# taz.de -- Prozess: Gnade für den Intensivtäter
       
       > Die Polizei führt ihn als Intensivtäter, er selbst sieht sich als Opfer:
       > Trotz der langen Liste von Straftaten hofft das Gericht bei Ex-"Mongol"
       > Abdullah C. auf Bewährung.
       
 (IMG) Bild: Seit dem "Mongols"-Verbot - hier das Bremer Clubhaus - unterstützt Abdullah C. eben die Hells Angels.
       
       Abdullah C. ist erst 24 - im Bundeszentralregister hat er aber schon 16
       Eintragungen. Bei der ersten Verurteilung wegen Diebstahls und
       Körperverletzung war er gerade 14 Jahre alt. Seither kamen immer wieder
       Diebstahl und Körperverletzung hinzu. Solange er noch jugendlich war,
       wurden verschiedentlich Ermittlungen eingestellt. 2006 - da wurde er 18 -
       bekam C. 14 Monate auf Bewährung.
       
       Am vergangenen Freitag stand Abdullah C. nun wieder vor Gericht - drei
       Dutzend Strafvorwürfe hatten sich 2009 und 2010 angesammelt. "Nach den
       Akten scheint das völlig klar: Da kann es keine Bewährung geben", sagte der
       Staatsanwalt.
       
       Offenbar haben C.s bisherige Bewährungsstrafen ihn nicht besonders
       beeindruckt. 2008 verurteilte ihn das Landgericht Bremen wegen Beihilfe zu
       gefährlicher Körperverletzung - wieder zu einer Bewährungsstrafe. Die lange
       Anklageschrift vermerkt Drohungen: "Ich ficke dich, ich ficke Allatin, ich
       ficke Sami. Ich werde euch mit Kugeln behageln." Einen Lehrer des
       Schulzentrums Grenzstraße würgte er - er war in das Schulzentrum
       eingedrungen, um dort einen Schüler zu verfolgen. Vor dem Polizeirevier
       sprühte er in einem anderen Fall einem Mann aus fünf Metern Entfernung
       Reizgas ins Gesicht. Anfangs war er bei dem inzwischen in Bremen verbotenen
       Rockerklub Mongols, heute "unterstützt" er, wie er selbst berichtete, die
       Rockerbande Hells Angels.
       
       Vor Gericht ging es vor allem um die Frage, was ihn motiviert, sich so
       unkontrolliert aggressiv zu verhalten. Sein Verhältnis zu seiner Familie
       sei "normal", erklärte er. Sein Vater war zunächst mitangeklagt, weil er
       bei einem der angeklagten Bedrohungsdelikte eher zustimmend zugesehen haben
       soll. Nur mit seiner Schwester habe er Probleme bekommen, sagte Abdullah
       C., nachdem die - damals Bürgerschaftsabgeordnete - namentlich in der
       Zeitung erwähnt wurde, als die Polizei auch ihre Zimmer in dem gemeinsamen
       Wohnhaus der Familie durchsucht hatte.
       
       Von der Grundschule war er wegen "Verhaltensauffälligkeiten" geflogen und
       zur Sonderschule geschickt worden, sagt C. Einen Hauptschulabschluss hat er
       nicht, auch keine Lehre.
       
       Er würde mit seinem Dominanz-Gehabe im Grunde nur kompensieren, sagt die
       Bewährungshelferin. Nun wolle er nach Köln umziehen, weg von Bremen, wo die
       Polizei ihn immer wieder im Visier habe für Dinge, mit denen er nichts zu
       tun habe, sagt er selbst. Er wolle sich nun mehr für seine beiden Kinder
       verantwortlich fühlen.
       
       Dass er sich bei den Rockern nicht mehr engagiere, liege auch daran, dass
       seine Frau dagegen sei, hatte er selbst erklärt. "Hören Sie in diesem Falle
       auf Ihre Frau", meinte der Richter bei der Urteilsbegründung. Mit einer
       neuerlichen Bewährungsstrafe will das Gericht dem angekündigten Neuanfang
       eine Chance geben. Nachdem das Gericht zugesagt hatte, beim Strafmaß nicht
       über zwei Jahre hinaus zu gehen, und es zur Bewährung auszusetzen, hatte
       Abdullah C.s Anwalt für ihn ein Teilgeständnis abgelegt.
       
       15 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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