# taz.de -- Videoüberwachung eines Protest-Zeltcamps: Alles fest im Auge
       
       > Die Hamburger Polizei überwachte das Dauercamp protestierender Studenten
       > mit einer Videokamera. Nach einer Klage wurde die Maßnahme eingestellt.
       
 (IMG) Bild: Überwacht: das Demo-Camp der Studierenden
       
       Die Polizei hat das studentische Protest-Zeltcamp "Alternative Uni" an der
       Alster mit einer Videokamera observiert, obwohl es selbst von der Polizei
       als "Versammlung" eingestuft wurde.
       
       Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange beantragte am Mittwochabend für die
       Versammlungsleiterin Franziska Hildebrandt von der SDS-Hochschulgruppe der
       Linkspartei beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen den
       Grundrechtseingriff.
       
       Wie berichtet, hatten am Dienstag 15.000 Studierende gegen die Sparpolitik
       an den Universitäten in der Innenstadt protestiert. Ursprünglich sollte der
       Protest auf dem Rathausmarkt mit einer friedlichen Platzbesetzung
       fortgesetzt werden.
       
       Wegen der Bannmeile ist jedoch der dreitägigen "Alternativ Uni " samt
       Zelten das Terrain Reesendammbrücke, Jungfernstieg, Ballindamm zugewiesen
       worden. Was die Studierenden nicht wussten, dieser Kreuzungsbereich kann
       mit einer Videokamera eingesehen werden, die der Verkehrsüberwachung dient.
       
       Doch nach taz-Informationen machte die Polizei zu Observationszwecken Tag
       und Nacht von der Kamera Gebrauch, um die Camp-Teilnehmer zu beobachten,
       und zu verhindern, dass die Studenten nicht plötzlich doch ihre Zelte auf
       den Rathausmarkt verlegen oder Transparente an Fahnenmasten aufgehängt und
       Lagerfeuer entzündet würden.
       
       Für Verwaltungsrechtlerin Ganten-Lange eine klare rechtswidrige Maßnahme,
       auch wenn sich die Polizei darauf berufen wollte, nur Übersichtsaufnahmen
       auf einen Monitor übertragen zu haben. "Das bloße Beobachten der Teilnehmer
       stellt bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar", sagt sie.
       
       Bei Videoüberwachung bestehe jederzeit die Möglichkeit, "von
       Übersichtsaufnahmen auf Nahaufnahmen überzugehen und einzelne Teilnehmer
       der Versammlung einzeln zu erfassen".
       
       Am Donnerstagmorgen teilte die Polizei dem Verwaltungsgericht in einem
       Schreiben unter der Überschrift "Videoüberwachung einer Versammlung unter
       freien Himmel" dann mit, dass die "Position der Verkehrskamera" nach
       Eingang der Klage "unverzüglich" verändert worden sei und nur noch der
       westliche Teil des Jungfernstiegs erfasst werde. Das Verwaltungsgericht
       erklärte das Verfahren daraufhin für erledigt.
       
       Wieso es überhaupt zu dem rechtswidrigen Vorgehen gekommen ist, kann
       Polizeisprecher Mirko Streiber nicht sagen: "Wir klären das noch ab, warum
       das gemacht wurde."
       
       Hildebrandt freut sich über den Erfolg für die Versammlungsfreiheit. "Es
       ist ein rechtsstaatlicher Skandal", sagt sie, "dass die Polizei unter dem
       SPD-Innensenator Neumann friedliche Studierendenproteste kriminalisiert und
       mit einer Videokamera rechtswidrig observieren lässt."
       
       Das Plenum des Aktionscamp habe beschlossen, die Dauerkundgebung wegen der
       rechtswidrigen Videoüberwachung bis Freitagnachmittag zu verlängern.
       
       9 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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