# taz.de -- Nach drei Jahren Rechtsstreit: Millionenstrafe für die NPD
       
       > Die NPD muss wegen Finanzfehlern rund 2,5 Millionen Euro Strafe zahlen.
       > Sie hatte etwa Einnahmen aus staatlichen Hilfen zu niedrig angegeben.
       > Eine Pleite droht nicht.
       
 (IMG) Bild: Die NPD hat mehrfach gegen das Parteiengesetz verstoßen.
       
       BERLIN taz | Das Finanzgebaren der rechtsextremen NPD zieht eine
       Millionenstrafe nach sich. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
       hat am Montag entschieden, dass die NPD wegen Fehlern in ihrem
       Rechenschaftsbericht des Jahres 2007 rund 2,5 Millionen Euro an die
       Staatskasse zahlen muss. "Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen",
       kündigte der NPD-Bundesvizechef Frank Schwerdt bereits vor der
       Urteilsverkündung an.
       
       Schwerdt zeigte sich zuversichtlich, dass die Partei schon nicht
       pleitegehen werde. Selbst bei einer Verurteilung müsse sie nicht die
       Gesamtsumme sofort zahlen, versicherte Schwerdt.
       
       Der Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Bundestag und der NPD dauert nun
       mehr als drei Jahre. Mit dem Urteil folgt das Oberverwaltungsgericht der
       Bewertung der Bundestagsverwaltung. "Der Senat sah es als erwiesen an, dass
       die NPD bei der Vorlage des Rechenschaftsberichts mehrfach gegen die sich
       aus dem Parteiengesetz ergebenden Transparenzpflichten verstoße habe",
       begründete Scheerhorn seine Entscheidung.
       
       Die Verwaltung hatte 2009 in einem Rechenschaftsbericht der NPD aus dem
       Jahre 2007 Unrichtigkeiten in Höhe von 1,25 Millionen Euro festgestellt.
       Die NPD hatte unter anderem ihre Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen zu
       gering angegeben. Bei Falschangaben in Rechenschaftsberichten sieht das
       Parteiengesetz Strafen in doppelter Höhe vor. So forderte die
       Bundesverwaltung 2,5 Millionen Euro von der NPD.
       
       Bei den Rechtsextremisten hieß es prompt, der Bundestag versuche sie statt
       über ein Verbotsverfahren über Strafzahlungen auszuschalten. Die NPD
       reichte beim Verwaltungsgericht Berlin Klage ein. Im Mai 2009 entschied das
       Gericht, dass der Betrag der festzustellenden Unrichtigkeit sich auf
       635.677,90 Euro beliefe, die Zahlungsverpflichtung damit bei 1,27 Millionen
       Euro liegt. Gegen diese Entscheidung legten sowohl NPD als auch Bundestag
       Berufung ein. Die Partei wollte die Aufhebung des gesamten Bescheids
       erwirken. Der Bundestag forderte das Gericht auf, die Klage vollständig
       abzuweisen.
       
       ## Ratenzahlung ist möglich
       
       Vor der Entscheidung gab sich der Sprecher des Deutschen Bundestags, Claus
       Hinterleitner, gegenüber der taz zurückhaltend - zu schnell wurde während
       dieses Rechtsstreits über einen Bankrott der Partei spekuliert.
       
       Dazu wird es aber wohl nicht kommen. Denn die NPD hat die Möglichkeit, ihre
       Strafe in Raten abzuzahlen, was das politische Handeln nicht grundsätzlich
       lahmlegt. "Nach dem Gleichheitsgrundsatz müssen wir die NPD wie alle
       anderen Parteien behandeln", sagte Christian Hoose, Sprecher des
       Bundestags. "Wenn ein seriöser Stundungsplan vorgelegt wird, der die
       Tilgung von Schulden realistisch aufzeigt, könnten wir uns darauf
       einlassen." Er verwies auf den Spendenskandal der hessischen CDU. Die Union
       durfte damals ihre Schulden in Raten abzahlen.
       
       Eine komplette Pleite muss die NPD derzeit zwar nicht befürchten. Sollte
       sie in letzter Instanz verurteilt werden, wird sie es finanziell dennoch
       hart treffen. Parteiinterne Querelen auch um Finanzen und jahrelange
       Misswirtschaft haben dazu geführt, dass die Kassen der Partei weitgehend
       leer sind. Ratenzahlungen dürften den Handlungsspielraum der
       Rechtsextremisten noch weiter einengen.
       
       23 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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