# taz.de -- Wasserpreise: Gewinne sollten höher sprudeln
       
       > Senator Harald Wolf wollte höhere Preise durchsetzen.
       
 (IMG) Bild: Wirtschaftssenator Wolf konnte sich mit seinen Vorschlägen nicht durchsetzten.
       
       Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) hat sich im Jahr 2003 für eine noch
       stärkere Erhöhung der Wasserpreise eingesetzt. Das ergibt sich aus
       senatsinternen Unterlagen, die der taz exklusiv vorliegen. Hätte sich Wolf
       damals durchgesetzt, müssten die Berliner allein im Jahr 2011 rund 33
       Millionen Euro zusätzlich für Wasser und Abwasser bezahlen. Doch die
       damalige Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) hatte sich geweigert, Wolfs
       Vorschlag zu unterstützen. Sie verwies dabei unter anderem auf das Risiko,
       der Verfassungsgerichtshof könne die Regelung "wegen grundsätzlicher
       Unzulässigkeit eines ,Gewinnaufschlags' " kippen.
       
       Die große Koalition unter Eberhard Diepgen (CDU) hatte 1999 einen Anteil
       von 49,9 Prozent an den Wasserbetrieben verkauft. Dabei hatte sie mit den
       privaten Anteilseignern eine Formel zur Berechnung des Zinssatzes definiert
       und per Gesetz festgeschrieben. Der Zinssatz, der in die Berechnung der
       Wasserpreise einfloss, schwankte jährlich.
       
       Doch der Verfassungsgerichtshof kippte den Zinssatz. Die rot-rote Koalition
       musste daraufhin im Jahr 2003 entscheiden, in welcher Höhe sie ihn neu
       festlegt. Das Dilemma: Wäre der Zinssatz niedriger als vorher gewesen,
       hätte das Land den privaten Anteilseignern die ausgefallenen Gewinne
       ersetzen müssen.
       
       Harald Wolf legte nun seinen Senatskollegen einen Gesetzentwurf mit einem
       festen Zinssatz von 8 Prozent vor. Dieser Zinssatz würde - soweit absehbar
       - immer über dem vorherigen Zinssatz liegen. Die Gewinne der Wasserbetriebe
       wären in diesem Fall stets so hoch gewesen, dass der Senat keine
       Ausgleichszahlungen an die privaten Anteilseigner RWE und Veolia zahlen
       müsste. Der Zinssatz wäre aber auch höher als nötig, um dieses Ziel zu
       erreichen. Dadurch würden die Wasserpreise stärker als notwendig steigen.
       
       Doch diese Zusammenhänge wollte Wolf in dem Gesetz nicht erwähnen - wofür
       ihn Justizsenatorin Schubert rügte. In einem Brief monierte sie, "dass die
       der Entgeltbemessung in Wahrheit zugrunde liegenden Erwägungen weder im
       Gesetzeswortlaut noch in der Gesetzesbegründung ihren Niederschlag gefunden
       haben". Sie erteilte Wolf auch eine Lektion in Jura: "Der Gesetzgeber hat
       aber den rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenwahrheit - zu der auch die
       Normenklarheit gehört - zu beachten." Wolf musste einen neuen Entwurf
       vorlegen, der zu niedrigen Wasserpreisen führte.
       
       Die Pressestelle von Wolf wollte dazu jetzt keine Stellung nehmen: "Es
       macht keinen Sinn, Entwürfe zu kommentieren, die letztendlich nach
       juristischer, tarifrechtlicher, wirtschaftlicher und politischer Prüfung
       verworfen wurden." SEBASTIAN HEISER 
       
       ## Download der Senatsdokumente:
       
       11 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
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