# taz.de -- Zugang zu Masterstudiengängen: Der Bund soll's regeln
       
       > Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft fordert ein Bundesgesetz
       > um den Zugang zum Masterstudium zu regeln. Die Hochschulen fürchten um
       > ihre Autonomie.
       
 (IMG) Bild: Die Zahl der Bachelorabsolventen steigt Jahr für Jahr, die Nachfrage nach Masterstudienplätzen folglich auch.
       
       BERLIN taz | Hat man den Bachelorabschluss in der Tasche, hat man die Wahl:
       bewirbt man sich um einen Job oder setzt man noch einen Master drauf?
       Letzteres könnte sich jedoch als schwierig erweisen. Denn die Zahl der
       Bachelorabsolventen steigt Jahr für Jahr, die Nachfrage nach
       Masterstudienplätzen folglich auch. Die Hochschulen legen die Hürden daher
       hoch; bereits jeder vierte Masterstudiengang ist über Eignungstests oder
       Auswahlverfahren zulassungsbeschränkt, zudem werden vielerorts überhaupt
       nur Studierende als Bewerber zugelassen, deren Bachelornote
       überdurchschnittlich gut ist.
       
       "Der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium entwickelt sich im Ergebnis
       mehr und mehr zum schwer passierbaren Nadelöhr", fürchtet der
       Hochschulexperte der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, Andreas
       Keller, und fordert: „Diesem Treiben sollte der Bund nicht länger tatenlos
       zusehen, sondern eingreifen.“ Ergo ein Bundesgesetz muss her.
       
       Mit einem Rechtsgutachten, dass die GEW am Donnerstag vorstellt,
       untermauert sie ihre Forderung nach bundeseinheitlichen und freien
       Zugängen. Denn eigentlich fühlt sich der Bund, und speziell das von Annette
       Schavan (CDU) geführte Bundesbildungsministerium, für solche Appelle gar
       nicht zuständig. Regeln doch die Länder nach der Föderalismusreform
       Hochschulangelegenheiten selbst.
       
       Nach Auffassung des Anwalts für Hochschulrecht, Wilhelm Achelpöhler, der
       das Gutachten im Auftrag der GEW ertellte, gibt es jedoch rechtliche
       Hintertüren, die der Bund nutzen könnte. Achelpöhler beruft sich auf
       Grundgesetzartikel 74, wonach der Bund Hochschulzulassung und –abschlüsse
       regeln darf. Und die Zulassung, so argumentiert Achelpöhler, umfasse auch
       weiterführende Masterstudiengänge. „Denn es gibt keine „Zulassung zur
       Hochschule“, sondern nur eine Zulassung zu einem Studium an einer
       Hochschule“, heißt es in dem Gutachten, das der taz vorliegt. Außerdem sei
       der Bund geradezu in der Pflicht auch die Frage des Zugangs, einheitlich zu
       regeln. Und da schlägt die GEW vor bestehende Zugangshürden ganz zu
       beseitigen. "Der Bund hat es in der Hand, für die uneingeschränkte
       Durchlässigkeit vom Bachelor- zum Masterstudium zu sorgen", erklärte
       Keller. "Der Bundestag muss jetzt politisch abwägen, was schwerer wiegt:
       das Recht der Hochschulen, sich eine kleine Elite angeblich besonders
       geeigneter Studierender auszusuchen, oder das Recht auf freien Masterzugang
       für alle.
       
       Die Hochschulen sind nicht erbaut von dieser Vorstellung. "Es würde uns
       hart treffen", sagt der Sprecher der TU München, Markus Bernhards. Wer sich
       hier für ein Masterstudium bewirbt, muss seine Zeugnisse aber auch ein
       Motivationsschreiben einreichen. „Es wird geschaut, was hinter den Noten
       steckt, also was die Studenten im Studium tatsächlich gelernt haben.“ Zum
       Sommersemester, das im Mai startet, haben sich über 1.200 Studenten
       beworben, rund 700 wurden zugelassen, 300 abgelehnt, 200 können noch
       hoffen. Ob jemand angenommen wird, richte sich allein nach seinen
       Fähigkeiten, betont Bernhards. „Wir nehmen alle die talentiert und
       engagiert sind.“
       
       Im GEW-Gutachten vertritt Anwalt Achelpöhler dagegen die Auffassung, die
       Autonomie der Hochschulen sei von einer bundeseinheitlichen Regelung nicht
       berührt. Eine Zugangsregelung zum Masterstudium könne nur dann zum Konflikt
       führen, wenn die Funktionsfähigkeit der Hochschulen gefährdet würde. „Davon
       ist sicherlich nicht auszugehen“, heißt es im Gutachten.
       
       Einen Haken gibt es aber doch: so könnte der Bund zwar ein Gesetz erlassen,
       die Länder hätten aber die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen,
       sprich den Masterzugang wieder je nach Gusto zu begrenzen. Die Vorsitzende
       des Bundestagsbildungsausschusses, Ulla Burchardt (SPD), meint daher: „Ein
       Rechtsanspruch nützt wenig, wenn es nicht gleichzeitig genügend
       Studienplätze gibt.“
       
       Wie die Aussichten der Studierende auf ein Masterstudium verbessert werden
       können, darüber will Bundesbildungsministerin Schavan am 6. Mai mit
       Vertretern von Länder und Hochschulen auf der Bologna-Konferenz reden.
       
       14 Apr 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Ansturm auf Universitäten: Bangen um Studienplätze
       
       In diesem Wintersemester geht jeder zehnte Studienplatzbewerber leer aus,
       schätzen Experten. Die Gründe: doppelte Abiturjahrgänge, Planungschaos und
       Technikversagen.
       
 (DIR) Gesundheitsreport: Bologna macht krank
       
       Fast jeder dritte Student hat psychische Probleme - und es werden immer
       mehr. Schuld daran ist nach Angaben der Techniker Krankenkasse auch der
       Bologna-Prozess.
       
 (DIR) Studie zu Plänen von Bachelorabsolventen: Studierende wollen Chef werden
       
       Drei von vier Bachelor-Studierenden planen, nach dem Abschluss einen Master
       zu machen. Das zeigt eine Studie im Auftrag der Bundesregierung.
       
 (DIR) Engpass bei Master-Studiengängen: Kultusminister stellen sich blind
       
       Ein interner Bericht ignoriert den Mangel an Masterstudienplätzen. Doch
       gleichzeitig räumen die Kultusminister steigende Zahlen von Interessenten
       ein.
       
 (DIR) Berliner Krisenschule im Wandel: Bonnie und Clyde rocken eine Schule
       
       Aus der Berliner Krisenschule Heinz Brandt ist ein Kandidat für Preise
       geworden. Eine engagierte Rektorin und ein BWLer setzen sich für die
       Hauptschule ein.
       
 (DIR) Mangel an Master-Studienplätzen: Schavan will nicht handeln
       
       Nur jeder dritte Bachelor-Absolvent ergattert derzeit einen
       Master-Studienplatz. Bildungsministerin Schavan (CDU) sieht dennoch keinen
       Handlungsbedarf des Bundes.
       
 (DIR) Zulassung für Masterstudium: Nur Bachelor-Note als Kriterium gültig
       
       Für die Zulassung zu einem Masterstudiengang darf ausschließlich die
       Bachelor-Note herangezogen werden. Andere Verfahren sind nicht zulässig -
       werden aber genutzt.