# taz.de -- Umweltzonen Hamburg und Hannover: Keine reine Luft in der Umwelthauptstadt
       
       > Hamburg ignoriert Gutachten, das Maßnahmen zur Verbesserung der
       > Luftqualität in der Millionenstadt an der Elbe empfiehlt. Umweltzone in
       > Hannover wird hingegen gerichtlich bestätigt.
       
 (IMG) Bild: In Hannover bleibt sie, in Hamburg kommt sie nicht: die Umweltzone.
       
       HAMBURG taz | In Hamburg wird "keine City-Maut eingeführt und auch keine
       Umweltzone", stellte am Donnerstag der Sprecher des SPD-Senats, Christoph
       Holstein, klar. Entsprechende frühere Aussagen von Bürgermeister Olaf
       Scholz würden "natürlich weiterhin gelten". Scholz hatte sich mehrfach
       gegen Maßnahmen ausgesprochen, die Autofahrern in der Umwelthauptstadt
       Hamburg missfallen könnten - darunter auch City-Maut und Stadtbahn.
       Allerdings sollen die Umweltbehörde der SPD-Senatorin Jutta Blankau und die
       Verkehrsbehörde des parteilosen Wirtschaftssenators Frank Horch, so
       verlautete aus informierten Kreisen, den Luftreinhalteplan für die
       Hansestadt überarbeiten.
       
       Anlass für diese Eile ist ein seit einem halben Jahr unter Verschluss
       gehaltenes Gutachten zur Umweltzone, das nun dem Hamburger Abendblatt
       vorliegt. Dessen Bericht bestätigte am Donnerstag, was bereits aus
       mündlichen Quellen durchgesickert war. Danach wäre eine Umweltzone ein
       wichtiger Schritt, um die seit 1. Januar 2010 geltenden schärferen
       Luftschadstoff-Grenzwerte der EU einhalten zu können. Bis zum Herbst hat
       Hamburg noch Zeit, Maßnahmen einzuleiten, sonst drohen Strafzahlungen. Und
       die können empfindlich sein: 2006 lenkte Niedersachsen im Streit um ein
       Naturschutzgebiet erst ein, als die EU ein Bußgeld von 900.000 Euro pro Tag
       der Zuwiderhandlung androhte.
       
       Nach Informationen der taz hatte ein mit dem Gutachten beauftragtes
       Ingenieurbüro aus dem sächsischen Radebeul im November 2010 seine Expertise
       vorgelegt. Auf dieser Basis hatte sich die Chefetage der seinerzeit von der
       grünen Senatorin Anja Hajduk geführten Umweltbehörde zur Umweltzone
       durchgerungen. "Jetzt geht es wirklich los, dachten wir", so eine Stimme
       aus der damaligen Behördenleitung. Die Maßnahme sei nach den EU-Vorgaben
       "unausweichlich", sei damals die Einschätzung gewesen. Vor einem ersten
       Gespräch darüber mit dem Koalitionspartner CDU platzte aber am 28. November
       die schwarz-grüne Koalition - das Gutachten verschwand bis jetzt in der
       Schublade.
       
       Das Hamburger Luftproblem hat sich derweil verschärft. Vor allem die Werte
       von Stickstoffdioxid (NO2) liegen nach amtlichen Messungen im
       Jahresdurchschnitt bei bis zu 71 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft - die EU
       fordert einen Höchstwert von 40 Mikrogramm. Stickoxide gehören neben
       Feinstaub und Benzol zu den gefährlichsten Emissionen des Straßenverkehrs.
       Sie verursachen Atemwegserkrankungen und chronische Bronchitis. Nach
       Angaben der Umweltbehörde würde eine Umweltzone den NO2-Ausstoß "nur um 3,1
       Prozent vermindern - das bringt es nicht", so Sprecher Volker Dumann.
       
       Nach Angaben des Hamburger Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zeigten
       die Messergebnisse der Umweltbehörde "seit März eine steigende Tendenz" für
       NO2. Wenn der SPD-Senat dennoch "Maßnahmen für eine bessere Luft beerdigt",
       sei das "ein umweltpolitischer Offenbarungseid", so Landesgeschäftsführer
       Manfred Braasch.
       
       Derweil entschied am Nachmittag das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg
       über die Rechtmäßigkeit der Umweltzone in Hannover. Es wies die Klagen
       einer Anwohnerin und eines Gewerbebetriebes ab mit der Begründung, eine
       Umweltzone sei geeignet, gesundheitsschädliche Abgase zu reduzieren. Damit
       dürfen in Hannovers Innenstadt weiterhin nur noch Autos mit grüner Plakette
       fahren. Die Stadt hatte die Umweltzone 2008 eingeführt und jährlich
       verschärft.
       
       Das OVG Lüneburg bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts
       Hannover vom April 2009, gegen das die Kläger Berufung eingelegt hatten.
       Die Frau wohnt in der Umweltzone und besitzt einen 29 Jahre alten PKW. Der
       Gewerbetreibende wollte weiterhin mit seinen Dieseltransportern, die nur
       über rote oder gelbe Plaketten verfügen, zu Kunden in die City fahren
       dürfen. Er ist Inhaber eines Betriebs für - Klima-Technik.
       
       12 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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