# taz.de -- Windpark gegen Bürgerwillen: Windige Tricks
       
       > Die Gemeinde Nübbel entschied in einem Bürgerentscheid, keine Flächen für
       > Windkraft auszuweisen. Doch die Anlagenplaner beantragen den Bau
       > trotzdem.
       
 (IMG) Bild: Unerwünscht in Nübbel: ein Windpark.
       
       HAMBURG taz | Sie haben ihre Mitbürger nicht nur mit Öko-Argumenten
       umgarnt, damit diese Windkraftanlagen im Gemeindegebiet möglich machen:
       100.000 Euro Zuschüsse an Vereine und Verbände im Ort sollte es unter
       anderem geben. Doch das Dorf war gespalten, am Ende gewannen die
       Windpark-Gegner. Mit einem Bürgerentscheid nahmen die Wähler im
       schleswig-holsteinischen Nübbel im März 2010 die Ausweisung von
       Eignungsflächen für Windkraftanlagen zurück. Die ist erforderlich, damit
       Windräder errichtet werden dürfen. Ergebnis: Der Ort Nübbel samt Umland
       bleibt windkraftfrei und das für mindestens zwei Jahre, so lange ist der
       Wählerwille bindend.
       
       Doch klar ist die Lage nicht für die Genossenschaft Energiepark Nübbel
       (EPN), die den Windpark 1,5 Kilometer vor dem Ort erbauen wollte. Vorstand
       Holger Ohm sagt der taz: "Wir wollten das Projekt nicht sofort fallen
       lassen." Die Genossenschaft begab sich auf die Suche nach einem Weg, wie
       man den Park trotzdem umsetzen könnte und beantragte Anfang des Jahres die
       Baugenehmigung beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
       Räume (LLUR). Damit wurde ein übliches Genehmigungsverfahren in Gang
       gesetzt.
       
       Dabei entstehen Kuriositäten, weil auch die Gemeinde daran beteiligt wird -
       völlig unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids zu den Eignungsflächen.
       Die Gemeindevertretung wurde gefragt, ob sie mit der Errichtung des
       Windparks einverstanden ist, ihr "Einvernehmen" gibt. Das erteilt sie in
       der letzten Woche und sorgt damit für große Aufregung.
       
       Denn: Die Verwaltung des Kreises Rendsburg Eckernförde und auch die
       zuständige Amtsverwaltung Fockbek halten das Einvernehmen zum
       Windparkprojekt der Gemeinde für rechtswidrig. Der Gemeinderat dürfe sein
       Einvernehmen nicht geben, weil die planungsrechtlichen Voraussetzungen
       nicht vorliegen: Die ausgewiesenen Flächen fehlen - weil die Bürger es so
       wollten. Der leitende Verwaltungsbeamte des Amtes, Pierre Gilgenast, hat
       den Bürgermeister von Nübbel nun aufgefordert, die Entscheidung des
       Gemeindeparlaments zu überprüfen. Reagiert er nicht, übernimmt die
       Kommunalaufsicht des Kreises.
       
       Was Bürgermeister Rudolf Ehlers tun wird, ist noch nicht entschieden. Er
       wundere sich, sagte er der taz, dass seinem Gemeinderat etwas zur
       Abstimmung gestellt werde, wenn der gar keine Wahl habe.
       
       Es werde jeder Antrag geprüft, sagt Johannes Grützner vom
       Landesumweltministerium, dem das LLUR unterstellt ist. Das gilt auch bei
       ungewöhnlichen Rechtsauffassungen: Er erzählt, dass im Anhang des Antrags
       ein Rechtsgutachten beiliegt. Tenor: Man bräuchte keine Eignungsflächen für
       die Genehmigung. Für diese Fragen ist in Schleswig-Holstein das
       Innenministerium zuständig. Der Sprecher sagt: "Windanlagen dürfen nur in
       Eignungsgebieten stehen."
       
       14 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Kummetz
       
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