# taz.de -- Steuergeld für Volkskirchen: Gottes Milliarden vom Staat
       
       > Die evangelische und die katholische Glaubensgemeinschaft erhalten Jahr
       > für Jahr Geld vom Staat. Grundlage ist eine Regelung, die das Heilige
       > Römische Reich erlassen hat.
       
 (IMG) Bild: So manche Kirche wäre ohne Staatshilfe nicht renoviert worden.
       
       BERLIN taz | Es war eine Fleißarbeit - aber nach einer Woche Recherche im
       Archiv der Staatsbibliothek von Berlin waren die Zahlen zusammen: Die
       Humanistische Union, die sich selbst eine Bürgerrechtsorganisation nennt
       und seit 1961 für eine klare Trennung von Staat und Kirche eintritt, hat
       errechnet, wie viel Geld der Staat seit 1949 an die beiden großen
       Volkskirchen als sogenannte Staatsleistungen überwiesen hat. Sie kommt auf
       eine Summe von rund 14 Milliarden Euro.
       
       Den Berechnungen zufolge erhielten die Evangelische Kirche in Deutschland
       (EKD) und die katholische Kirche allein im vergangenen Jahr zusammen etwa
       460 Millionen Euro als Staatsleistungen von fast allen deutschen
       Bundesländern. Die Kirchenbaulasten der Länder sind darin noch nicht
       enthalten.
       
       Die Staatsleistungen an die Kirche sind besonders umstritten, da sie im
       Wesentlichen auf zwei schon lange zurückliegenden Phänomen beruhen: Zum
       einen werden sie als Entschädigung gezahlt, nachdem die deutschen Länder im
       Jahr 1803 beim Reichsdeputationshauptschluss im Zuge der Säkularisation
       Kirchengüter erhielten. Zum anderen verpflichteten sich die deutschen
       Fürsten im Laufe des 19. Jahrhunderts immer wieder, die Geistlichen ihres
       Territoriums zu alimentieren - und das bis in die Kaiserzeit hinein.
       
       Als nach der Revolution von 1918/19 das Bündnis zwischen Krone und Altar
       zerbrach und die Kirchen nun selbst für ihr Aufkommen sorgen sollten,
       erhielten sie zum Ausgleich die Staatsleistungen - allerdings mit der
       Vorgabe, dass dies nur vorübergehend und diese Regelung bald zu beenden
       sei. An eine Neuregelung machte sich aber weder die Politik der Weimarer
       Republik noch der Führer in der NS-Zeit noch die Bundesrepublik oder die
       DDR. Vielmehr wurde ins Grundgesetz bloß der entsprechende Passus der
       Weimarer Verfassung übernommen.
       
       Die Humanistische Union nennt deshalb die weitere Zahlung der
       Staatsleistungen verfassungswidrig - und legte am Montag in Berlin einen
       Gesetzesentwurf vor, der die Grundsätze für ein Ende der Staatsleistungen
       festschreiben würde. Juristisch sei nur über eine Normenkontrollklage beim
       Bundesverfassungsgericht etwas zu erreichen. Dafür aber habe sich bisher
       keine Partei bereit gefunden, während Individualklagen nicht möglich seien,
       hieß es.
       
       Der Sprecher der katholischen Bischofskonferenz wollte das Anliegen der
       Humanistischen Union am Montag nicht kommentieren. Der EKD-Ratsvorsitzende,
       Präses Nikolaus Schneider, hatte schon Ende vergangenen Jahres gesagt:
       "Wenn der Staat das ablösen will, dann können wir darüber reden." Dazu sei
       man bereit - "allerdings zu fairen Bedingungen".
       
       18 Apr 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Philipp Gessler
       
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 (DIR) Kommentar Steuergelder für Volkskirchen: Dieses Geld stinkt
       
       Die "Staatsleistungen" an die großen Kirchen sollten schon laut Weimarer
       Verfassung möglichst schnell abgeschafft werden. Es wäre an der Zeit, dies
       endlich auch zu tun.