# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: BGH verlinkt Meinungsfreiheit
       
       > Der BGH stärkt in einem Grundsatzurteil die Rechte von Online-Medien:
       > Links sind vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt - auch dann,
       > wenn die verlinkten Inhalte illegal sind.
       
 (IMG) Bild: Einen Link gesetzt, alles richtig gemacht: Heise.de.
       
       KARLSRUHE dpa | Links auf Websites von anderen können auch dann vom
       Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sein, wenn sich auf den
       verlinkten Seiten rechtswidrige Angebote befinden. Das hat der
       Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dessen schriftliche
       Begründung seit Dienstag vorliegt. Der BGH erklärte den Verweis auf eine
       Kopiersoftware in einem Artikel des Online-Nachrichtendienstes "heise
       online" für zulässig. Er entschied damit einen jahrelangen Rechtsstreit
       zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie (Az. I ZR 191/08).
       
       Mehrere große Unternehmen der Musikindustrie, darunter BMG, edel, EMI,
       Sony, Universal Music und Warner, hatten Heise verklagt, weil [1][in einem
       Bericht] über die Software "AnyDVD" ein Link auf die Website des auf
       Antigua und Barbuda ansässigen Software-Herstellers SlySoft enthalten war.
       "AnyDVD" hebelt den Kopierschutz von DVDs aus und darf in Deutschland nicht
       verkauft werden. Mit der Verlinkung, so die Argumentation der Kläger, mache
       sich Heise gewissermaßen zum Mittäter von Urheberrechtsverletzungen.
       
       Bereits im Oktober hatte der BGH - im Gegensatz zu den Vorinstanzen - die
       Setzung des Links für zulässig erklärt. Die nun vorliegende schriftliche
       Urteilsbegründung dürfte grundsätzliche Bedeutung erlangen: Wenn ein
       Beitrag im Internet unter dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit
       steht, dann gelte dies auch für die darin enthaltenen Links.
       
       ## "Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit"
       
       Entgegen der Ansicht der Vorinstanz handele es sich bei den Links nicht nur
       um eine "technische Unterstützungsleistung", so der BGH. "Sie sind vielmehr
       in die Beiträge (...) als Belege und ergänzende Angaben eingebettet."
       Deshalb stünden auch die Links unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Ein
       überwiegendes Informationsinteresse könne auch gegeben sein, "wenn die
       Berichterstattung eine unzweifelhaft rechtswidrige Äußerung zum Gegenstand
       hat", so der BGH. Überdies habe Heise in dem Artikel "deutlich auf die
       Rechtswidrigkeit des Angebots von SlySoft hingewiesen".
       
       Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte der renommierte
       Medienrechtler Prof. Thomas Hoeren von der Universität Münster der
       Nachrichtenagentur dpa. Links seien wie Quellennachweise zu behandeln und
       deshalb zulässig. "Dies gilt überall, wo über illegale Inhalte im Internet
       berichtet wird - zum Beispiel über Glücksspiel, Markenrechtsverletzungen
       oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten."
       
       Der Justiziar des Heise-Verlags, Joerg Heidrich, bezeichnete die
       Entscheidung als Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit. "Das Urteil
       bedeutet eine größere Freiheit in der Berichterstattung von Online-Medien,
       deren besondere Qualität gerade auch darin liegt, dem Leser über Links
       sowohl Quellennachweise als auch weitergehende Informationen anbieten zu
       können." Der Bundesverband Musikindustrie gab auf Anfrage der
       Nachrichtenagentur dpa zunächst keine Stellungnahme ab.
       
       20 Apr 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/AnyDVD-ueberwindet-Kopierschutz-von-Un-DVDs-128175.html
       
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