# taz.de -- Prozess: Wegen HIV während der Probezeit rausgeschmissen
       
       > Ein HIV-Positiver klagt, da er sich nach seiner Kündigung diskriminiert
       > fühlt. Das Gericht vertagt die Entscheidung zunächst.
       
 (IMG) Bild: Ist Aids eine anzuerkennende Behinderung? Diese Frag muss das Gericht entscheiden.
       
       Das Arbeitsgericht Berlin hat am Donnerstag vorerst keine Rechtsgeschichte
       geschrieben. Es hatte über die Klage des 24-jährigen Chemielaboranten
       Sebastian F. zu entscheiden, dem von seinem Arbeitgeber zwar während der
       Probezeit fristlos gekündigt worden war - wegen seiner HIV-Infektion. "Es
       geht daher um die Frage, ob HIV unter das Allgemeine
       Gleichbehandlungsgesetz fällt", sagt sein Anwalt Jörg-André Harnisch. Laut
       diesem Gesetz darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt, also auch
       nicht gekündigt werden - auch nicht während der Probezeit. Das Gericht
       müsste dazu aber zunächst die Immunschwäche von F. als Behinderung
       anerkennen. Ein Novum in der deutschen Rechtssprechung.
       
       "Die Frage nach der Behinderung ist nicht leicht", gestand die Vorsitzende
       Richterin zu Beginn der Verhandlung. Immerhin mache der 2009 am
       Immunschwäche-Virus erkrankte F. augenscheinlich einen gesunden Eindruck.
       In der Praxis wird HIV allerdings bereits seit Jahren als Behinderung
       anerkannt. Laut der Versorgungsmedizin-Verordnung gilt eine HIV-Infektion
       auch dann als zehnprozentige Behinderung, wenn noch keine klinischen
       Symptome auftreten. Dies nutzen die Versorgungsämter täglich bei Fragen der
       sozialen Sicherung, der individuellen Entschädigung besonders Betroffener
       und bei Schwerbehindertenangelegenheiten.
       
       Die Gegenseite argumentiert dagegen, dass man F. zum Wohle der eigenen
       Kunden hätte kündigen müssen. Die Gefahr einer Ansteckung sei nie gänzlich
       auszuschließen und könnte gerade bei immunschwachen Patienten tödlich
       enden.
       
       Sebastian F., der seinen richtigen Namen aus Angst vor weiterer
       Diskriminierung nicht nennen will, hatte im Januar die Stelle beim Berliner
       Medikamentenhersteller Eckert und Ziegler Euro-Pet GmbH angenommen. Dort
       sei er in der Qualitätskontrolle tätig gewesen und hätte nie Kontakt mit
       Produkten gehabt, die an Kunden herausgingen. Die Medikamente, die er
       geprüft habe, seien anschließend vernichtet worden, erklärte sein Anwalt.
       
       "Ich fühle mich ungerecht behandelt und ausgegrenzt", sagte Sebastian F.
       Genau deshalb gehe es ihm gerade nicht um eine Abfindung - sein früherer
       Arbeitgeber bietet ihm ein Monatsgehalt an. "Ich halte ihn für einen
       wahnsinnig mutigen jungen Mann", sagte daher Eva Egenberger vom Büro zur
       Umsetzung von Gleichbehandlung, die F. bei seinem Fall unterstützt. Ebenso
       wie Silke Eggers von der Deutschen Aids Hilfe, die weiß, dass es hierbei
       "um irrationale Ängste von Nichtbetroffenen" geht.
       
       Angesichts der schwierigen Materie versuchte die Richterin die Parteien zu
       einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen, indem sie vorschlug, die
       Entschädigung auf drei bis vier Monatsgehälter zu erhöhen. Doch das lehnte
       der Kläger ab. Am Ende vertagten die Richter ihr Urteil und die Chance auf
       eine historische Entscheidung.
       
       21 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alexander Budweg
       
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