# taz.de -- Schlichtung nach Urteil in der Nacht: Alle Flugzeuge können fliegen
       
       > Nachdem zwei Gerichte den Streik für Rechtens erachten, lenken die
       > Arbeitgeber ein und rufen die Schlichtung an. Damit gilt Friedenspflicht,
       > der Streik der Fluglotsen ist abgeblasen.
       
 (IMG) Bild: Kann am Dienstag abheben: Flugzeug in Düsseldorf.
       
       FRANKFURT dpa | Der für Dienstag geplante Fluglotsenstreik in Deutschland
       ist kurz nach Mitternacht doch noch abgeblasen worden. Die Deutsche
       Flugsicherung (DFS) hat den Schlichter angerufen, nachdem die
       Arbeitsgerichte in zwei Instanzen den Streikaufruf der Gewerkschaft der
       Flugsicherung (GdF) für rechtmäßig erachtet hatten.
       
       Mit der Schlichtung beginnt sofort eine neue Friedenspflicht, die einen
       möglichen Streik um mehrere Wochen verschiebt. Als Schlichter steht bereits
       der von den Arbeitgebern benannte Münchner Arbeitsrechtler Volker Rieble
       fest. Der Arbeitskampf wurde abgesagt.
       
       Dem Ruf nach dem Schlichter war ein nahezu beispielloses Juristen-Hick-Hack
       vorausgegangen, bei dem gleich zwei Mal die Arbeitsgerichte in Frankfurt
       bemüht wurden. Hatte am Mittwoch vergangener Woche noch das Arbeitsgericht
       den Streik untersagt und die Gewerkschaft daraufhin den Arbeitskampf
       abgeblasen, stellte sich am Montag die Lage ganz anders da.
       
       Die GdF-Leute hatten einige strittige Punkte einfach fallen gelassen. Und
       für die von den Lotsen verlangten und besonders umstrittenen
       Qualifikationsanforderungen für bestimmte Führungskräfte erklärte sich die
       Arbeitsrichterin Renate Binding-Thiemann schlicht für unzuständig. Eine
       solch komplexe Materie könne nicht im vorläufigen Verfahren geklärt werden.
       Sie lehnte es ab, eine einstweilige Verfügung gegen den Streik zu erlassen.
       Die DFS wollte genau diese Fragen auch aus der Schlichtung heraushalten.
       
       In der Berufung vor dem hessischen Landesarbeitsgericht am späten Abend
       ging es dem erfahrenen Richter Rainer Bram kaum besser: Die Flugsicherung
       folgte seinem Vorschlag zunächst nicht, ohne Urteil die Schlichtung
       anzurufen. Nach dem Urteil, dass der Streik rechtmäßig ist, unterschrieb
       DFS-Personalchef Jens Bergmann noch im Gerichtssaal die
       Schlichtungsanrufung.
       
       Die GdF sagte daraufhin keine sechs Stunden vor dem geplanten Streikbeginn
       den Arbeitskampf ab. Ein Termin für die Schlichtung steht noch nicht fest.
       
       Die GdF hatte die Beschäftigten für den Dienstagmorgen zu einem
       sechsstündigen Streik aufgerufen, mit dem nahezu der gesamte deutsche
       Flugverkehr lahmgelegt werden sollte. Es hätte laut DFS keine Starts, keine
       Landungen und auch keine Überflüge geben können. Nach einer Schätzung des
       Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) waren rund 3.000
       deutsche und internationale Flüge von dem Ausstand bedroht.
       
       Neben 6,5 Prozent mehr Gehalt verlangt die kleine Gewerkschaft mehr
       Einfluss auf Stellenbesetzungen und Arbeitsbedingungen der mehr als 5.000
       Tarifbeschäftigten bei der Flugsicherung. Rund 1.900 von ihnen sind
       Fluglotsen.
       
       Die Streikdrohung hatte am Montag wie in der vergangenen Woche Airlines und
       Flughäfen alarmiert. Die Lufthansa oder Air Berlin sowie Reiseveranstalter
       wie Tui versuchten, möglichst viele Ankünfte und Abflüge aus der
       angekündigten Streikzeit zwischen 6.00 und 12.00 Uhr heraus zu verlegen.
       
       Nach Angaben des Flughafenverbands ADV genehmigten die Länder zusätzliche
       Nachtflüge. Die Passagiere wurden aufgefordert, sich bei Airlines und
       Reiseveranstaltern über mögliche Flugverlegungen zu erkundigen.
       
       Während der Verhandlung hatte GdF-Verhandlungsführer Dirk Vogelsang die
       Flugsicherung beschuldigt, mit falschen Karten zu spielen. Die DFS habe den
       Fluggesellschaften bereits vorab zugesagt, in die Schlichtung zu gehen,
       falls man vor Gericht scheitere, sagte der Rechtsanwalt. Dies wiesen
       Vertreter des bundeseigenen Unternehmens scharf zurück.
       
       9 Aug 2011
       
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