# taz.de -- Libysche Airline hat Flugverbot: Ausgeflogen
       
       > Die libysche Airline Afriqiyah stellt den Betrieb ein und macht die
       > Reisepläne einer Leserin zunichte. Auch anderen Reisenden droht Ärger.
       
 (IMG) Bild: Medikamenten-Unterstützung aus Jordanien: Am libyschen Flughafen in Bengasi wurde der Personen-Flugverkehr eingestellt.
       
       Ihre Flugtickets haben Gertraud Momburg und Birgitta Osman aus Stolberg bei
       Aachen gebucht, als die Welt für sie noch in Ordnung war. Im August wollen
       sie über die libysche Hauptstadt Tripolis nach Ghana fliegen, um in einem
       Dorf für eine Hilfsorganisation den Ausbau einer Schule zu koordinieren.
       Jetzt ist alles anders, und ihren Flug müssen die beiden wohl neu buchen.
       
       Ihre Tickets haben sie bei Afriqiyah Airways, einer staatlichen
       Fluggesellschaft Libyens, bestellt. Hin- und Rückflug von Düsseldorf nach
       Accra in Ghana waren Ende Januar mit 620 Euro besonders billig, sagt
       Momburg. Als sie die Tickets im Internet kaufte, hatte in Tunesien das Volk
       bereits den Despoten Ben Ali verjagt. In Ägypten protestierten die Menschen
       gegen den ergrauten Husni Mubarak. Doch die beiden Freundinnen fürchteten
       keine Revolution. "Libyen schien wie eine Festung für uns", sagt Momburg.
       
       Nun tobt in Libyen ein Krieg, und der UN-Sicherheitsrat belegte das Land
       des Herrschers Muammar al-Gaddafi mit einer Flugverbotszone. Die Flüge
       zwischen Libyen und Europa sind gestrichen.
       
       Immer wieder unterbrechen politische Unruhen den Flugverkehr. Während der
       Proteste in Ägypten und Tunesien stellten die Flughäfen den Betrieb
       zeitweise ein. In Thailand fiel der Flugverkehr während des Aufstands der
       Rothemden aus. Und nachdem im Oktober vergangenen Jahres Paketbomben in
       Frachtmaschinen aus dem Jemen auftauchten, durften aus dem arabischen Land
       vorübergehend keine Maschinen mehr in Deutschland landen.
       
       ## Beschwerden über Afriqiyah
       
       Im März konnte Momburg die Afriqiyah noch erreichen. Doch ein Mitarbeiter
       wimmelte die 51-Jährige ab. Einige Tage später hob niemand mehr ab. Auch
       die taz konnte die Fluggesellschaft nicht erreichen, die Webseite erscheint
       nicht.
       
       Eigentlich ist die Afriqiyah verpflichtet, für die Kunden einen
       alternativen Flug zu buchen oder zumindest die Flugkosten zu erstatten,
       sollte der Flug im August tatsächlich ausfallen. Doch die Afriqiyah habe
       die Dependance in Düsseldorf vorübergehend geschlossen und warte nun das
       Ende des Flugverbots ab, heißt es bei dem Board of Airline Representativs
       in Germany (Barig), dem Verband ausländischer Airlines. Dort häufen sich
       bereits die Beschwerden über Afriqiyah. Momburg fürchtet, dass die Airline
       auch nach dem Krieg nicht mehr auftaucht.
       
       Die Reiserechtexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale
       Brandenburg rät Reisenden, vor der Auswahl einer Flugverbindung auch auf
       die politische Lage zu achten. Doch Gaddafi war im Januar seit über vierzig
       Jahren an der Macht - warum sollte das Land im Chaos versinken?
       
       Nicht immer sind es Krisen, die den Flugverkehr durcheinander bringen.
       Meistens fallen die Flüge aus oder sind verspätet, weil das Wetter nicht
       mitspielt, eine Maschine eine Panne hat, der Flughafenbetrieb aus dem Takt
       geraten ist oder ein Streik den Flugverkehr lahmlegt. Mitunter ist der
       Flieger einfach nur überfüllt.
       
       ## Flugpreiserstattung oder Ausgleichszahlung
       
       In allen Fällen müssen Airlines den Passagieren eine alternative
       Flugverbindung anbieten oder den Flugpreis erstatten. Mehr noch: Hat eine
       Fluggesellschaft den Ausfall oder die Verspätung selbst verursacht, muss
       sie den Passagieren zusätzlich noch eine Ausgleichszahlung überweisen. Das
       schreibt die Europäische Union vor. Die Airlines müssen je nach Distanz 250
       Euro (bis zu 1.500 Kilometer), 400 Euro (1.500 bis 3.500 Kilometer) oder
       600 Euro (über 3.500 Kilometer) zahlen, wenn der Flieger mindestens drei
       Stunden zu spät am Reiseziel ankommt. Fällt der Flug komplett aus, müssen
       die Gesellschaften auch den Flugpreis erstatten - neben der
       Ausgleichszahlung.
       
       Doch allzu oft missachten die Fluggesellschaften die Rechte der Kunden und
       behaupten stattdessen, für Verspätung und Ausfall nicht verantwortlich zu
       sein. Technische Probleme darf die Gesellschaft dann aber nicht als Grund
       angeben, urteilte der Europäische Gerichtshof - schließlich kann die
       Gesellschaft gegen Pannen vorsorgen. Auch das Wetter kann kein Grund sein,
       wenn alle anderen Maschinen starten. Auf Streiks können sich Airlines
       vorbereiten, wenn der Zeitpunkt lange feststeht. Und wenn eine Gesellschaft
       den Flieger überbucht und Passagiere am Flughafen stehen lässt, muss sie
       dafür ohnehin geradestehen. Nur politische Unruhen und Katastrophen können
       die Airlines nicht beeinflussen.
       
       Lenkt die Fluggesellschaft nicht ein, müssen die Fluggäste um ihr Recht
       kämpfen. Manchmal spring ein Rechtsschutzversicherer ein. Momburg nutzte
       ihre Police des ADAC und sprach mit einem Anwalt. Doch der konnte nicht
       helfen - schließlich ist die Fluggesellschaft nicht erreichbar.
       
       Wenn die Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung verweigert, helfen die
       Dienstleister Flightright ([1][www.flightright.de]) und EuClaims
       ([2][www.EuClaims.de]). Im Erfolgsfall behalten sie einen Teil des Erlöses.
       Haben Fluggäste eine Reise bei einem Reiseanbieter gebucht, hilft oft die
       Reiseschiedsstelle ([3][www.reiseschiedsstelle.de]) weiter.
       
       Momburg und Osman wollen weitere Mitstreiter suchen, um ihre Rechte
       durchzusetzen. Doch solange die Fluggesellschaft nicht auffindbar ist,
       bekommen sie ihr Geld wohl nicht zurück.
       
       20 May 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.flightright.de
 (DIR) [2] http://www.EuClaims.de
 (DIR) [3] http://www.reiseschiedsstelle.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Schrader
       
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