# taz.de -- Muster-Urteil: Viele Biogasanlagen fragwürdig
       
       > Schleswiger Gericht erklärt Öko-Kraftwerk in Achtrup für rechtswidrig: Es
       > sei zu groß und wie viele andere falsch genehmigt worden. Geklagt hatte
       > eine Anwohnerin.
       
 (IMG) Bild: Auf die Leistung kommt es an: Gärtanks einer Biogasanlage.
       
       HAMBURG taz | Eine Vielzahl von Biogasanlagen in Schleswig-Holstein könnte
       rechtswidrigerweise errichtet worden sein. Das legt ein Urteil nahe, das
       kürzlich vom Verwaltungsgericht Schleswig gefällt worden ist. Die Crux
       liegt in einer Besonderheit der schleswig-holsteinischen
       Genehmigungspraxis.
       
       Im aktuellen Fall geht es um eine Biogasanlage auf einem Hof in Achtrup bei
       Flensburg. Ein kleines Wohnhaus auf dem Gelände hatte der Bauer 1990
       verkauft. 2009 ließ sich der Landwirt die Biogasanlage genehmigen. Die
       Eigentümer des Häuschens klagten dagegen:
       
       Der von der Anlage ausgehende Gestank sei unerträglich und der Lärm der
       Laster, die Gärmaterial anliefern unzumutbar. Wie bei der
       Gerichtsverhandlung deutlich wurde, kommt noch ein drittes Problem hinzu:
       Das Öko-Kraftwerk ist zu Unrecht genehmigt worden.
       
       Laut Baugesetzbuch darf ein Landwirt eine Biogasanlage mit bis zu 0,5
       Megawatt elektrischer Leistung errichten, ohne dass ein Bebauungsplan nötig
       ist. Das Land Schleswig-Holstein veränderte diese Regel und setzte die
       Obergrenze für Biogasanlagen bei einer Wärmeleistung von 1,5 Megawatt an.
       Je nachdem wie effizient so ein Minikraftwerk arbeitet, holt es aus der
       gleichen Wärmeleistung mehr oder weniger elektrische Leistung heraus.
       
       Der Wirkungsgrad der Anlagen habe sich in den vergangenen Jahren
       verbessert, sagt Hans-Peter Christensen, der Betreiber der Anlage in
       Achtrup. "Mit der gleichen Genehmigung sind jetzt 0,64 Megawatt möglich",
       sagt er.
       
       Den Energie produzierenden Bauern verschafft das einen Vorteil, ohne dass
       dadurch die Umwelt stärker belastet würde. Das Gericht deutete in seiner
       mündlichen Urteilsverkündung an, dass das mit dem Bundesgesetz nicht
       vereinbar sei. Die Urteilsbegründung steht noch aus.
       
       Henrik Osmers, der Husumer Anwalt der Klägerin, weist auf den
       grundsätzlichen Charakter des Verfahrens hin. Nach Angaben des Gerichts
       seien eine Reihe ähnlicher Klagen anhängig. Sollte sich seine Mandantin
       auch in den nächsten Instanzen durchsetzen, hätte das weitreichende Folgen.
       
       "Da könnte eine ganze Menge Schadensersatz auf das Land zukommen", glaubt
       Osmers. Das Landesamt für Landwirtschaft hatte grünes Licht für die Anlage
       gegeben. Ein Kommentar des Landesamtes war am Dienstag nicht zu erhalten.
       
       Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien, wie sie das Gericht angeregt
       hat, ist nicht zu Stande gekommen. Ein Versuch des Landwirts, das Häuschen
       zurückzukaufen, scheiterte an weit auseinander liegenden
       Preisvorstellungen.
       
       In seiner Urteilsbegründung werde sich das Gericht mit der Frage befassen
       müssen, ob das Gebot der Rücksichtnahme verletzt worden sei, ob es zulässig
       sei, so eine große Biogasanlage neben ein Wohnhaus zu setzen, sagt Osmers.
       Dazu kämen die vielen, teils nächtlichen Gärstofftransporte zur Anlage.
       
       Nächtliche Transporte habe es nur in der Anfangszeit gegeben, versichert
       der Bauer Christensen. Einer überschlägigen Rechnung zufolge dürften es
       auch nicht allzu viele Transporte pro Tag sein. Eine 500-Megawatt-Anlage
       verbraucht knapp 30 Tonnen Maissilage am Tag, schätzt MT Energie, ein
       Hersteller.
       
       3 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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