzgeber habe
       sich "davor gescheut, eindeutige Regelungen zu schaffen". Allerdings habe
       der Gesetzgeber den "Hinweis" gegeben, dass nicht ohne weiteres jeder, der
       irgendwie mit einem Werk wie der "Tatort"-Serie zu tun habe, an dessen
       Erfolg auch beteiligt werden könne.
       
       Der Gesetzgeber habe "Grenzen aufgezeigt", machte der Richter deutlich.
       "Die Leute schalten kaum den 'Tatort' ein, weil sie den Vorspann sehen
       wollen, sondern weil sie eine interessante Geschichte erwarten." Zudem
       neige der Senat zu der Auffassung, dass irgendwann Verjährung eingetreten
       sei. Die Frage sei nur wann.
       
       Dagegen betonte Böttrich-Merdjanowas Anwalt: "Jeder Urheber hat Anspruch
       auf eine angemessene Beteiligung aus jeder Nutzung." Die einmalige
       Vergütung in Höhe von 2.500 Mark sei "lächerlich". BR und WDR wollten die
       Grafikerin "mit einer minimalen Vergütung abspeisen". Zumal man ihr damals
       gesagt habe, es werde ein Pilotfilm gemacht. Auf ihre Nennung als Urheberin
       habe diese nie verzichtet.
       
       Der Anwalt der beiden Fernsehsender, Martin Diesbach, verwies auf die
       "erheblichen" Folgen eines für die Grafikerin positiven Urteils über die
       Medienbranche hinaus. "Da könnte der Erbe des Schöpfers des Mercedes-Sterns
       kommen und Auskunft verlangen, wie oft dieser verwendet worden ist. Das
       kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein."
       
       Über einen Zeitraum von 40 Jahren Auskunft zu geben, wann und wie oft der
       Vorspann oder Teile daraus von den Sendeanstalten verwendet worden sei,
       würde Monate dauern, sagte Diesbach. Dies sei "vom Ausmaß in großen Teilen
       schlechterdings nicht zu leisten". Ohnehin sei der Vorspann wie das Logo
       auch "dafür da, mehrfach verwendet zu werden".
       
       Unterstützt wird die Grafikerin von Schauspieler Horst Lettenmayer. Dessen
       Augen und Beine sind in dem Vorspann zu sehen. Lettenmayer erhielt für
       seinen Kurzauftritt damals 400 Mark. Lettenmayers Anwalt, Christof Krüger,
       sagte der Nachrichtenagentur dapd, dieser unterstütze Böttrich-Merdjanowa,
       weil er ein Interesse daran habe, dass das Urteil zu ihren Gunsten
       ausfalle. "Wenn das Urteil zu ihren Gunsten ausfällt, werden wir selbst
       Klage vor dem Landgericht auf nachträgliche Vergütung einreichen. Wenn
       nicht, werden wir wahrscheinlich die Finger davon lassen."
       
       13 Jan 2011
       
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