# taz.de -- Ansprüche von Holocaust-Überlebenden: Hinhaltetaktik bei Ghetto-Rentnern
       
       > Die Anwältin Simona Reppenhagen kämpft um die Rentenansprüche von Juden,
       > die im NS-Regime gegen Lohn geschuftet haben. Ein leichter Job ist das
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Bei keiner Wiedergutmachung wurden den Holocaust-Überlebenden so beharrlich Zahlungen vorbehalten wie bei den "Ghetto-Renten".
       
       Die 20 Millionen Rentner in Deutschland werden wegen der Geldentwertung
       ärmer. Für das Jahr 2012 befürchtet das Deutsche Institut für
       Wirtschaftsforschung daher schmerzliche Kaufkraftverluste. Andere
       Ruheständler würden sich glücklich schätzen.
       
       Holocaust-Überlebende, die in der NS-Diktatur in den Ghettos der Nazis
       geschuftet haben. Denn bei keiner Wiedergutmachung wurden den Opfern so
       beharrlich Zahlungen vorbehalten wie bei den "Ghetto-Renten". Diese sollten
       Menschen zugute kommen, die "aus eigenem Willensentschluss" und "gegen
       Entgelt" gearbeitet haben. Kein Gesetz in der Bundesrepublik aber hat eine
       so hohe Ablehnungsquote: Seitdem das Ghetto-Renten-Gesetz rückwirkend 1997
       in Kraft getreten ist, wurden allein bis 2007 rund 95 Prozent der 70.000
       Anträge abgelehnt.
       
       Die Berliner Anwältin Simona Reppenhagen vertritt mehr als 2.000
       Holocaust-Überlebende. Sie sagt: "Die Deutsche Rentenversicherung und viele
       Gerichte haben sich ignorant verhalten."
       
       Dabei gab es noch im Juni 2009 Hoffnung. In Revisionsentscheidungen des
       Bundessozialgerichtes wurde geregelt, dass die Begriffe, die für die
       Bewilligung einer Rente maßgeblich sind, künftig weiter ausgelegt werden
       sollten. Es handelte sich um die Formulierungen "Entgelt" und "aus eigenem
       Willensentschluss". Die Rentenversicherungsträger und Gerichte sollten ihre
       eng gefasste Auslegungspraxis überprüfen. Stattdessen kam es kurz nach den
       Gerichtsentscheidungen in Nordrhein-Westfalen zu einer zweifelhaften
       Zusammenkunft.
       
       Der damalige Vizepräsident des Landessozialgerichts, Martin Löns, traf sich
       mit der Geschäftsführung und fünf weiteren Mitarbeitern der Beklagten, der
       Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Anwesend waren eine Richterin des
       Sozialgerichts Düsseldorf und ein Vertreter der Aufsichtsbehörde NRW, dem
       Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Thema der Zusammenkunft:
       die Ghetto-Rente.
       
       In dem Protokoll des Treffens, das der taz vorliegt, äußerte die
       DRV-Rheinland den Wunsch, "dass keine neuen Terminierungen seitens der
       Gerichte in den Fällen erfolgen, die von der Rechtsprechung des BSG
       betroffen sind. Wenn möglich sollen auch bereits terminierte Sachen
       aufgehoben und mit einem entsprechenden Hinweis zur Prüfung auf ein
       Anerkenntnis an die DRV gesandt werden." Die DRV bat also darum, keine
       Urteile von Seiten der Gerichte ergehen zu lassen. Ferner wolle die DRV
       "einen großzügigen Prüfmaßstab ansetzen". Nur, war darauf Verlass? Bisher
       nicht.
       
       Fachleute rechnen mit Kosten von zwei Milliarden Euro für die beklagte
       Deutsche Rentenversicherung, wenn alle 70.000 Anträge bewilligt würden. War
       es also Zweck des ominösen Treffens, Gelder der Rentenversicherung zu
       sparen und die Gerichte zu entlasten? Die Anwälte der Kläger waren nicht
       anwesend und wurden erst später über den Inhalt informiert. Dabei müssen
       die Klägervertreter einer Aussetzung von Verfahren zustimmen.
       
       Richter Löns sagt zu dem Treffen: "Es ging nur um das organisatorische
       Anliegen, schnelle Anerkenntnisse abzugeben, damit das Nadelöhr der
       deutschen Rentenversicherung nach den Entscheidungen des
       Bundessozialgerichts nicht verstopft wird." Warum ein solches Treffen ohne
       Klägerbevollmächtigte und zuständige Berichterstatter stattfindet?
       Vertreter des Justizministeriums hätten nicht an einem Gespräch
       teilgenommen und "ein solches Gespräch auch nicht veranlasst", sagt der
       Sprecher des Justizministeriums in NRW, Ulrich Hermanski, am 16. Dezember
       2010.
       
       Der Berliner Anwältin Simona Reppenhagen erhebt schwere Vorwürfe: "Die
       Besprechung lässt ein Zusammenwirken von Exekutive und Judikative erkennen,
       die der Gewaltenteilung offenkundig widerspricht. Und woher habe ich die
       Kontrolle über das, was dort tatsächlich geredet wurde?" Die Rechtsanwältin
       glaubt, "die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts ist durch
       diese Zusammenkunft infrage gestellt".
       
       Ein Blick in die Vergangenheit erhärtet Indizien, die die
       Bewilligungspraxis bei Ghetto-Renten fragwürdig erscheinen lässt. Dr.
       Stephan Lehnstaedt ist Mitarbeiter des Historischen Instituts in Warschau
       und in den Verfahren als Gutachter tätig. Er hat mehr als 60 Urteile aus
       NRW analysiert und sagt: "Dort hatte sich bis Juni 2009 eine Praxis
       etabliert, in der Teile der Sozialgerichtsbarkeit routinemäßig die
       ablehnenden Bescheide der Rentenversicherung bestätigten, ohne sie zu
       überprüfen." So hätten Justiz und Verwaltung jeweils auf die Ergebnisse des
       anderen verwiesen. Abweichende Auslegungen von Begriffen hätten fast
       automatisch zu einer Ablehnung von Klagen geführt.
       
       Mitte Juni 2009 begann die DRV-Rheinland, fast 26.000 abgelehnte Anträge
       neu zu überprüfen. Wieder verschickt die Behörde Fragebögen und fragt darin
       bereits Beantwortetes ab. In dem Fragebogen-Paket heißt es: Sie müssen
       keinen Antrag stellen. Wenn es aber keine Rückmeldung der Betroffenen gab,
       wurden die Anträge zurückgestellt. Das traf in 2.900 Fällen zu. Die
       DRV-Rheinland kann darin nicht erkennen, "dass die Antragsteller durch das
       Anschreiben und die Kurzinformation irritiert worden sein könnten".
       
       Bereits die Version der Fragebögen, die vor den Urteilen des
       Bundessozialgerichts 2009 galt und an die Antragsteller verschickt wurde,
       sei "als Instrument zur Sachverhaltsaufklärung ungeeignet und erzeugte
       sogar falsche Angaben", so die sachverständige Sozialwissenschaftlerin
       Kristin Platt vom Institut für Diaspora- und Genozidforschung der
       Ruhr-Universität Bochum. Auch andere Ermittlungsinstrumente wirken
       unangemessen. Als Entscheidungsgrundlage dienten Wikipedia und acht
       wissenschaftliche Bücher, davon vier Überblickswerke, sowie die Datenbank
       des Karl-Ernst-Osthaus-Museums.
       
       In dieser sind lediglich 400 osteuropäische Ghettos auflistet. Das US
       Holocaust Memorial Museum zählt zurzeit hingegen 1.150 Ghettos in
       Osteuropa. Auch das Angebot einer kostenlosen Amtshilfe durch die nationale
       israelische Versicherungsanstalt ließen die deutschen Kollegen schlichtweg
       ruhen; genauso wie das Angebot der Jewish Claims Conference, ihre Experten
       zu Rate zu ziehen.
       
       Ein Richter wollte sich nicht mehr allein auf Wikipedia und Fragebögen
       verlassen und begann zu ermitteln: Jan Robert von Renesse. Er war seit 2006
       in NRW zuständig und holte rund 500 Stellungnahmen zur Lebens- und
       Arbeitssituation in verschiedenen Ghettos ein, ließ in osteuropäischen
       Archiven und den Beständen von Jad Vaschem, der Holocaust-Gedenkstätte in
       Jerusalem, forschen und begann damit, Überlebende in Israel anzuhören.
       Seine Praxis stieß nicht auf Zustimmung.
       
       Ende 2008 verfügte Ulrich Freudenberg, der damalige Vorsitzende des 8.
       Senats am Landessozialgericht NRW, Jan Robert von Renesses
       Beweisanordnungen aufzuheben. Ende März 2010 wurden von Renesse die
       Zuständigkeiten für die Ghetto-Rente-Verfahren entzogen. Kurz zuvor hatte
       er noch rund 30 Kostenbeschlüsse erlassen, in denen er die Kosten der
       Amtsermittlungen der DRV-Rheinland in Rechnung stellte. Im April 2010
       wurden diese Kostenbeschlüsse wieder aufgehoben. Verantwortlich dafür:
       Richter Freudenberg.
       
       Anwältin Reppenhagen beanstandet: "In Nordrhein-Westfalen ist das
       Landessozialgericht aus den Fugen geraten. Dieses Gericht hat vollkommen
       den Realitätsbezug verloren." Im Juni erhob sie mehrere
       Verfassungsbeschwerden. "Die Aufhebung dieser Kostenbeschlüsse verletzt das
       Grundrecht auf einen gesetzlichen Richter, das Grundrecht auf ein
       rechtsstaatliches Verfahren und stellt außerdem eine Verletzung des
       Willkürverbots und der Menschenwürde dar." Ihre Beschwerden wurden nicht
       zur Entscheidung angenommen.
       
       Für die Kläger machen sich außer Simona Reppenhagen auch andere Anwälte
       stark. Anfang 2010 erstattete der Berliner Rentenberater Wolfgang Johannsen
       Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Vizepräsident Löns, unter anderem wegen der
       Zusammenkunft mit der DRV-Rheinland. Dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen
       gegen den Richter wurden nicht ergriffen. Ein weiterer Anwalt von
       Klägerinnen hatte die Praxis des damaligen Vorsitzenden des 8. Senats,
       Richter Freudenberg, in einem Schriftsatz scharf kritisiert. Für den Anwalt
       stellt dies "einen in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik einmaligen
       Vorgang dar, der sich noch dazu im Kern gegen jüdische Verfolgte und ihre
       Menschenrechte auf ein faires Verfahren richtet". Daraufhin erstattete Löns
       Strafanzeige. Der Rechtsanwalt erstattete dann seinerseits Strafanzeige
       gegen Löns und Freudenberg. Beide Verfahren sind schwebend.
       
       Ende 2010 waren ein Viertel der mittlerweile 57.000 Anträge bewilligt. Als
       Kostenfaktor wurden 300 Millionen Euro für 2010 und 200 Millionen Euro für
       2011 angesetzt. Für Simona Reppenhagen steht fest: "Die juristische
       Umsetzung der Verantwortung hat bisher versagt."
       
       24 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nina Schulz
       
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