# taz.de -- Große Konzerne unter sich: Kartellamt will Benzinmarkt aufmischen
       
       > Mehr als drei Jahre hat das Kartellamt den deutschen Tankstellenmarkt
       > beobachtet. Das Ergebnis: kein Wettbewerb. Nun will es eingreifen.
       
 (IMG) Bild: "5 Mark den Liter Benzin", wie die Grünen 1998 forderten: Die Konzerne arbeiten daran.
       
       BERLIN taz | Mehr als drei Jahre lang hat das Kartellamt die Preise an über
       400 deutschen Tankstellen beobachtet. Damit sollte endlich bewiesen werden,
       was das Amt schon lange befürchtet: dass die fünf großen Ölkonzerne echten
       Wettbewerb verhindern.
       
       Am Donnerstag wurde die Studie vorgestellt. Das Fazit: Es gibt in der Tat
       ein Oligopol aus fünf Konzernen, von denen kleinere Betriebe völlig
       abhängig sind.
       
       64,6 Prozent des jährlichen Kraftstoffabsatzes vereinen die großen Konzerne
       auf sich. Laut Kartellamt sind sie stark miteinander verflochten und
       voneinander abhängig. Unentwegt würden sich die Betreiber gegenseitig
       beobachten und danach die Preise angleichen. Dies sei Gift für den
       Wettbewerb. Die Angleichung verlaufe fast immer nach demselben Muster:
       Erhöht Aral die Spritpreise, zieht Shell in 90 Prozent der Fälle drei
       Stunden später nach. Zieht Shell die Preise als Erster an, dann reagiert
       Aral ebenso genau nach drei Stunden.
       
       ## Kartellrechtlich legal
       
       Stephan Zieger, der Geschäftsführer vom Bundesverband Freier Tankstellen
       (BFT), kann die Aufregung um die Preisbeobachtung nicht nachvollziehen.
       "Wenn dies das Hauptanliegen der Studie war, hätte man das auch deutlich
       preiswerter bekommen können", sagte er. Beobachtungen finde man in jedem
       Markt. Laut Kartellamt seien die Erkenntnisse wichtig für den
       "Oligopolbefund". Kartellrechtlich seien sie aber legal.
       
       Weil kleine Betreiber von den Großkonzernen abhängig sind, können sie laut
       Studie leicht vom Markt verdrängt werden. Wenn zudem einem Konzern eine
       freie Tankstelle in der Nachbarschaft ein Dorn im Auge ist, dann könne er
       an die freie Tankstelle den Kraftstoff teurer verkaufen, als er ihn im
       Endpreis an den eigenen Tankstellen für den Endverbraucher anbietet. Für
       den Verbraucher wirke dies wie ein Geschenk.
       
       ## Praxis seit 2007 verboten
       
       Doch laut Kartellamt müssten sie es spätestens dann zurückbezahlen, wenn
       der freie Anbieter schließen muss und die Preise bei den großen Ketten in
       der Nachbarschaft wieder anziehen. Die Praxis ist zwar seit 2007 verboten.
       Sie sei aber nach wie vor üblich, sagte Stephan Zieger vom BFT.
       
       Das Kartellamt hat angekündigt, gegen die Wettbewerbsbeschränkungen
       vorzugehen. Klaus Picard, der Chef des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV),
       machte die Kunden für die Preisentwicklung verantwortlich. Sie würden für
       einen Cent billigeres Benzin weite Umwege auf sich nehmen. "Jeder
       Tankstellenpächter weiß, dass er den gesamten Umsatz auf sich zieht, wenn
       er einen Cent günstiger ist als der Nachbar." Das zwing ihn gleichzuziehen.
       Ziehe man die Steuern ab, würden die deutschen Benzinpreise zu den
       niedrigsten in ganz Europa gehören.
       
       27 May 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Rank
       
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