# taz.de -- Videoüberwachung im öffentlichen Raum: Kameras an der Rolltreppe
       
       > In Geschäften wird immer häufiger gefilmt, ohne dass die rechtlichen
       > Fragen geklärt sind. Jetzt geht der Streit bei einem Hamburger
       > Einkaufszentrum weiter - und vielleicht bald vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Sicherheit geht vor: Alstertal-Einkaufszentrum bei Nacht
       
       HAMBURG taz - Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat die
       Videoüberwachung in Einkaufszentren der ECE-Gruppe kritisiert. Seine
       Behörde hatte beispielhaft das Einkaufszentrum Alstertal überprüft und
       angeordnet, 24 der 75 installierten Videokameras abzubauen. Bemängelt
       wurden Kameras in den Eingängen zu Toiletten, an Rolltreppen oder in Cafés.
       Die Besucher gingen davon aus, sich dort in einer "relativen Situation der
       Anonymität" zu befinden, sagte Caspar. Filmen sei hier nicht
       verhältnismäßig und verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
       Unbedenklich sei die Überwachung von Tiefgaragen, Fluchtwegen und
       Kassenautomaten.
       
       ECE, der mit derzeit 132 Einkaufszentren europäische Marktführer mit
       Hauptsitz in Hamburg, weist die Kritik zurück und hat Einspruch gegen die
       Abbauverfügung eingelegt. "Wir standen seit 2008 immer in einem guten
       Dialog mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragen", sagt ECE-Pressesprecher
       Robert Heinemann. Beanstandete Kameras habe man auch schon mal abgebaut
       oder umjustiert. "Aber jetzt haben wir das Gefühl, dass an uns ein Exempel
       statuiert werden soll." Es gehe gar nicht um die einzelne Kamera, sondern
       um die grundsätzliche Frage, was in privaten, aber öffentlich genutzten
       Räumen wie Einkaufszentren, Flughäfen oder Bahnhöfen erlaubt sei. Das wolle
       man nicht hinnehmen.
       
       "Wir kennen Einkaufszentren, in denen Kameras an Orten, die bei uns als
       problematisch eingestuft wurden, nicht abgebaut werden mussten", sagt
       Heinemann, ohne jedoch konkrete Beispiele zu nennen. "Unser Ziel ist
       natürlich grundsätzlich, so wenig Kameras wie möglich, aber so viele wie
       zur Sicherheit unserer Kunden nötig, zu installieren." Man sei aber nicht
       bereit, generell auf Sicherheitsmaßnahmen in der Ladenstraße zu verzichten.
       
       "Ein Kaufhaus ist doch kein unsicherer Ort", sagt dagegen Nils Zurawski,
       Kriminologe an der Universität Hamburg. "Verkäufer überfallen ihre Kunden
       nicht und die Kunden überfallen sich nicht gegenseitig." Das bedeute: Die
       Kameras schützten die Läden vor wirtschaftlichen Verlusten durch
       Ladendiebstähle und nicht die Kunden vor etwaigen Gefahren, wie es das
       Unternehmen suggeriere. Ähnlich argumentiert auch Caspar. In
       Einkaufszentren gebe es kein Gewaltpotenzial wie beispielsweise in U- oder
       S-Bahnen. Eine Gefahr für die Kunden sei deshalb nicht nachvollziehbar.
       "Außerdem sitzt niemand am Monitor und beobachtet das Geschehen im
       Einkaufszentrum", sagt Caspar. "Im Falle eines Übergriffs kann niemand
       eingreifen. Es gibt also keinen Zugewinn an Sicherheit."
       
       Sollten Datenschützer und Einkaufszentrumsbetreiber sich nicht einigen,
       könnte es zu einem Musterverfahren vor dem Hamburger Verwaltungsgericht
       kommen. "Eine grundsätzliche rechtliche Lösung wäre sensationell", sagt
       Zurawski. Der Bereich der privaten Überwachung sei bisher ein dunkelgrauer
       Bereich. "Es ist beispielsweise nicht geregelt, wie lange Daten gespeichert
       werden dürfen und wie diese gesichert sein müssen." Das führt im Falle von
       ECE dazu, dass es kein einheitliches Sicherheitskonzept in den
       Einkaufszentren der Unternehmensgruppe gibt. Die Kameraaufnahmen werden
       laut Heinemann mal 24, mal 48 und mal 72 Stunden lang gespeichert, bevor
       sie automatisch überschrieben werden.
       
       "Die Daten werden ohnehin nur bei Straftaten an die Polizei übergeben",
       sagte Heinemann. Bildmaterial sei bereits erfolgreich bei Fahndungen
       eingesetzt worden. "Es gibt unseren Kunden das Gefühl von Sicherheit, wenn
       Sie wissen, dass wir mit den Kameras Vorfälle aufklären können."
       
       Caspar dagegen verweist darauf, dass die Prävention von Straftaten Sache
       des Staates und nicht von Shoppingzentren sei. "Wenn man das weiterdenkt,
       könnte man sich auch Kameras in Einkaufsmeilen in der Innenstadt
       vorstellen."
       
       Noch liegt Caspar für keine Begründung des Widerspruchs von ECE vor, ein
       außergerichtlicher Konsens ist also noch möglich. Sollte es aber zum
       Musterverfahren kommen, wünscht sich Caspar, dass am Ende klar geregelt
       wird, wo Kameras hängen dürfen und wo nicht.
       
       10 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ilka Kreutzträger
       
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