# taz.de -- Sozialamts-Mitarbeiterin zahlt Unterhalt aus eigener Tasche: Sozialamt sozial überfordert
> Statt fälligen Unterhalt beim Vater einzutreiben, zahlte eine
> Mitarbeiterin des Bremer Sozialamtes über Jahre aus eigener Tasche.
> Niemand merkte etwas.
(IMG) Bild: Überfordert: Sozialamts-Mitarbeiterin zahlte Unterhalt jahrelang selbst.
BREMEN taz | Irgendwann im Jahr 2008 war es, da lud das Jugendamt Tatjana
Kriete und ihren Sohn ein. Er sei ja nun 18 Jahre alt geworden, erklärte
eine Mitarbeiterin, die Zeit der Amtspflegschaft sei zu Ende. Dann drückte
sie der alleinerziehenden Bremerin jenes Schreiben in die Hand: Darin teilt
das Amt offiziell mit, dass der Mutter rund 25.000 Euro Unterhaltszahlungen
zugestanden hätten. Bekommen hatte sie rund 10.000 Euro.
Kriete "könne das ja einklagen", habe die Frau vom Amt gesagt, erinnert
sich die Mutter. Sie habe das damals nicht verstanden und den Zettel einem
Anwalt gegeben. Gestern nun gab in letzter Instanz das Bremer
Oberlandesgericht (OLG) Tatjana Kriete im Grunde Recht - Geld bekommt sie
trotzdem nicht.
Kriete hatte auch früher manches nicht verstanden: Die in den 90er Jahren
zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes sei sehr nett gewesen, sie habe
sie aber jeden Monat dreimal anrufen müssen, um die Unterhaltszahlungen
auch zu bekommen. Erst nach heftigem Drängen kam offenbar immer wieder
Geld, verschiedene Summen, eine Abrechnung dafür will Kriete nicht bekommen
haben.
Als die erwähnte Mitarbeiterin 2003 für längere Zeit krank war, fiel ihrer
Vertretung auf, dass diverse Akten nicht bearbeitet waren. Die Zahlungen an
Tatjana Kriete hatte die Sozialamts-Mitarbeiterin aus ihrer eigenen,
privaten Kasse geleistet. Eine Kontrolle fand nicht statt - obwohl Kriete
sich mehrfach bei Vorgesetzten beklagt hatte.
Auch vor Gericht hatte die alleinerziehende Mutter dann kein Glück: Das
Bremer Amtsgericht stellte fest, die Forderungen an den Vater seien
verjährt, jedenfalls für die Zeit bis 2001. Das Landgericht befand,
verjährt seien auch die Forderungen an das Sozialamt: Dieses hatte es in
den 1990er Jahren versäumt, einen Teil des Unterhalts direkt beim Vater des
Kindes einzuklagen.
Zumindest dies korrigierte nun das OLG: Die Ansprüche seien nicht verjährt,
stellten die dortigen Richter fest, und dass der Fall "kein Ruhmesblatt für
die Stadtgemeinde" sei. Weil aber nicht mehr feststellbar sei, wie viel man
beim Kindsvater hätte eintreiben können, schlugen sie als Vergleich nun
eine Summe vor, die gerade mal ausreicht, um Krietes Anwaltskosten zu
bezahlen.
"Enttäuscht" sei sie, erklärte die Frau nach der Verhandlung: dass die
Bremer Sozialbehörde zwar einräume, dass in ihrem Fall alles schief
gelaufen sei, was schief laufen könne - aber dennoch den Regierungsanwalt
damit beauftragte, den Zahlungsanspruch durch alle Instanzen zu verweigern.
Der Sohn will mit seinem leiblichen Vater nichts zu tun haben. Er studiert
inzwischen Maschinenbau - und jobbt nebenher, um das Geld für das Studium
zusammenzubekommen.
Aber warum hat die Sozialbehörde die Sache nicht großzügig geregelt?
Darüber habe es nie eine politische Entscheidung gegeben, sagt eine
Sprecherin: Die Rechtsabteilung habe in dem Streit eine Abwehr
ungerechtfertigter Ansprüche gesehen. Auch die Sachbearbeiterin übrigens,
die Jahre lang privat "Unterhalt" gezahlt hatte, bekam das Geld bisher
nicht zurück.
31 Mar 2011
## AUTOREN
(DIR) Klaus Wolschner
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