# taz.de -- Videoüberwachung eines Protest-Zeltcamps: Alles fest im Auge
> Die Hamburger Polizei überwachte das Dauercamp protestierender Studenten
> mit einer Videokamera. Nach einer Klage wurde die Maßnahme eingestellt.
(IMG) Bild: Überwacht: das Demo-Camp der Studierenden
Die Polizei hat das studentische Protest-Zeltcamp "Alternative Uni" an der
Alster mit einer Videokamera observiert, obwohl es selbst von der Polizei
als "Versammlung" eingestuft wurde.
Rechtsanwältin Cornelia Ganten-Lange beantragte am Mittwochabend für die
Versammlungsleiterin Franziska Hildebrandt von der SDS-Hochschulgruppe der
Linkspartei beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen den
Grundrechtseingriff.
Wie berichtet, hatten am Dienstag 15.000 Studierende gegen die Sparpolitik
an den Universitäten in der Innenstadt protestiert. Ursprünglich sollte der
Protest auf dem Rathausmarkt mit einer friedlichen Platzbesetzung
fortgesetzt werden.
Wegen der Bannmeile ist jedoch der dreitägigen "Alternativ Uni " samt
Zelten das Terrain Reesendammbrücke, Jungfernstieg, Ballindamm zugewiesen
worden. Was die Studierenden nicht wussten, dieser Kreuzungsbereich kann
mit einer Videokamera eingesehen werden, die der Verkehrsüberwachung dient.
Doch nach taz-Informationen machte die Polizei zu Observationszwecken Tag
und Nacht von der Kamera Gebrauch, um die Camp-Teilnehmer zu beobachten,
und zu verhindern, dass die Studenten nicht plötzlich doch ihre Zelte auf
den Rathausmarkt verlegen oder Transparente an Fahnenmasten aufgehängt und
Lagerfeuer entzündet würden.
Für Verwaltungsrechtlerin Ganten-Lange eine klare rechtswidrige Maßnahme,
auch wenn sich die Polizei darauf berufen wollte, nur Übersichtsaufnahmen
auf einen Monitor übertragen zu haben. "Das bloße Beobachten der Teilnehmer
stellt bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar", sagt sie.
Bei Videoüberwachung bestehe jederzeit die Möglichkeit, "von
Übersichtsaufnahmen auf Nahaufnahmen überzugehen und einzelne Teilnehmer
der Versammlung einzeln zu erfassen".
Am Donnerstagmorgen teilte die Polizei dem Verwaltungsgericht in einem
Schreiben unter der Überschrift "Videoüberwachung einer Versammlung unter
freien Himmel" dann mit, dass die "Position der Verkehrskamera" nach
Eingang der Klage "unverzüglich" verändert worden sei und nur noch der
westliche Teil des Jungfernstiegs erfasst werde. Das Verwaltungsgericht
erklärte das Verfahren daraufhin für erledigt.
Wieso es überhaupt zu dem rechtswidrigen Vorgehen gekommen ist, kann
Polizeisprecher Mirko Streiber nicht sagen: "Wir klären das noch ab, warum
das gemacht wurde."
Hildebrandt freut sich über den Erfolg für die Versammlungsfreiheit. "Es
ist ein rechtsstaatlicher Skandal", sagt sie, "dass die Polizei unter dem
SPD-Innensenator Neumann friedliche Studierendenproteste kriminalisiert und
mit einer Videokamera rechtswidrig observieren lässt."
Das Plenum des Aktionscamp habe beschlossen, die Dauerkundgebung wegen der
rechtswidrigen Videoüberwachung bis Freitagnachmittag zu verlängern.
9 Jun 2011
## AUTOREN
(DIR) Kai von Appen
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