# taz.de -- Äußerungen zur NS-Zeit: Eva Herman verliert vor Gericht
       
       > Äußerungen zur Mutterrolle im NS rückten Eva Herman, die ehemalige
       > Sprecherin der "Tagesschau", ins Zwielicht. Alles nur ein
       > Missverständnis? Der BGH sagt: Nein.
       
 (IMG) Bild: Eva Herman hat vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage erlitten.
       
       KARLSRUHE dpa | Im Streit um Äußerungen zu Familienpolitik und NS-Zeit hat
       die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman vor dem Bundesgerichtshof
       eine Niederlage erlitten. Herman hatte gegen einen Bericht im Hamburger
       Abendblatt geklagt, weil sie sich darin falsch zitiert sah. Die Zeitung
       hatte geschrieben, Herman habe die "Wertschätzung der Mutter" im Dritten
       Reich als "sehr gut" dargestellt (Az. VI ZR 262/09).
       
       Der BGH wies am Dienstag die Klage zurück. Die Zeitung habe Hermans
       Äußerungen "weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben",
       hieß es zur Begründung. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hatte nach den
       Äußerungen die langjährige Zusammenarbeit mit der Moderatorin beendet.
       
       Herman hatte 2007 auf einer Pressekonferenz ihr Buch "Das Prinzip Arche
       Noah - warum wir die Familie retten müssen" präsentiert. Dort sprach sie
       davon, das "Bild der Mutter in Deutschland" müsse wieder mehr Wertschätzung
       erfahren - wörtlich sagte sie folgende, nicht eindeutige Sätze (nach den
       gerichtlichen Feststellungen): "Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in
       Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem
       Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft
       wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das - alles was wir an
       Werten hatten - es war ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter
       hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt
       hat, das wissen wir alle - aber es ist eben auch das, was gut war - das
       sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das
       ist Zusammenhalt - das wurde abgeschafft."
       
       ## Wertschätzung der Mutter
       
       ## 
       
       Das Hamburger Abendblatt fasste die Äußerung in einem Bericht über die
       Buchvorstellung zusammen. Im Dritten Reich sei nach Auffassung Hermans
       "vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben
       auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter", hieß es in dem
       Artikel.
       
       Herman sah sich falsch wiedergegeben und verklagte den Axel Springer Verlag
       als Herausgeber des Hamburger Abendblatts. In den ersten Instanzen hatte
       sie Erfolg. Das Oberlandesgericht Köln sprach ihr unter anderem eine
       Geldentschädigung in Höhe von 25.000 Euro zu. Dagegen legte Springer
       Revision ein.
       
       Der für Presserecht zuständige 6. Senat des BGH gab der Revision statt und
       widersprach dem Urteil des OLG. Zwar schütze das Persönlichkeitsrecht vor
       "unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung".
       Das sei hier jedoch nicht der Fall. "Die Äußerung lässt im
       Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der
       Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr
       beigemessen hat."
       
       Der Bundesgerichtshof habe "einmal mehr Fehlentscheidungen der unteren
       Instanzen korrigiert", sagte der Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG,
       Claas-Hendrik Soehring. "Selbstverständlich müssen auch Prominente wie Eva
       Herman eine kritische Auseinandersetzung mit ihren öffentlichen Äußerungen
       hinnehmen - alles andere liefe auf bloßen Verlautbarungs- und
       Gefälligkeitsjournalismus hinaus und hätte mit objektiver, unabhängiger
       publizistischer Arbeit nichts zu tun." Eva Herman wollte nach Auskunft
       ihres Pressebüros keinen Kommentar zu der Entscheidung abgeben.
       
       22 Jun 2011
       
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