# taz.de -- Untersuchung im Mordfall Hrant Dink: Türkei ermittelt gegen hohe Beamte
       
       > Ein Ex-Gouverneur und ein ehemaliger Polizeichef werden verdächtigt, in
       > den Mord an dem armenischen Journalisten Hrant Dink verwickelt zu sein.
       > Untersuchungen wurden bisher abgelehnt.
       
 (IMG) Bild: Der Kampf um die Aufklärung des Morders an Hrant Dink geht weiter
       
       ISTANBUL afp | Mehr als vier Jahre nach der Ermordung des
       armenischstämmigen Journalisten Hrant Dink haben die türkischen Behörden
       Ermittlungen gegen mehr als zwei Dutzend hohe Beamte eingeleitet. Der
       Exgouverneur von Istanbul, Muammer Güler, sowie der frühere Polizeichef der
       Stadt, Celalettin Cerrah, sind nach Fernsehberichten unter den insgesamt 28
       Beamten, die von der Staatsanwaltschaft verhört werden sollen.
       
       Kritiker und auch das Europäische Menschenrechtsgericht in Straßburg hatten
       den Behördenvertretern vorgeworfen, Dink trotz vorliegender Drohungen durch
       Nationalisten nicht oder nur unzureichend geschützt zu haben.
       
       Die neuen Ermittlungen gehen auf eine Eingabe der Anwälte der Familie Dinks
       bei der Istanbuler Staatsanwaltschaft zurück. Diese will den Berichten
       zufolge neben Cerrah noch weitere ehemalige leitende Beamte der Polizei in
       Istanbul und aus der Schwarzmeerstadt Trabzon verhören. Dink war am 19.
       Januar 2007 in Istanbul von einem jugendlichen Rechtsnationalisten aus
       Trabzon auf der Straße vor dem Haus seiner Zeitung erschossen worden. Der
       Journalist war bei Nationalisten verhasst, weil er dafür eintrat, die
       türkischen Massaker an den Armeniern im Ersten Weltkrieg als Völkermord
       anzuerkennen.
       
       Trotz vieler Hinweise darauf, dass Mitglieder der Sicherheitskräfte von dem
       Mordkomplott gegen Dink gewusst haben oder möglicherweise sogar aktiv daran
       beteiligt waren, lehnten die türkischen Behörden bisher eine Untersuchung
       dieser mutmaßlichen Hintergründe ab; nur die unmittelbar Tatbeteiligten
       stehen vor Gericht.
       
       Im vergangenen Jahr urteilte das Europäische Menschenrechtsgerichtshof, der
       türkische Staat habe Dink zuerst nicht geschützt und nach der Tat eine
       gründliche Aufklärung des Verbrechens unterlassen. Der Richterspruch aus
       Straßburg bildete nun die Grundlage für die Eingabe der Dink-Anwälte bei
       der Istanbuler Staatsanwaltschaft. Seit einer Woche befassen sich auch
       Inspektoren der unabhängigen Untersuchungsagentur des türkischen
       Präsidialamts mit dem Fall.
       
       7 Feb 2011
       
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