# taz.de -- Drohvideos im Internet: Islamist erhält Jugendstrafe
       
       > Ein 18-Jähriger warb mit Videos im Internet für Anschläge in Deutschland.
       > Ein V-Mann soll ihn bestärkt haben. Jetzt muss er für ein Jahr und vier
       > Monate ins Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Eigentlich wollte der 18-Jährige in den heiligen Krieg nach Afghanistan.
       
       SAARBRÜCKEN dpa | Weil er in Internetvideos mit Terror drohte und
       Anschlagspläne schmiedete, muss ein 18-Jähriger für ein Jahr und vier
       Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den jungen
       Mann aus dem saarländischen Neunkirchen am Donnerstag zu einer
       Jugendstrafe.
       
       Der geständige Konvertit entschuldigte sich für seine Taten. Er habe
       erkannt, dass der bewaffnete Kampf der falsche Weg sei: "Ich weiß nicht, ob
       ich eine zweite Chance verdient habe."
       
       Der Angeklagte hatte gestanden, im vergangenen Herbst in Videos Anschläge
       in Deutschland angedroht und Pläne dafür erwogen zu haben. Damit wollte er
       die Freilassung des in Saarbrücken inhaftierten Daniel Schneider, Mitglied
       der sogenannten Sauerlandgruppe, einer Terrorzelle der Vereinigung
       Islamische Dschihad-Union, erpressen.
       
       Der 18-Jährige, der am Donnerstag verurteilt wurde, war nach eigener
       Aussage durch islamistische Seiten im Internet radikalisiert worden.
       Ursprünglich wollte er in den heiligen Krieg nach Afghanistan ziehen. Als
       das nicht klappte, habe er Pläne für Bombenanschläge und Entführungen in
       Deutschland geschmiedet. Dabei sei er von einem V-Mann der Polizei bestärkt
       worden, sagte der Verurteilte aus.
       
       Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann mit der
       Androhung von Anschlägen den öffentlichen Frieden gestört hat. Das Gericht
       zweifelte nicht, dass er seine Pläne umgesetzt hätte, wäre er dazu in der
       Lage gewesen. Es entschied sich gegen ein Aussetzen der Strafe zur
       Bewährung. Auch nach dem Geständnis seien die Zweifel nicht ausgeräumt,
       dass der Angeklagte auf freiem Fuß wieder eine ähnliche Straftat begehen
       würde: "Die Gefahr einer Fehlerprognose ist dem Gericht zu groß", sagte der
       Vorsitzende Richter, Peter Sander.
       
       3 Mar 2011
       
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