# taz.de -- Rechtsextremismus: Rechter obsiegt bei Gericht
       
       > Gemeinde darf Nutzung eines Lokals durch einen Rechtsextremen nicht
       > verbieten. Jedenfalls nicht, solange sie den Eigner nicht angehört hat,
       > sagen die Richter.
       
 (IMG) Bild: Das Urteil ist gefallen.
       
       HAMBURG taz | Der Traum vom "Clubhaus" schien für den Rocker und
       Rechtsextremen Sebastian Stöber geplatzt. Denn in der niedersächsischen
       Gemeinde Hollern-Twielenfleth hatte Stöber, der die Kluft des Rockerclubs
       "Gremium MC" trägt, zwar das einstige Ausflugslokal "Zur Symphonie"
       ersteigert. Der Landkreis Stade erließ dann aber ein "sofortiges
       Nutzungsverbot". Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das
       Verbot jetzt aufgehoben. "In dem Eilverfahren wurde der Beschwerde des
       Besitzers gefolgt", sagt Sprecher Sven-Marcus Süllow.
       
       Mit dem Beschluss des OVG zu der von Stöber für rund 115.000 Euro
       erworbenen Immobilie, scheint keiner der Zuständigen gerechnet zu haben.
       Dabei sind die Gründe rein formaler Natur: "Der Landkreis hat den Besitzer
       nicht angehört", erklärt Süllow. Man habe folglich offiziell nicht wissen
       können, welche Baumaßnahmen geplant seien, und eigentlich keinen Grund für
       ein Verbot gehabt.
       
       Nun stellt sich die Frage, ob der Landkreis aus Sorge, dass Stöber einen
       Treff für Rocker und Rechtsextreme eröffnen könnte, überstürzt gehandelt
       hat. "Nein", sagt der Erste Kreisrat Eckart Lantz. Eine Anhörung sei eine
       "Sollvorschrift". Es gebe aber auch Ausnahmen.
       
       Dabei habe die Gemeinde sogar mit dem niedersächsischen Innenministerium
       gemeinsam überlegt, wie man die Nutzung des Gebäudes als
       Rechtsextremen-Treff unterbinden könne, sagt Lantz. Das Ministerium in
       Hannover indes streitet ab, einen Formfehler begangen zu haben. "Die Fehler
       liegen allein in der baurechtlichen Bewertung durch den Landkreis", sagt
       Ministeriumssprecherin Vera Wucherpfennig. Der Immobilienbeauftragte des
       Innenministeriums habe die Gemeinde "rein fachlich, was den Extremismus
       angeht", beraten. Dieser Experte, sagt Wucherpfennig, "formuliert nicht die
       Anträge" fürs Gericht.
       
       Das Urteil des OVG sei aber noch nicht so entscheidend, findet Lantz. "Wir
       gehen nach wie vor davon aus, dass eine Nutzung des Geländes illegal ist,
       weil eine entsprechende Genehmigung nicht vorliegt. Die noch ausstehende
       Hauptverhandlung werde über die Nutzung entscheiden.
       
       Die Spielräume für Stöber, der für die NPD zur Bundestagswahl antrat und
       eng mit der Kameradschaftsszene befreundet ist, sind allerdings größer
       geworden. Den möglichen Kauf durch die Gemeinde, die schon mit ihm
       verhandelte, hat das Urteil wohl erschwert und den Preis hochgetrieben.
       
       21 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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