# taz.de -- was fehlt ...: ... Korrekte Anrede
       
       > "Jawohl mein Führer" - so antwortete ein Angestellter auf Anweisungen des
       > Vorgesetzten und erhielt die Kündigung. Zu Unrecht, meint nun das
       > Landesarbeitsgericht in Mainz.
       
 (IMG) Bild: Klassische Außenseiterposition
       
       Anreden des nationalsozialistischen Sprachgebrauchs rechtfertigen keine
       Kündigung ohne Abmahnung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG)
       Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil.
       Nach Auffassung des Gerichts liegt darin zwar ein deutliches Fehlverhalten
       des Mitarbeiters. Eine verhaltensbedingte Kündigung komme jedoch erst bei
       Wiederholung der Formulierung infrage (Az.: 11 Sa 353/10).
       
       Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines
       Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte in einem Gespräch mit der Sekretärin
       eines Vorgesetzen Anweisungen mit dem Satz "Jawohl mein Führer"
       beantwortet. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ohne
       vorherige Abmahnung - handelte damit aber nach Meinung des LAG voreilig.
       
       Die Richter betonten zwar, solche Äußerungen seien auch als polemisch
       gemeinte Aussage nicht hinzunehmen. Gleichwohl werteten sie die sofortige
       Kündigung als unverhältnismäßig.
       
       2 Jun 2011
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kolumne Diskurspogo
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Höfliche Anrede: Siez mich nicht so an
       
       Unsere Autorin wird immer öfter gesiezt, ohne es zu wollen. Ein kritischer
       Blick auf das Sie als verstecktes Abgrenzungssignal.