# taz.de -- Französischer Expräsident: Chirac kommt doch vor Gericht
       
       > Der 78-jährige soll einst illegal Gelder akquiriert haben, um damit
       > Parteiaktivitäten zu finanzieren. Seit Tagen wird zudem über den
       > Gesundheitszustand des Expräsidenten spekuliert.
       
 (IMG) Bild: Seine Gattin Bernadette stellt klar: Jacques Chirac leidet nicht an Alzheimer.
       
       PARIS taz | Erst beim Prozessbeginn am 7. März wird der ehemalige
       Staatspräsident Jacques Chirac wissen, ob die Gerichtsverhandlung gegen ihn
       auf unbestimmte Zeit verschoben wird, wie dies seine Anwälte unter Hinweis
       auf den geschwächten Zustand ihres Mandanten gewünscht haben. Da seit Tagen
       über seine angeschlagene Gesundheit spekuliert wird, erklärte Chirac
       gestern persönlich vor Kameras, es gehe ihm gut, und er wünsche allen
       dasselbe.
       
       Nicht mehr der Jüngste 
       
       Es war indes schon seit Wochen bei seinen seltenen Auftritten sichtbar,
       dass er nicht mehr der Jüngste ist. Bei der kürzlichen Einweihung eines
       Museum in Orléans musste er von einem jungen Mann beim Gehen gestützt
       werden. Seine Gattin Bernadette dementierte gestern Gerüchte über eine
       Alzheimer-Erkrankung: "Die Ärzte haben ihm gesagt, dass er nicht an
       Alzheimer leide. Ich glaube ihnen." Sie räumte allerdings ein, dass er seit
       einem kleinen Hirnschlag Gedächtnislücken habe und auch nicht mehr der sei,
       den man einst den "Bulldozer" nannte. Hingegen bestätigte sie, dass er fest
       entschlossen sei, an der Verhandlung teilzunehmen.
       
       Der 78-Jährige, der sich nach der Wahl seines Nachfolgers Nicolas Sarkozy
       in den Ruhestand zurückgezogen hat, soll sich vor dem Pariser Strafgericht
       wegen Verdachts auf Unterschlagung zur Finanzierung der Politik
       verantworten. Ihm und neun Mitangeklagten wird vorgeworfen, dank fiktiver
       öffentlicher Anstellungsverträge heimlich mehrere in Wirklichkeit für die
       gaullistische Partei RPR tätige Mitarbeiter bezahlt zu haben. Vergeblich
       hatte die Staatsanwaltschaft die Einstellung dieser letzten noch gegen
       Chirac anhängigen Strafuntersuchung beantragt. Aufgrund der Hartnäckigkeit
       eines Untersuchungsrichters soll nun doch ein Prozess stattfinden.
       
       Schuldspruch fraglich 
       
       Früher waren bereits alle Versuche, ihn wegen des Verdachts illegaler
       Finanzierung von Wahlen oder Parteiaktivitäten anzuklagen, an seiner
       Immunität als Staatsoberhaupt gescheitert. Die Stadt Paris, die im Prinzip
       wegen der fiktiven Stellen im Rathaus zu den Geschädigten gehört, hat einem
       Vergleich zugestimmt, der Chirac und die Regierungspartei UMP zur
       Rückzahlung von je 550.000 und 1,7 Millionen Euro verpflichtet. Selbst wenn
       der Prozess vor dem Pariser Strafgericht stattfinden sollte, lässt diese
       gütliche Einigung einen Schuldspruch vor Gericht ziemlich unwahrscheinlich
       erscheinen, bei dem Chirac im Höchstfall bis zu zehn Jahre Haft und 150.000
       Euro Geldbuße drohen würden. RUDOLF BALMER
       
       31 Jan 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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