# taz.de -- Vorwurf der Sachbeschädigung: Senior-Sprayer vor Gericht
       
       > Dem Streetart-Künstler "Oz" droht erneut ein Verfahren. Ihm werden 20
       > Graffitis zur Last gelegt. Die Verteidigung fürchtet mehrjährige
       > Gefängnisstrafe .
       
 (IMG) Bild: Da war er schon: Grafitti und Signatur von Oz in Hamburg.
       
       HAMBURG taz | Walter F. alias "Oz", der stadtbekannte Sprayer, macht einen
       lockeren und stolzen Eindruck, als er am Freitag Journalisten Fotos von
       seinen Graffiti in der Galerie OZM zeigt. Die Anwälte des 61-jährigen
       Underground-Künstlers, Andreas Beuth und Martin Kowalske, sehen den
       nächsten Wochen nicht ganz so gelassen entgegen. "Nach den bisherigen
       Erfahrungen muss die Verteidigung mit einer mehrjährigen Haftstrafe
       rechnen", sagt Beuth. Walter F. muss sich ab kommenden Donnerstag wegen 20
       Sachbeschädigungen vor dem Amtsgericht Barmbek verantworten.
       
       Oz wird vorgeworfen, auf Verteilerkästen, Mülleimer, Lichtmasten und den
       Rückseiten von Verkehrsschildern sein Oz-Zeichen, Smileys und
       Signaturkürzel, sogenannte Tags hinterlassen zu haben. "Die Verteilerkästen
       waren meist vorher plakatiert", sagt Beuth, oder es hätten sich bereits
       schon Tags darauf befunden. "Dann ist zu sieben Tags ein achtes dazu
       gekommen". Auch soll Oz eine graue Gehwegplatte mit Kreide durch eine
       Spirale "verunstaltet" haben oder an einem Fahrkartenautomaten einen
       Aufkleber hinterlassen haben: "FC St. Pauli gegen Rechts".
       
       Doch der schwerwiegendste Anklagepunkt dürfte sein, dass an einem Pfeiler
       der Alsterarkaden Smileys entdeckt wurden, die auf Oz schließen lassen.
       Dennoch ist für Beuth die Anklage absurd. "Die Anklagepunkte sind
       beschämend und lächerlich, kein Verteilerkasten war in seiner Funktion
       gestört."
       
       In der aktuellen Anklage hat die Sonderkommission "Soko Graffiti" aus dem
       Debakel von 2006 Konsequenzen gezogen. Unmittelbar nach seiner
       Haftentlassung hatten zwölf FahnderInnen den 61-Jährigen mehrere Tage lang
       rund um die Uhr observiert, ohne gegen vermeintliche Sachbeschädigungen
       präventiv vorzugehen.
       
       Nach der dann erfolgten Festnahme wurde Oz in Untersuchungshaft gesteckt.
       Im Prozess vor dem Amtsgericht Barmbek erklärte Richterin Birgit Valenta
       die Observation für rechtswidrig - viele Anklagepunkte wurden
       fallengelassen, es erfolgte eine Verurteilung genau in Höhe der zu Unrecht
       verbüßten Untersuchungshaft.
       
       In dem anstehenden Verfahren wird es nach dem Willen der Verteidigung um
       Grundsätzliches gehen - um die "Autonomie der Kunst im öffentlichen Raum",
       so Beuth. Denn in solchen Fällen würde das Grundrecht auf Kunstfreiheit
       direkt auf das Grundrecht auf Eigentum prallen. "Bunte Wände gehören zum
       Stadtbild", sagt Kowalske und findet dabei die Zustimmung des Netzwerkes
       Recht auf Stadt. "Lebensweltliche Entwicklungen würden die Beurteilungslage
       verändern", sagt Kowalke. "Bei uns reicht nur die bloße Veränderung des
       Erscheinungsbildes aus, um wegen einer Bagatelle strafrechtlich vorzugehen
       und den Künstler zu kriminalisieren." Kowalske erinnert an den "Sprayer von
       Zürich", der ebenfalls kriminalisiert worden und heute ein namhafter
       Künstler sei. "Hohe Preise sind aber kein Beleg für Kunst", relativiert
       Kowalske.
       
       Galerist Christoph Tornow, der schon Ausstellungen mit Oz organisiert und
       den Bildband "Es lebe der Sprühling" herausgegeben hat, findet unglaublich,
       "dass jemand für diese Werke ins Gefängnis gesteckt wird".
       
       28 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Graffiti
       
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