# taz.de -- Absicherung von Selbstständigen: Rauswurf ohne Vorwarnung
       
       > Das Bundessozialgericht bestätigt die strengen Regeln für Selbstständige.
       > Wer drei Monate nicht einzahlt, der fliegt aus der
       > Arbeitslosenversicherung raus.
       
 (IMG) Bild: Hilft Selbstständigen nur, wenn sie wenn sie die Überweisungfristen nicht verpassen.
       
       KASSEL taz | Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Mittwoch eine strenge
       Regelung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
       bestätigt. Die Essenz des Urteils: Wer länger als drei Monate mit den
       Beiträgen im Verzug ist, fliegt raus. Die Bundesagentur für Arbeit ist
       nicht verpflichtet, die säumigen Zahlungen zuvor anzumahnen. Wer
       selbstständig ist, muss sich also auch selbst um rechtzeitige Überweisungen
       kümmern.
       
       Mit dem Urteil wies das BSG die Revision einer Selbstständigen zurück, die
       die Fortführung ihrer Arbeitslosenversicherung einklagen wollte. Sie war ab
       Mai 2007 mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten. Gesundheitsprobleme und
       Arbeitsüberlastung hätten dazu geführt, hieß es in der Verhandlung in
       Kassel. Im Oktober 2007 wollte die Frau die Beiträge für die versäumten
       Monate nachzahlen. Laut BSG ging das Geld just an dem Tag ein, an dem die
       Bundesagentur den Bescheid über das Ende der Versicherung ausstellte. Der
       Termin sei in jedem Fall zu spät gewesen, stellte der Vorsitzende Richter
       klar.
       
       Die Möglichkeit, sich bei Existenzgründung gegen Arbeitslosigkeit
       abzusichern, besteht erst seit Anfang 2006. Sie wurde im Zuge der
       Hartz-Gesetze geschaffen und sollte Gründungen unterstützen. Im ersten Jahr
       bewilligten die Bundesagentur 75.813 Aufnahmeanträge, 2010 waren es 95.670.
       Grundsätzlich können Anwälte die Versicherung ebenso nutzen wie freie
       Journalisten oder Kioskbesitzer. Allerdings gelten schon bei der Aufnahme
       knappe Fristen und Ausschlussregeln. Grob gesagt: Nur wer als Angestellter
       schon eingezahlt hat, kann auch als Selbstständiger in die Versicherung.
       Und steigende Beiträge legen Interessenten mit kleinen Einkommen neue
       Hürden in den Weg.
       
       Lag der pauschale Beitrag 2010 in Westdeutschland noch bei 18 Euro im
       Monat, sind es nun knapp 40. 2012 sollen die Beiträge auf knapp 80 Euro
       steigen, heißt es bei der Gewerkschaft Ver.di. De facto werde die
       freiwillige Versicherung damit für "ganz viele Leute dichtgemacht", heißt
       es dort. Seit Jahresbeginn gilt: Die Versicherung lässt sich nach fünf
       Jahren kündigen. Bis zum heutigen 31. März sei eine Sonderkündigung
       möglich, heißt es auf der Website der Ver.di-Selbstständigenberatung.
       
       30 Mar 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katja Schmidt
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Arbeitlos und ausgegrenzt: "Werdet hysterisch!"
       
       Immer öfter müssen sich Psychologen und Psychotherapeuten mit
       Langzeitarbeitslosen, Minijobbern und Scheinselbstständigen beschäftigen.