# taz.de -- Kunst oder Sachbeschädigung: Für Kringel kein Verständnis
       
       > 14 Monate Gefängnis ohne Bewährung: Hamburger Amtsgericht verurteilt den
       > 61-jährigen Sprayer "Oz" wegen Sachbeschädigung.
       
 (IMG) Bild: Noch zuversichtlich: Anwalt Beuth (links) und "Oz" auf dem Weg ins Gericht.
       
       HAMBURG taz | "Oz" muss für 14 Monate ins Gefängnis. Am Freitag verurteilte
       die Amtsrichterin Birgit Valenta den 61-jährigen Street-Art-Künstler Walter
       Fischer wegen Sprühens im öffentlichen Raum in elf Fällen. "Wir durften uns
       schön anhören, wie schön das alles ist, was er macht", sagte Valenta,
       "worüber wir uns hier aber unterhalten haben, sind Sachbeschädigungen."
       
       Elf Fälle in den vergangenen vier Jahren hatte die Staatsanwalt akribisch
       aufgelistet, um den bereits mehrfach verurteilten Sprayer erneut vor den
       Kadi zerren zu können. Sie warf Fischer vor, Tags - also seine
       unterschriftenartigen Kürzel -, Smileys und Kringel meist auf bereits
       beschmierte Verteilerkästen, Mülleimer, Brückenpfeiler oder auch Rückseiten
       von Verkehrsschildern gesprüht zu haben.
       
       Zudem soll er an eine Säule des Tourismus-Aushängeschildes Alsterarkaden
       wasserseitig fünf Spiralen gemalt haben, die freilich von Land aus nur mit
       dem Fernglas zu erspähen sind.
       
       Angeklagt war zunächst auch, "Oz" habe eine zerbrochene Gehwegplatte mit
       Kreide verunstaltet. Geahndet wurde stattdessen, dass Fischer im Stadtteil
       Altona die Betonwand eines verwahrlosten Weltkriegsbunkers mit einer
       Wandbemalung versah - sehr zur Freunde diverser Anwohner, die ihn bei der
       Malerarbeit mit Würstchen versorgten.
       
       Unter Hinweis auf Grundgesetz und höchstrichterliche Rechtssprechung hatten
       Fischers Verteidiger Andreas Beuth und Martin Kowalske auf eine Abwägung
       zwischen Kunstfreiheit und Eigentumsrecht hingearbeitet. Für Richterin
       Valenta kam derlei aber nicht infrage: Es gebe nun mal das Graffiti-Gesetz,
       "und das kommt nicht von einem Diktator oder Medienboss, sondern vom
       Bundestag", führte sie aus.
       
       Es sei nicht vertretbar, wenn jemand einerseits sage: "das passt mir, die
       Unterstützung nehme ich an", so Valenta mit Blick auf Fischers Bezug von
       Hartz-IV-Leistungen, "anderseits: das passt mir nicht, da halt ich mich
       nicht dran".
       
       Sie selbst wisse nicht, ob die "Oz"-Sprayereien Kunst seien, "das ist mir
       auch egal - Kunst ist Wertungssache", sagte Valenta. "Doch wenn Kunst die
       Eigentumsrechte verdrängen dürfte, dürften Eigentümer sie nicht einmal mehr
       entfernen." Und sie wisse eben auch nicht, was die Oz-Anhänger sagen
       würden, sprühte irgendwer überall "NPD" hin. Die Verteidigung hat
       Rechtsmittel angekündigt. KVA
       
       29 Jul 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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