# taz.de -- TOURISMUS UND MENSCHENRECHTE: Dumpingpreise ein Rechtsverstoß?
       
       > Mit dem Instrumentarium Menschenrechte sollen Staaten Ausbeutung im
       > Tourismus bekämpfen. Ein Gespräch über Sanktionen und politische
       > Möglichkeiten.
       
 (IMG) Bild: Ein als Klagemauer verkleideter Mitarbeiter des Standes von Israel spricht am Sonntag (13.03.11) während der Internationalen-Tourismus-Börse eine Besucherin an.
       
       Der Informationsdienst des evangelischen Entwicklungsdienstes Tourism Watch
       hat vor der ITB Berlin 2011 die Studie „Alles, was Recht ist“ zur Beachtung
       der Menschenrechte im Tourismus veröffentlicht. Neben vielen Zahlen und
       konkreten Beispielen werden Forderungen an politische Gremien und
       Regierungen, an Reiseveranstalter und Verbände gestellt. Ein Gespräch mit
       Heinz Fuchs, dem Leiter von Tourism Watch.
       
       taz: Herr Fuchs, was früher in der Tourismuskritik angeprangert wurde wie
       Landenteignung, unmenschliche Arbeitsbedingungen oder Naturzerstörung im
       Tourismus – glauben Sie jetzt durch den Menschenrechtsrahmen sanktionsfähig
       zu machen? 
       
       Heinz Fuchs: Der frühere UN-Generalsekretär Kofi Anan vertrat deutlich die
       Auffassung, dass die Souveränität einzelner Staaten bei den Menschenrechten
       endet. Er hat die Menschenrechte ganz hoch gehängt. Wenn wir gerechtere
       Verhältnisse auf der Welt herstellen wollen, sind die Menschenrechte der
       Rahmen dafür. Die allermeisten Staaten haben diesen Rahmen anerkannt und
       die Menschenrechtskonventionen unterschrieben. Innerhalb dieses Rahmens
       müssen wir agieren und dieses Instrumentarium ausschöpfen.
       
       Doch wer agiert in diesem Rahmen? 
       
       Auf dieser Ebene gibt es viel Bewegung, um die Menschenrechte auch auf die
       Verantwortlichkeit von Unternehmen zu übertragen. Wenn man beispielsweise
       auf die Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Industrie geht, gibt es
       dort Informationen, dass deutsche Unternehmen im Ausland die Pflicht haben,
       die Menschenrechte zu respektieren, ihre Umsetzung zu fördern. Als Thema
       ist es dort angekommen – bei einem Verband, der nicht als der progressivste
       gilt. Hinsichtlich Tourismus hat in Deutschland noch kein Verband eine
       menschenrechtliche Verantwortung angemahnt.
       
       Unternehmen sollen also in die Pflicht genommen werden, sich für
       menschenrechtliche Belange zu engagieren. Aber warum sollten sie das tun? 
       
       Dass wir uns damit beschäftigt haben, hat vor allem den Hintergrund, dass
       wir in den letzten fünf Jahren die Diskussion über die gesellschaftliche
       Verantwortung im Tourismus, im Sinne von Corporate Social Responsibility,
       mit initiiert und geführt haben. Wir haben ein bisschen darauf vertraut,
       dass sich unternehmerische Verantwortung im Kerngeschäft freiwillig
       reguliert, und haben die Politik weitgehend außen vor gelassen. Wir haben
       aber gemerkt: Es gibt Dinge, die haben nichts mit Freiwilligkeit zu tun:
       menschenwürdige Arbeit, die Kernarbeitsnormen oder Schutz von Kindern – das
       sind Verpflichtungen und keine freiwilligen Leistungen. Die Staaten müssen
       dafür sorgen, dass diese Pflichten eingehalten werden und bei
       Nichteinhalten dieser Pflichten auch die Möglichkeit zu Sanktionen haben.
       
       Und welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es? 
       
       Es gibt staatliche Instrumente der Außenwirtschaftsförderung wie etwa die
       Hermes-Bürgschaften: Wenn jemand gegen Menschenrechte verstößt, könnte er
       beispielsweise für einige Jahre von den Hermes-Bürgschaften ausgeschlossen
       werden, also von den staatlichen Förderinstrumenten. Oder jemand könnte
       Außenwirtschaftsförderung nur in Anspruch nehmen, wenn er eine
       menschenrechtliche Risikoprüfung durchgeführt hat. Wenn jemand bei der
       Deutschen Bank einen Kredit für Auslandsinvestitionen bekommen will, ginge
       das nur, wenn das Investitionsvorhaben eine Menschenrechtsprüfung
       durchlaufen hat. Die Möglichkeiten liegen auf der Hand, sie sind nur noch
       nicht im Einsatz.
       
       Sollte man diese auf internationaler Ebene diskutieren? 
       
       Aus nationalstaatlicher Sicht ist es immer schwierig. Wie beispielsweise
       bei der Ticketbesteuerung – immer kommt die Antwort: National können wir da
       gar nichts machen. Wir müssen zumindest europäisch oder gleich global
       agieren.Aber es wäre eine große Chance, wenn Deutschland hier eine aktive
       Vorreiterrolle für mehr menschenrechtliche Verantwortung in der
       internationalen Wirtschaft übernehmen würde. Wenn dann die Regierung
       zusätzlich ihre Rolle im Weltsicherheitsrat für eine konsequente
       Menschenrechtspolitik nutzen würde, wäre dies ein wichtiger Beitrag und
       Deutschland würde bei diesen Prozessen nicht immer hinterherrennen.
       
       Sie sagten in einem Interview, Ägypten müsste bei der Demokratisierung auch
       den Tourismus neu gestalten. Hat das Land gerade nicht andere Probleme? 
       
       Wir können dem Land nur raten, auch auf den Tourismus zu schauen und ihn
       nicht so weiter zu führen, wie er bisher war. Der Tourismus war sehr mit
       dem Militär und den Herrscherfamilien verstrickt. Man muss sich nun
       entscheiden: Setzt man weiterhin auf die großen Investoren mit ihren
       Anlagen oder verstärkt auf eine diversifizierte Struktur mit kleineren und
       mittleren Betrieben.
       
       Wie könnte das konkret aussehen? 
       
       Ein gutes Beispiel ist Südafrika: Dort wurde eine Politik des Black
       Empowerments initiiert. Bisher besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen
       wurden im neuen Südafrika stärker am Tourismus beteiligt. Eine ähnliche
       Strategie könnte es auch in Ägypten geben. Ich denke, wenn Menschen selbst
       Verantwortung übernehmen und Business betreiben, trägt dies auch wesentlich
       zu einer demokratischen Gesellschaft bei.
       
       Was ist Ihre Forderung an die Reiseveranstalter in Bezug auf Ägypten und
       Tunesien? 
       
       Sie sollen sich einen Moment Zeit nehmen, um zu sehen, mit wem sie bislang
       gearbeitet haben und mit wem sie zukünftig arbeiten wollen. Sie sollten die
       Länder nicht als Schnäppchen präsentieren. Das hat Rückwirkungen auch auf
       andere Länder, auch dort werden dadurch die Preise gedrückt. Die Preise,
       die gezahlt werden, sind Abzocke auf dem Rücken derjenigen, die die
       Revolution organisiert haben. Sie sind kein ernst zu nehmender Beitrag,
       dass künftig faire Löhne bezahlt werden können. Die gängigen 198 Euro pro
       Woche mit Flug nach Ägypten sind im Grunde schon eine
       Menschenrechtsverletzung.
       
       16 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jennifer Schwanenberg
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Deutsches Institut für Menschenrechte
       
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