# taz.de -- Streit um Kulturtaxe: Steuer unter Vorbehalt
       
       > Auch Lübeck will Hotelübernachtungen besteuern, um Geld für das
       > städtische Kulturangebot zu generieren. Die Umsetzung der Idee hängt an
       > einem Gerichtsurteil.
       
 (IMG) Bild: Egal, ob in Hamburg oder Lübeck: Die Hoteliers wollen Vorteile aus Steuersenkungen nicht einbüßen.
       
       HAMBURG taz | Die Mehrheit in der Lübecker Bürgerschaft steht: Am 31. März
       wollen die Abgeordneten beschließen, dass es in Lübeck künftig eine Steuer
       auf Hotelübernachtungen geben soll. Das Geld aus der so genannten
       Kulturtaxe soll der Kultur sowie dem Stadtmarketing zugutekommen.
       
       Die Idee gibt es unter anderem auch in Hamburg und Köln. Ob sie sich jedoch
       realisieren lässt, ist unklar - zu undurchsichtig ist die rechtliche Lage.
       
       Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat nach der Einführung
       der Steuer in der Stadt Köln Verfassungsbeschwerde eingereicht und wartet
       nun auf einen Prozess am Bundesverfassungsgericht. Daher soll in Lübeck die
       von SPD, Grünen und Linken formulierte Satzung zwar verabschiedet werden,
       die Umsetzung kann jedoch erst "unmittelbar nach Gerichtsbeschluss"
       erfolgen, heißt es.
       
       Die Übernachtungssteuer sieht eine pauschale Abgabe von fünf Prozent des
       Übernachtungspreises in Hotels und Pensionen vor. Ausgenommen sind
       Geschäftsreisende, Klinik- und Kurgäste.
       
       Die Abgabe wird auch begründet mit dem Verweis auf jene Finanzlöcher, die
       die Steuersenkung für die Hotellerie 2010 in die öffentlichen Haushalte
       gerissen hat. Stefan Scholtis, Hauptgeschäftsführer des Dehoga
       Schleswig-Holstein, sagt: "Nach Jahren der Ungerechtigkeit wurde uns eine
       Senkung der Mehrwertsteuer zugestanden. Jetzt wollen sich die Kommunen auf
       Kosten der Hotellerie refinanzieren. Das ist nicht fair."
       
       Der Kieler Jurist Florian Becker erstellte im Herbst 2010 im Auftrag des
       Dehoga ein Gutachten, in dem er die Einführung der Steuer für
       verfassungswidrig erklärte. Erstens obliege den Kommunen keine
       Gesetzgebungskompetenz, um eine entsprechende Form der Umsatzsteuer zu
       beschließen. Einzig eine örtliche Aufwandsteuer wie etwa die Hundesteuer,
       sei legitim.
       
       Zweitens wirke die Kulturtaxe der vorausgegangenen Senkung der
       Mehrwertsteuer entgegen und widerspräche somit dem Gebot der
       "Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung".
       
       Befürworter der Übernachtungssteuer wie der Lüneburger Jurist Klaus
       Rosenzweig sehen die Widerspruchsfreiheit des Gesetzes durch eine örtliche
       Aufwandsteuer hingegen nicht angegriffen. Ein Urteil wird wohl erst das
       Bundesverfassungsgericht fällen können.
       
       Auch Hamburg hatte sich im vergangenen Herbst entschlossen, eine Kulturtaxe
       einzuführen und damit beim Dehoga heftigen Widerstand hervorgerufen. Im
       Zuge der Neuwahlen trat das Thema in den Hintergrund.
       
       Für den neuen SPD-Senat sei die Idee nach wie vor interessant, sagt
       Senatssprecher Christoph Holstein. Allerdings habe man "Hinweise, dass die
       Geschichte rechtlich nicht so einfach ist". Eine abschließende Bewertung
       liege noch nicht vor. In die Entscheidungsfindung wolle man die Hoteliers
       einbinden.
       
       28 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Christina Wattler
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA