# taz.de -- Palästinensischer Flüchtling kann vorerst bleiben: Abschiebung abgewendet
       
       > Palästinenser sollte nach Italien abgeschoben werden. Dort hätten den
       > Mann unhaltbare Zustände erwartet.
       
       Die für Montag geplante Abschiebung eines palästinensischen Flüchtlings
       nach Italien ist erfolgreich abgewendet worden. Angesichts der aktuellen
       Flüchtlingsströme aus Tunesien und Libyen auf die italienische Insel
       Lampedusa und Italiens Rufs nach Hilfe aus den EU-Staaten hätten Nader
       El-Ali dort katastrophale Zustände erwartet. Der Flüchtling wurde am
       Freitagnachmittag überraschend aus dem Abschiebegefängnis Köpenick
       entlassen.
       
       "Wir reden hier nicht von möglichen abstrakten Folgen. Mein Mandant hat in
       Italien bereits einen traumatisierenden Aufenthalt hinter sich", erklärt
       Anwalt Karsten Lüthke. Der 31-jährige Palästinenser war 2008 aus dem
       Libanon geflohen. Mit der Eröffnung eines Tattoo-Ladens hatte er laut dem
       Anwalt gegen islamisches Recht verstoßen und in gewaltsamen
       Auseinandersetzungen Schuss- und Stichverletzungen erlitten.
       
       Er floh nach Italien und wurde dort in einem Park ohne Unterkunft und
       Betreuung untergebracht. Deshalb suchte er in Belgien Asyl, wurde von dort
       aber wieder nach Italien zurückgeschickt. Da er erneut in dem Park landete,
       reiste er nach Deutschland ein und saß seit Anfang diesen Jahres in
       Abschiebehaft. "Er zittert am ganzen Körper, wenn er über seine Geschichte
       spricht. Dass seine Abschiebung erst einmal verhindert wurde, ist seine
       Rettung", erklärt Bernhard Fricke, der evangelische Seelsorger des
       Abschiebegefängnisses Köpenick.
       
       Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte Mitte Februar
       El-Alis Abschiebung beschlossen. Den Eilantrag des Anwalts gegen die
       Abschiebung lehnte das Verwaltungsgericht Berlin ab und entschied, ihn im
       Rahmen des Dublin-II-Vertrags nach Italien zurückzuschicken. Der Vertrag
       besagt, dass ein Flüchtling in dem EU-Land Asyl beantragen muss, in das er
       zuerst eingereist ist.
       
       Ausgenommen ist davon derzeit Griechenland. Der Europäische Gerichtshof für
       Menschenrechte hat im Januar Abschiebungen nach Griechenland verurteilt -
       wegen unmenschlicher Zustände in den dortigen Auffanglagern. Daraufhin
       ordnete das Bundesinnenministerium an, dass Asylsuchende derzeit nicht nach
       Griechenland zurückgeschickt werden dürfen. Für Italien gibt es trotz
       ähnlicher Zustände solch eine Regelung bisher nicht. "Es gibt aber bereits
       Verwaltungsgerichte, die eine Abschiebung nach Italien nicht zulassen",
       erklärt der Anwalt Karsten Lüthke. Dazu zählten etwa Freiburg, Kassel oder
       auch Köln.
       
       Wahrscheinlich ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jetzt
       reagiert hat. Für eine Stellungnahme war das Bundesamt nach der Entlassung
       jedoch nicht mehr zu erreichen. Seelsorger Bernhard Fricke hatte am
       Donnerstag beim Deutschen Bundestag eine Petition gegen die Abschiebung
       eingereicht. "Wahrscheinlich hat das Bundesamt auf die Petition reagiert
       und entschieden, dass eine Abschiebung aufgrund der Zustände in Italien
       nicht vertretbar ist", mutmaßt Anwalt Karsten Lüthke.
       
       25 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kathleen Fietz
       
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