# taz.de -- "Altermedia"-Betreiber zieht Berufung zurück: Eine erdrückende Beweislage
       
       > Der Neonazi Axel Möller wurde jetzt als Macher des rechtsextremen
       > Nachrichtenportals "Altermedia" rechtskräftig verurteilt. Weitere
       > Verfahren sollen folgen.
       
 (IMG) Bild: In der eigenen Szene umstritten: das rechte Newsportal "Altermedia".
       
       HAMBURG taz | Der virtuelle Raum ist auch für Neonazis kein rechtsfreier
       Ort. Am Dienstag zog vor dem Landgericht Stralsund der Betreiber des
       Neonazi-Internetportals "Altermedia" Axel Möller seine Berufung zurück. Der
       Vorsitzende Richter hatte Möller die Rücknahme nahe gelegt, weil er mit
       einer erneuten Verurteilung rechnen dürfte.
       
       Mit dem Rückzieher ist Möller nun rechtskräftig zu einer Geldstrafe von
       3.000 Euro verurteilt worden. Tim Bleis von der [1][Opferberatung in
       Mecklenburg-Vorpommern] (Lobbi) betont: "Mit dem Urteil gilt Möller jetzt
       offiziell als der redaktionell Verantwortliche für das Portal".
       
       Schon 2002 war "Altermedia" bzw. das "Störtebekernetz" online gegangen, das
       aktuelle Berichte aus der rechten Szene mit ausführlichen Kommentaren
       veröffentlichte. Ein Mitarbeiter von "[2][jugendschutz.net]" schätzte
       "Altermedia" 2010 als "eines der großen Nachrichtenportale der Szene" ein.
       
       Doch in der Szene ist das Portal, auf denen alle Beiträge anonym
       veröffentlich wurden, beliebt wie verhasst. Dem Portal wurde vorgehalten,
       Debatten über Richtungsstreitigkeiten zugespitzt und Informationen über
       Personen und Strukturen öffentlich gemacht zu haben, die besser intern
       verhandelt werden sollten. "Spaltermedia" wurde "Altermedia" bei
       Kameradschaften genannt. NPD-Aktivisten sprachen von einer
       "Dreckschleuder".
       
       ## Volksverhetzung in neun Fällen
       
       Schon am 3. März verurteilte das Amtsgericht Stralsund den 47-jährigen
       Möller in erster Instanz wegen Volksverhetzung in neun Fällen, zweifacher
       Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
       Organisationen in Tateinheit mit Gewaltdarstellungen zu einer Geldstrafe.
       Dagegen legte Möller vor dem Landgericht Berufung ein.
       
       In der Urteilsbegründung führte das Amtsgericht an, dass "sämtliche
       Artikel" über den Rechner des Angeklagten mit seiner IP-Nummer
       veröffentlicht oder bearbeitet wurden. Die Überwachung von Möllers
       Telekommunikationsverkehr hatte den Verdacht weiter erhärtet.
       
       Vor dem Amtsgericht hatte Möller noch versucht, die Verantwortung auf
       Robert R. abzuschieben. Nicht ohne Grund, denn es drohen weitere Verfahren.
       Die Berufung dürfte Möller auch wegen der Folgeprozesse angestrebt haben.
       Im Landgericht betonte der Vorsitzende Richter allerdings, das die
       Beweislage erdrückend sei und das Amtsgericht ein Urteil im "unterem
       Bereich" getroffen hätte. Der Verteidiger verstand, er legt Möller nach
       einer kurzen Beratung nahe, die Berufung fallen zu lassen, um kein
       schärferes Urteil zu kassieren.
       
       Die Verurteilung eröffnet, so Bleis, neue Chancen für weitere Verfahren.
       Verschiedene Anti-Rechts-Vereine und Einzelpersonen haben unlängst
       "Altermedia" angezeigt, da sie persönlich beleidigt wurden. Die
       Staatsanwaltschaft Rostock hat im Januar Anklage gegen Möller und Robert R.
       erhoben. Sie wirft ihnen 50 Straftaten vor – darunter auch wieder
       Volksverhetzung, Beleidigung und Verwendung von Kennzeichen
       verfassungswidriger Organisationen.
       
       18 May 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.lobbi-mv.de/html/
 (DIR) [2] http://www.jugendschutz.net/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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