# taz.de -- Koalition verhandelt über Tarifeinheit: Keine Entscheidung in Sicht
       
       > Ob künftig nur noch eine Gewerkschaft pro Betrieb Tarifverträge
       > abschließen darf, bleibt weiterhin unklar. Die Entscheidung im
       > Koalitionsausschuss wird vermutlich vertagt.
       
 (IMG) Bild: Bald vielleicht nicht mehr möglich: Ärzte demonstrieren in Bremen.
       
       Dienstagabend soll es eigentlich so weit sein: Der Koalitionsausschuss will
       über die Tarifeinheit beraten, das heißt über die Frage, ob künftig nur
       eine Gewerkschaft pro Betrieb Tarifverträge abschließen darf.
       
       Doch das Thema könnte erneut kurzfristig verschoben werden. Und das, obwohl
       Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im November 2010 auf dem Deutschen
       Arbeitgebertag angekündigt hatte, bis Anfang 2011 werde die Regierung ein
       Konzept vorlegen. Jetzt heißt es aus der Union: Nach den Landtagswahlen in
       Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie den Umbrüchen in der FDP wolle
       man allen Fragen, die koalitionsintern für Streit sorgen könnten, möglichst
       erst einmal aus dem Weg gehen. Und: Die CDU-Fraktion habe sich den
       Arbeitgebern gegenüber zu nichts verpflichtet.
       
       Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) drängt seit
       Monaten gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) darauf, die
       Tarifeinheit erstmals per Gesetz festzuschreiben. Das Bundesarbeitsgericht
       hatte sie im Juni 2010 für hinfällig erklärt und damit seinen jahrelangen
       Leitsatz aufgegeben. Doch ohne Tarifeinheit könnten Splittergewerkschaften
       ganze Betriebe erpressen und das Land in ein Tarifchaos stürzen, warnt
       BDA-Präsident Dieter Hundt regelmäßig.
       
       Ginge es nach BDA und DGB, soll künftig nur die Gewerkschaft Tarifverträge
       abschließen, die in einem Betrieb über die Mehrheit der Mitglieder verfügt.
       Die unterlegene Arbeitnehmervertretung soll zudem nicht mehr streiken
       dürfen, solange der andere Tarifvertrag gilt. Für Berufsgewerkschaften wie
       die Ärztegewerkschaft Marburger Bund könnte es das Aus bedeuten, denn in
       manchem Krankenhaus vertritt Ver.di mit Pflegern und Krankenschwestern mehr
       Beschäftigte. Die Berufsgewerkschaften mobilisieren deswegen seit Monaten
       gegen die Pläne.
       
       Auch unter Wirtschaftsexperten ist umstritten, ob es überhaupt ein Zurück
       zur Tarifeinheit geben soll. So kommt das Rheinisch-Westfälische Institut
       für Wirtschaftsforschung in einem Gutachten für das
       Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zu dem Schluss, es gebe keine Belege
       dafür, "dass das Phänomen der Tarifpluralität explosionsartig an Relevanz
       zuzunehmen droht". Es sei nicht einzusehen, warum dieses Negativszenario
       "ohne weitere empirische Belege die Grundlage gesetzgeberischen Handelns
       bilden sollte".
       
       Das BMWi hat trotzdem einen eigenen Vorschlag ins Rennen geschickt: Demnach
       könnte künftig die komplette Belegschaft eines Betriebs darüber abstimmen,
       welcher Tarifvertrag gelten soll. Bundesarbeitsministerin Ursula von der
       Leyen (CDU) wiederum soll mit dem Vorschlag von BDA und DGB sympathisieren.
       Allerdings stellte Sprecher Christian Westhoff am Montag klar, der
       Abschlussbericht des Arbeitsministeriums für den Koalitionsausschuss zeige
       verschiedene Lösungen auf. "Welche am Ende gewählt wird, ist Sache des
       Koalitionsausschusses."
       
       So oder so steht der Regierung Ungemach ins Haus. Entschließt sie sich
       dazu, die Tarifpluralität nicht einzuschränken, vergrätzt sie Wirtschaft
       und DGB. Besteht sie auf Tarifeinheit, verspielt sie die Sympathien vieler
       Ärzte. Rudolf Henke, Chef des Marburger Bunds und selbst für die CDU im
       Bundestag, hat bereits angekündigt, gegen ein entsprechendes Gesetz vor das
       Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Arbeitsrechtsexperten räumen einer
       solchen Klage gute Erfolgschancen ein, denn die Vorschläge von BDA und DGB
       verstießen gegen das Recht auf Koalitions- und Streikfreiheit.
       
       4 Apr 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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