# taz.de -- Meldung an die Ausländerbehörden: Schulen müssen nicht mehr petzen
       
       > Bisher mussten Schulen die Behörden informieren, wenn Kinder von
       > Illegalen zum Unterricht kamen. Das soll nun anders werden.
       > Menschenrechtsexperten loben den Beschluss.
       
 (IMG) Bild: Die Schulen sollen künftig nicht mehr verpflichtet werden, Kinder von illegal in Deutschland lebenden Ausländern zu melden
       
       BERLIN epd/taz | Für Kinder, deren Eltern sich illegal in Deutschland
       aufhalten, wird es künftig einfacher, eine Schule zu besuchen. Bisher waren
       Schulen verpflichtet, Kinder und Jugendliche ohne Papiere den
       Ausländerbehörden zu melden. Diese Verpflichtung soll nun wegfallen - das
       hat der Bundestag auf einen Antrag von Union und FDP beschlossen.
       
       Bislang mussten Eltern von illegal in Deutschland lebenden Kindern
       befürchten, dass sie abgeschoben werden, wenn sie ihre Kinder zur Schule
       schicken. Alle öffentlichen Stellen waren zur Übermittlung der Angaben an
       die Behörden verpflichtet. Sie wird nun zumindest für Schulen und Kitas
       aufgehoben.
       
       Die Grünen und die Linksfraktion lehnten den Antrag ab, weil er ihnen nicht
       weit genug geht. Die SPD enthielt sich der Stimme. Der gut gemeinte Schritt
       werde wegen inkonsequenter Regelungen "ins Leere laufen", sagte der
       Migrations-Experte der Grünen-Fraktion, Josef Winkler. Kirchen und
       Flüchtlingsorganisationen hatten seit Jahren gefordert, die
       Übermittlungspflichten abzuschaffen.
       
       Das Institut für Menschenrechte begrüßte die Neuregelung. "Die
       Menschenrechte gelten für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne
       Ausnahme", sagte die Direktorin Beate Rudolf. Die geplante Gesetzesänderung
       habe auch eine Signalfunktion. Sie forderte zugleich die
       Übermittlungspflichten auch für Ärzte und Richter abzuschaffen, damit
       Menschen ohne Papiere eine Gesundheitsversorgung erhalten und gegen
       Ausbeutung und Lohnbetrug vorgehen können. Die Koalitionsfraktionen
       beschlossen die Erleichterungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von
       EU-Richtlinien zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung und von
       Rückführungsregelungen. Sie lösen damit eine Vereinbarung aus dem
       Koalitionsvertrag ein.
       
       Schon in der vergangenen Wahlperiode hatte sich der damalige Innenminister
       Wolfgang Schäuble (CDU) dafür starkgemacht, illegal in Deutschland lebenden
       Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen. Die Schätzungen, wieviele Kinder
       von der Entscheidung betroffen sind, schwanken erheblich. Eine Studie des
       Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration
       (SVR) kam 2010 zu dem Ergebnis, dass in Deutschland zwischen 1.000 und
       30.000 Kinder ohne Aufenthaltsstatus leben.
       
       In zwei Bundesländern wird seit einiger Zeit auf die Übermittlung
       verzichtet. In Nordrhein-Westfalen dürfen Meldebescheinigungen und Pässe
       bei der Aufnahme ausländischer SchülerInnen nicht verlangt werden. Auch in
       Hessen wurde die Regelung bereits 2009 gelockert.
       
       8 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Rank
       
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