# taz.de -- Gesetzentwurf für vereinfachtes Steuerecht: Das Comeback von Paul Kirchhof
       
       > Es ist ein steuerlicher Rundumschlag. Paul Kirchhof tritt wieder auf die
       > politische Bühne und präsentiert eine allumfassende Reform des deutschen
       > Steuerrechts. Mal wieder.
       
 (IMG) Bild: Kirchhof, der Erlöser: Aus tausenden Paragraphen und Einzelregelungen soll ein Gesetz mit nur 146 Paragraphen werden.
       
       BERLIN taz/dpa | So kennt man Paul Kirchhof. Der ehemalige
       Verfassungsrichter und Steuerexperte ist bekannt für sein Engagement, wenn
       es um das Steuersystem in Deutschlan geht. Nun hat er ein neues Konzept
       vorgelegt. Stark vereinfacht, so wie er es seit Jahren predigt. Aus
       tausenden von Einzelregelungen und Ausnahmen soll ein einziges Gesetz
       werden. 146 Paragraphen, sonst nichts.
       
       Aus dem komplexen Steuerrecht, wie es bisher existiert, macht Kirchhof ein
       einziges Gesetz. Der Entwurf für ein "Bundessteuergesetzbuch", den Kirchhof
       am Montagabend in Karlsruhe vorstellte, sieht am Ende so aus: Ein
       einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent für alle Einkommen, für alle
       Unternehmensgewinne und auch für alle Kapitalerträge. Die Umsatzsteuer soll
       demnach bei 19 Prozent liegen, die Erbschaftssteuer bei 10 Prozent.
       
       Kirchhofs Kommentar dazu: "Ich glaube daran, dass sich der große Gedanke
       durchsetzt."
       
       ## Mit Spott überschüttet
       
       Ganz überraschend kommt es nicht, dass sich ausgerechnet der frühere
       Verfassungsrechtler in die aktuelle Steuerdebatte einmischt. Schon im
       Bundestagswahlkampf 2005 galt der 68-Jährige als potenzieller
       Finanzminister für die Union. Schon damals hatte er die Idee eines
       einheitlichen Steuersatzes, wurde dafür aber nur milde belächelt und mit
       Spott überschüttet.
       
       Sein neues Konzept ist umfassender, als seine bisherigen Vorschläge. Es
       entstand in einem Forschungsprojekt unter Beteiligung von sechs
       Bundesländern. Kirchhof, dem es an Selbstbewusstsein noch nie gemangelt
       hat, vergleicht das Papier mit der Verkündung der Menschenrechte im Jahr
       1789.
       
       Und so erklärt es der Experte selbst:Die Reform sei aufkommensneutral. "Der
       Staat soll vor und nach der Reform die gleiche Summe bekommen - aber die
       Gesamtlast wird gerechter auf viele Schultern verteilt." Für niedrige
       Einkommen soll es Freibeträge geben: Die ersten 10.000 Euro bleiben
       steuerfrei, dann steigt die Steuerlast in zwei Stufen an, erst ab 20.000
       Euro werden die vollen 25 Prozent fällig. Für Kinder soll es einen
       Freibetrag von 8000 Euro pro Kind geben. Steuervergünstigungen wie etwa die
       Pendlerpauschale oder die Steuerfreiheit für Nachtzuschläge sollen
       abgeschafft werden.
       
       28 Jun 2011
       
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