# taz.de -- Freispruch nach Vergewaltigung: Trauma schützt vor Strafe
       
       > Eine mehrfache Vergewaltigung ist vor Gericht nicht nachweisbar, weil die
       > Geschädigte nach ihrer Befragung zur Tatnacht psychisch zusammengebrochen
       > war.
       
 (IMG) Bild: Bis zum Schluss keine Regung gezeigt: Drei der Angeklagten zu Prozessbeginn im November 2010.
       
       BREMEN taz |Er habe keinen Zweifel, dass es sich so zugetragen habe, wie
       die "geschädigte Zeugin" es geschildert habe, sagte Richter Manfred Kelle -
       um dann einen Freispruch zu verkünden. Straflos gehen damit sechs Bremer
       Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren aus. Ihnen war vorgeworfen
       worden, in der Nacht zum 1. Juli 2007 eine 17-Jährige über Stunden
       vergewaltigt zu haben.
       
       Die Geschädigte war in ihrer Vernehmung psychisch zusammengebrochen, bevor
       im Einzelnen erörtert werden konnte, welcher der Angeklagten in jener Nacht
       nun genau was getan hatte. Eine Gutachterin attestierte der 17-Jährigen,
       die seither als verhandlungsunfähig galt, eine "Re-Traumatisierung".
       
       Oralverkehr, Analverkehr, immer wieder, auch mehrere Männer gleichzeitig.
       Einmal sei ihr eine Flasche in die Vagina gestoßen worden, einmal eine
       Faust: "Wenn man sich vorstellt, was diese 17-Jährige über sich ergehen
       lassen musste - da kann einem nur schlecht werden", sagte der Richter. Und
       dass er sich ein Signal des "Bedauerns" von den Angeklagten gewünscht
       hätte. Diese - alle sechs mit türkischem oder arabischen
       Migrationshintergrund - hatten zuvor 15 Verhandlungstage lang geschwiegen
       und nahmen am Mittwoch ihren Freispruch auch ohne erkennbare Regung
       entgegen.
       
       "Vergewaltigung" dürfe man nicht nennen, was da passiert sei, sagte
       Verteidiger Eberhard Schulz. "Es gibt auch junge Frauen, die sind
       sexhungrig", pflichtete sein Anwaltskollege Matthias Koch bei. Er sprach
       durchweg von der "so genannten Geschädigten" und kündigte an, ein
       Schmerzensgeld-Verfahren gegen die Bild-Zeitung führen zu wollen, weil
       darin von "feigen Vergewaltigern" die Rede gewesen war.
       
       In der Tat hatte offenbar auch die 17-Jährige sich nicht durchgehend als
       Opfer gesehen: Erst als sie zwei Tage nach der Tatnacht in der Schule einen
       psychischen Zusammenbruch erlitten hatte, ging sie zu einem Arzt, Anzeige
       erstattete sie auf Drängen ihrer Mutter.
       
       Die 17-Jährige habe Abtreibungen hinter sich und Erlebnisse mit sexueller
       Gewalt, so Richter Keller. Wenn sie jetzt traumatisiert sei, liege das
       vielleicht nicht nur an jener Nacht zum 1. Juli 2007. Die junge Frau habe
       offenbar Probleme, sich deutlich abzugrenzen. Gegenüber der Kriminalpolizei
       sagte sie einmal aus, ihr sei damals "alles egal" gewesen. Hatten die
       Angeklagten sie mit "K.O.-Tropfen" gefügig gemacht? Auch das war nun aus
       Sicht des Bremer Landgerichts nicht mehr feststellbar.
       
       16 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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