# taz.de -- Kommentar Prozess um Hausbesetzung: Machtwort ist nötig
       
       > Formaljuristisch geht das Urteil gegen den Aktivisten Martin M.
       > sicherlich in Ordnung. Nun ist es eine politische Frage, wie mit dem
       > Protest gegen den Wohnungsleerstand umgegangen wird.
       
 (IMG) Bild: Besetzt und noch am selben Abend von der Polizei brachial geräumt: das „Geisterhaus“ in der Juliusstraße Ecke Schulterblatt.
       
       Formaljuristisch geht das Urteil gegen den Aktivisten Martin M. sicherlich
       in Ordnung. M. ist nun mal von der Polizei am Abend des 16. Oktober 2010 in
       der weitgehend leer stehenden Landschulze-Immobilie Juliusstraße 40
       angetroffen worden. Und er hat sich auch in einer Erklärung zu
       Hausbesetzungen als Form des Kampfes gegen Wohnraumleerstand bekannt.
       
       Es ist daher eine politische Frage, wie mit dem Protest gegen den
       Wohnungs-Leerstand durch skrupellose Spekulanten umgegangen wird. Besteht
       ein öffentliches Interesse, BesetzerInnen, die dieses Übel mit Formen des
       zivilen Ungehorsams bekämpfen, der Strafverfolgung auszusetzen?
       
       Zwei Richter des Amtsgerichts Altona haben bereits angedeutet - und das war
       in diesem Prozess schließlich auch nicht anders - die Verfahren wegen
       Geringfügigkeit einstellen zu wollen, weil eben kein öffentliches Interesse
       darin bestehen kann, Aktivisten zu bestrafen, die auf diesen Missstand
       aufmerksam machen.
       
       Selbst Staatsanwältin Sabine Hantel-Maschke räumte in ihrem Plädoyer ein,
       dass Martin M. keine eigennützigen Motive gehabt habe. Schließlich hat sie
       sich aber durchgesetzt, weil sich der Angeklagte ihren Bedingungen nicht
       unterwarf. Damit dies nicht öfter passiert, sollte SPD-Justizsenatorin Jana
       Schiedek mal ein Machtwort sprechen.
       
       21 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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 (DIR) Leerstand
       
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